Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des 2. Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Photovoltaik-Freiflächenanlage Weißkollm“
Der Gemeinderat Lohsa hat in seiner Sitzung am 08.04.2025 den 2. Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Photovoltaik-Freiflächenanlage Weißkollm“, bestehend aus der Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen einschließlich Begründung mit Umweltbericht in der Fassung vom 17.03.2025 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung beschlossen.
Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) stehen diese Bekanntmachung und die Unterlagen des Entwurfes, die Gegenstand der öffentlichen Auslegung sind (Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen, Begründung und vorliegende umweltbezogene Informationen), in der Zeit
vom 12.05.2025 bis einschließlich 20.06.2025
im Internet auf der Internetseite der Gemeinde Lohsa (www.lohsa.de/oeffentliche-bekanntmachungen.html) sowie im Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen (www.buergerbeteiligung.sachsen.de) zu jedermanns Einsicht zur Verfügung.
Zusätzlich liegen die Unterlagen im oben angegebenen Zeitraum während folgender Zeiten
Montag 8:30 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag 8:30 Uhr - 12:00 Uhr 13.00 Uhr - 15:30 Uhr
Mittwoch 8:30 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag 8:30 Uhr - 12:00 Uhr 13.00 Uhr - 17:00 Uhr
Freitag 8:30 Uhr - 11.00 Uhr
im Bauamt der Gemeinde Lohsa, Am Rathaus 1, 02999 Lohsa zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Der Bebauungsplan enthält Informationen zu folgenden umweltrelevanten Aspekten:
- Schutzgut Mensch (Erholung; Licht- und Geräuschemissionen)
- Schutzgut Tiere und Pflanzen (Natur und Artenschutz)
- Schutzgut Boden (Vorbelastung durch landwirtschaftliche Nutzung, Atlastensituation)
- Schutzgut Wasser (Grundwasser, Niederschlagsentwässerung)
- Schutzgut Klima, Luft (Energienutzung, Kleinklima)
- Schutzgut Landschaft und Erholung (Wirkung Landschaftsbild)
- Kultur- und Sonstige Sachgüter (Schutzgebiete)
Enthalten ist die Gesamtbewertung der Umweltauswirkungen zur Bewältigung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelungen in verbal-argumentativer Form.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zum Planentwurf an bauamt@lohsa.de elektronisch übermittelt sowie schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Lohsa abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Lohsa, 09.04.2025
Thomas Leberecht Bürgermeister
Frau Andrea Schlungbaum
Telefon: 035724 / 5693 - 04