Veröffentlichung des Entwurfs des Bebauungsplans „Wohnbaustandort Rittersgrüner Straße“ im Ortsteil Crandorf, Ortschaft Erla (Stand März 2025)
Der Stadtrat der Stadt Schwarzenberg hat in seiner Sitzung am 14.04.2025 den Entwurf des Bebauungsplans „Wohnbaustandort Rittersgrüner Straße“ im Ortsteil Crandorf, Ortschaft Erla gebilligt und die Bürgerbeteiligung durch Veröffentlichung im Internet und eine öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Entwurf des Bebauungsplans der Stadt Schwarzenberg, die Begründung mit Umweltbericht (Stand März 2025) und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen bereits vorliegende umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit vom
12.05.2025 - 13.06.2025
auf der Internetseite der Stadt veröffentlicht
www.schwarzenberg.de/de/buergerbeteiligungsportal.html
sowie auf dem Zentralen Internetportal des Landes Sachsen
www.buergerbeteiligung.sachsen.de
zugänglich gemacht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen im o.g. Zeitraum durch eine öffentliche Auslegung in der Stadtverwaltung Schwarzenberg, Rathaus, Bürgerservice im Erdgeschoss, Straße der Einheit 20, 08340 Schwarzenberg zu folgenden Zeiten:
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
zu jedermanns Einsicht zur Verfügung gestellt.
Folgende bereits vorliegende umweltbezogenen Informationen sind verfügbar:
Fachgutachten:
Baugrundgutachten (Stand 05.01.2024), Terra Maric, Agentur für angewandte Ingenieur-geowissenschaften
Hydrogeologischer Bericht zur Dimensionierung einer Versickerungsanlage in 08340 Schwarzenberg OT Crandorf (Stand 09.02.2024), Terra Maric, Agentur für angewandte Ingenieurgeowissenschaften
Prüfbericht nach Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) – Bestimmung der Arsengehalte im Feststoff, GEO-ANALYTIK GmbH
Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde zum Biotopstatus des Flurstücks 475/1 der Gemarkung Erla
Schutzgut Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt
Stellungnahmen von Behörden, Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit:
Schutzgut Boden / Fläche / Abfall
Schutzgut Wasser
Schutzgut Mensch /Gesundheit, Immissionsschutz
Diese umweltrelevanten Informationen wurden geprüft und sind gegebenenfalls in die Entwurfsfassung des Bebauungsplanes eingeflossen.
Während der Veröffentlichungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen zum Entwurf des Bebauungsplanes einsehen sowie in dieser Frist Stellungnahmen, mit Angabe der Anschrift des Verfassers, hierzu abgeben.
Die Stellungnahmen / Mitteilungen sollen elektronisch an bauamt@schwarzenberg.de übermittelt werden. Bei Bedarf können diese auch während der oben genannten Zeiten zur Niederschrift oder schriftlich an die Stadt Schwarzenberg, Straße der Einheit 20 08340 Schwarzenberg übermittelt werden.
Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, gemäß §4 Abs.2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß §2 Abs.2 BauGB durchgeführt.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Satzung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalte nicht kannten und nicht hätten kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 BauGB).
Datenschutz: Bei der Abgabe von Stellungnahmen werden zum Zwecke der Durchführung des Verfahrens personenbezogene Daten erhoben und von der Stadt in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB.
Schwarzenberg, den 22.04.2025
R. Gehart
Oberbürgermeister Siegel
Frau Sabina Loos Telefon: 03774 266400 E-Mail: s.loos@schwarzenberg.de