Bebauungsplan Verwaltungsverband Eilenburg-West Öffentliche Auslegung

Entwurf vb. BP „Solarpark Hohenprießnitz“ der Gemeinde Zschepplin

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 12.05.2025 bis 16.06.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Gemeinderat der Gemeinde Zschepplin hat in seiner Sitzung am 25.03.2025 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Hohenprießnitz“ gebilligt und zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt (Beschluss 12/2025).

Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Der Geltungsbereich befindet sich im Osten des Gemeindegebietes der Gemeinde Zschepplin, westlich der Bundesstraße B 107 zwischen den Ortslagen Hohenprießnitz und Zschepplin auf den Flurstücken 54/1 (teilweise) und 118 (teilweise) in der Flur 1 der Gemarkung Hohenprießnitz. Es wird im Norden von einem schmalen Streifen landwirtschaftlicher Fläche, im Osten von der Bundesstraße 107 und im Süden und Westen von landwirtschaftlichen Flächen begrenzt. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 58 Hektar und ist in der beigefügten Abbildung dargestellt (nicht maßstäblich).

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung, der Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 06.03.2025 mit Vorhaben- und Erschließungsplan, Begründung und Umweltbericht sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach der ortsüblichen Bekanntmachung der Beteiligung öffentlich zur Einsichtnahme und zur Äußerung vom

12.05.2025 bis einschließlich 16.06.2025

im Internet auf folgenden Seiten veröffentlicht:

https://www.eilenburg-west.de/seite/177135/bekanntmachungen.html

und www.bk-landschaftsarchitekten.de/beteiligungen.html

sowie über das zentrale Landesportal unter
https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite

Zusätzlich werden die o.g. Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist in den Räumlichkeiten des Verwaltungsverbandes Eilenburg-West, Torgauer Straße 38, 04838 Eilenburg während der nachfolgenden Zeiten ausgelegt.

Montag           08:00 bis 12:00 und 13:00 bis 15:30 Uhr

Dienstag         08:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr

Mittwoch         08:00 bis 12:00 und 13:00 bis 15:30 Uhr

Donnerstag     08:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16:00 Uhr

Freitag            08:00 bis 12:00 Uhr

Außerhalb dieser Zeiten ist eine Einsichtnahme in die Planunterlagen nach vorheriger Terminvereinbarung unter Tel. 03423/662-343 möglich.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind im Rahmen des Bebauungsplan­verfahrens für die einzelnen Schutzgüter verfügbar:

Fläche

  • derzeitige Flächennutzung im Plangebiet
  • Auswirkungen des Vorhabens durch Überbauung und Einzäunung
  • keine besondere Bedeutung für das Schutzgut Fläche

Boden

  • Bodenarten, Bodenfunktionen und Vorbelastungen im Plangebiet
  • Auf rund 20 % der Fläche ist der Boden aufgrund eines hohen Lehmanteils (Neigung zu Staunässe und Verdichtung) als hoch empfindlich einstufen
  • Auswirkungen durch Überbauung und Versiegelung
  • geringe Bedeutung als Lebensraum
  • Beschreibung von Vermeidungsmaßnahmen

Wasser

  • Schutzbedürftigkeit des Grundwassers
  • keine Fließ- oder Kleingewässer innerhalb und im näheren Umfeld um das Plangebiet
  • Auswirkungen durch einen veränderten Niederschlagswasserabfluss
  • Beschreibung von Vermeidungsmaßnahmen

Klima/Luft

  • Klimatische Bedingungen im Plangebiet
  • Auswirkungen durch Überbauung und Versiegelung
  • keine besondere Bedeutung für das Schutzgut Klima und Luft im Plangebiet

Biotope und Flora

  • Im Plangebiet und der näheren Umgebung kartierte Biotoptypen und Pflanzenarten
  • Feldhecke im Osten, Totholz im Süden
  • Auswirkungen während der Bauzeit und durch Überbauung und Versiegelung
  • Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung gemäß Handlungsempfehlung Sachsen
  • Herleitung und Beschreibung der für die Eingriffe erforderlichen Kompensations­maßnahmen

Fauna und biologische Vielfalt

  • Artenschutzfachbeitrag mit den im Untersuchungsraum vorkommenden Tierarten auf Grundlage einer fachplanerischen Potentialabschätzung anhand von durchgeführten Vor-Ort-Begehungen sowie einer Konfliktanalyse für die durch das Vorhaben betroffenen, gesetzlich geschützten Artengruppen Säugetiere, Fledermäuse, freibrütender Vogelarten
  • Bau- und betriebsbedingte Auswirkungen auf vorkommende Tierarten durch Überbauung und Zerschneidung
  • Herleitung und Beschreibung von artenschutzrechtlichen Vermeidungsmaßnahmen für Bodenbrüter

Landschaft-/Ortsbild

  • Beschreibung des vorhandenen Orts- und Landschaftsbildes und der Auswirkungen der Planung darauf im Hinblick auf Überbauung und visuelle Wahrnehmung, insbesondere in Bezug auf das Baudenkmal Wehrturm (Wendenturm der Sachgesamtheit Rittergut Gruna)
  • Nachpflanzung von Feldgehölzen in die südlich bestehenden Gehölzstrukturen zur Aufwertung und als Sichtschutz

Mensch einschließlich der menschlichen Gesundheit

  • Vorhabenbedingte Emissionen (bau-, anlage- und betriebsbedingt)
  • keine erheblichen Beeinträchtigungen auf das Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit durch Schall und Blendung

Kultur- und Sachgüter

  • Beschreibung zum Umgang mit möglichen Bodendenkmalen
  • Alle Vorhaben im Geltungsbereich unterliegen der Genehmigungspflicht entsprechend §§ 12 und 14 SächsDSchG

Schutzgebiete nach Naturschutzrecht

  • Schutzgebiete im erweiterten Untersuchungsraum
  • keine negativen Einflüsse auf die umliegenden Schutzgebiete

Sonstige Angaben

  • Beschreibung möglicher Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern
  • Darstellung der Ziele des Umweltschutzes und relevanter Planwerke
  • Beschreibung untersuchter Alternativen zur Planung
  • Methodikbeschreibung, Maßnahmen zur Überwachung
  • Umgang mit Abfällen und wassergefährdenden Stoffen

In den vorliegenden Stellungnahmen aus der Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorwiegend auf denkmalpflegerische Belange, die Verdichtungsempfindlichkeit des Bodens im Plangebiet, den besonderen Artenschutz, die Auswirkungen auf das Landschaftsbild, die Lage angrenzend an ein Vorranggebiet Waldmehrung und das Vorhandensein unterirdischer Hohlräume hingewiesen.

Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Die Abgabe von Stellungnahmen soll elektronisch per E-Mail an
info@vv-eilenburg-west.de oder beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de erfolgen. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgebeben werden.

Für Rückfragen zur Planung steht neben der Bauverwaltung des Verwaltungsverbands Eilenburg-West auch die mit der Planung beauftragte Büro Knoblich GmbH Landschaftsarchitekten, Zur Mulde 25, 04838 Zschepplin, Telefon (0 34 23) 7 58 60 0, E-Mail beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de zur Verfügung.

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.

Zschepplin, 28.04.2025                                                                     gez. Kay Kunath

Bürgermeister

Kontakt

Büro Knoblich GmbH Landschaftsarchitekten, Zur Mulde 25, 04838 Zschepplin, Telefon (0 34 23) 7 58 60 0

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