Der Gemeinderat der Gemeinde Halsbrücke hat in seiner öffentlichen Sitzung am 08.06.2023 mit dem Beschluss Nr. 18/06/23 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 13 beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich im Gebiet zwischen der „Alten Meißner Straße“ und dem „Loßnitzer Weg“, den Gemarkungsgrenzen zu Großschirma und Freiberg umfasst folgende Flurstücke der Gemarkung Halsbrücke:
298/1, 301, 302/1, 302/2, 307, 307a, 308, 310, 311, 312/2.
Diese sind in der beigefügten Übersichtskarte markiert.
Planungsziel des Bebauungsplanes Nr. 13 ist in Zusammenarbeit mit dem angrenzenden Mittelzentrum Stadt Freiberg die Einrichtung eines interkommunalen Schulungszentrums unter Einbeziehung der im Planumgriff enthaltenen Wald- und Landwirtschaftsflächen.
Die Aufstellung erfolgt im zweistufigen Regelverfahren als qualifizierter Bebauungsplan mit Begründung und Umweltprüfung, welche in Form eines Umweltberichts der Begründung als gesonderter Teil beigefügt wird.
Am 05.10.2023 hat der Gemeinderat der Gemeinde Halsbrücke mit Beschluss Nr. 37/10/23 den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 13 „Interkommunales Schulungszentrum Kanzleilehngut“ gebilligt.
Er bestätigte die öffentliche Auslegung des Vorentwurfes des Bebauungsplanes Nr. 13 „Interkommunales Schulungszentrum Kanzleilehngut“ in der Fassung vom 13.09.2023 nach § 9 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB. Im Rahmen der Beteiligung wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Der Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 13 „Interkommunales Schulungszentrum Kanzleilehngut“ nach § 9 BauGB bestehend aus Planzeichnung, Textlichen Festsetzungen, Begründung, Planzeichnung des Entwicklungsrahmenplanes sowie des Rahmenplanes in der vorliegenden Form (Fassung vom 13.09.2023) werden gem. § 3 Abs. 1 und 2 BauGB
vom 27.10.2023 bis 27.11.2023
im Rathaus Halsbrücke, Bauamt,
Am Ernst-Thälmann-Heim 1, 09633 Halsbrücke
während der Sprechzeiten
Montag von 09.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag von 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch von 09.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag von 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr
Freitag von 09.00 bis 12.00 Uhr
öffentlich ausgelegt.
Gleichzeitig sind die Planunterlagen im Internet auf der Homepage der Gemeinde Halsbrücke www.halsbruecke.de sowie auf der Webseite des Zentralen Landesportals Sachsen www.buergerbeteiligung.sachsen.de für jedermann abrufbar.
Die dem Entwurf zugrunde liegenden DIN-Normen können durch die Gemeinde Halsbrücke bei Bedarf zur Verfügung gestellt werden.
Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen zum Planentwurf schriftlich oder zur Niederschrift im Rathaus Halsbrücke, Am Ernst-Thälmann-Heim 1, 09633 Halsbrücke vorgebracht werden. Über die fristgemäß eingereichten Einwände und Anregungen wird nach Prüfung in öffentlicher Sitzung entschieden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 13 „Interkommunales Schulungszentrum Kanzleilehngut“ unberücksichtigt bleiben. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Halsbrücke, 09.10.2023
A. Beger Siegel
Bürgermeister
Gemeinde Halsbrücke
Bauamt
Leiter
Herr Gerlach
03731/3000-21
bauamt@halsbruecke.de