Bebauungsplan Gemeinde Rackwitz Erneute Beteiligung

2. Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Betriebshof Schladitzer Bucht"

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 19.05.2025 bis 25.06.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Gemeinderat Rackwitz hat in seiner Sitzung am 27.03.2025 den 2. Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Betriebshof Schladitzer Bucht" in der Fassung vom März 2025 samt Begründung gebilligt und zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt (Beschluss-Nr. 002/2025-BV).

Planungsziel ist die Errichtung eines Betriebshofs mit Empfangsgebäude für die touristischen Nutzungen der Schladitzer Bucht sowie die Errichtung eines Parkplatzes. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 213 und 321/1 sowie Teile der Flurstücke 214 und 170 der Gemarkung Schladitz, Flur 4 (s. Übersicht Plangebiet). 

Die vollständigen Unterlagen zum 2. Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans liegen in der Zeit vom 19.05.2025 bis einschließlich 25.06.2025 in der Gemeindeverwaltung Rackwitz, Hauptstr. 11, 04519 Rackwitz, während der Sprechzeiten

Dienstag          8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr

Donnerstag      8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die Planunterlagen sind zudem auf der Internetseite des Landesportals des Freistaates Sachsen unter

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite

sowie auf der Internetseite der Gemeinde Rackwitz

http://www.gemeinde-rackwitz.de/offenlegung-von-bauleitplanungen.html

zur Einsichtnahme innerhalb des genannten Zeitraumes einsehbar.

Während der öffentlichen Auslegung kann jedermann Einsicht nehmen und Auskünfte erhalten. Bedenken und Anregungen können schriftlich oder zur Niederschrift in der Gemeindeverwaltung Rackwitz und im Zentralen Landesportal Bauleitplanung Sachsen eingebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen stehen zur Verfügung:

  • Umweltbericht

mit Aussagen zur Betroffenheit der Schutzgüter Mensch, Flora & Fauna, Boden, Wasser Luft & Klima, Landschaftsbild und Kultur & Sachgüter;

  • Artenschutzrechtliche Betroffenheitsabschätzung

mit Bestandsaufnahmen der Biotoptypen, der Fauna (hier: Brutvögel und Fledermäuse) sowie Vermeidungsmaßnahmen

Kontakt

Für Rückfragen steht Ihnen das beauftragte Planungsbüro Hanke,
Polenzer Straße 6b, 04827 Machern bei Leipzig, Telefon: 034292-710 41,
E-Mail: pbh@pbhanke.de zur Verfügung.

Informationen

Übersicht
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