Um dem Anspruch und dem Ziel, übergeordnete Planungen umzusetzen und nachfolgende Planungen zu steuern, ist der Flächennutzungsplan bedarfsgerecht anzupassen und zu ändern. Basierend auf den fortgeschriebenen übergeordneten Planungen, sowohl der Landesplanung (Landesentwicklungsplan, 2013) als auch der Regionalplanung (Regionalplan Leipzig-Westsachsen 2020 – RPl L-WS 2020), erfolgt eine entsprechende Anpassung des Flächennutzungsplanes an die Erfordernisse der Stadt Groitzsch unter Berücksichtigung der Ziele der Raumordnung. Angesichts aktueller Planungen und Änderungserfordernissen hinsichtlich der Art der baulichen Nutzungen sowie der Berücksichtigung von Fachplanungen ist die 3. Änderung des Flächen- nutzungsplanes der Stadt Groitzsch notwendig. Ziel der Änderung der Art der baulichen Nutzung ist einerseits die Ansiedlung gewünschter Nutzungen in bestimmten Bereichen und zum anderen bestehende Konfliktpotenziale zu mindern und verträgliche Nutzungsabstufungen in den Gemengelagen zu realisieren. Darüber hinaus soll Groitzsch als zentraler Siedlungs- und Versorgungskern im Stadtgebiet gestärkt werden. Mit den ausgewiesenen geplanten Wohnbauflächen in verschiedenen Stadtlagen ist das Spektrum möglicher Wohnformen breit. Die unterschiedlichen Standortcharakteristika sprechen verschiedene Zielgruppen an. In geringem Maß erfolgte zudem die Abrundung der Siedlungsflächen in den ländlichen Ortsteilen, die als Bauflächen für den Eigenbedarf zur Verfügung stehen. Die Stadt Groitzsch ist gemäß Regionalplan Leipzig-Westsachsen 2020 zusammen mit der Stadt Pegau als grundzentraler Verbund festgelegt (Z 1.3.7 RPl L-WS 2020) und hat entsprechend der Begründung zu Z 1.3.5 des Landesentwicklungsplans 2013 (LEP 2013) ihre raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen, insbesondere die Bauleitplanung, einvernehmlich aufeinander abzu- stimmen. Diese Zusammenarbeit findet hauptsächlich auf sozialem Gebiet (gemeinsame Sozial- arbeit, Beschulung Pegauer Kinder) statt bzw. wird in der Bündelung gemeindlicher Aufgaben (z. B. Brandschutzbeauftragter) umgesetzt. Bezüglich der Bauleitplanung findet ein konstruktiver Austausch vorrangig im Rahmen der Beteiligungen statt. Wesentlich schwieriger sind infolge einer nicht zu leugnenden Konkurrenzsituation, einvernehmliche Lösungen bei der Abstimmung strategischer Entwicklungen zu erzielen (z. B. Einzelhandelskonzept). Im Rahmen der 3. Änderung werden ebenfalls grundlegende Daten, wie beispielsweise die Bevölkerungsentwicklung und deren Prognose fortgeschrieben. Dies ist von großer Bedeutung, damit die voraussehbaren Bedürfnisse der Stadt fundiert prognostiziert werden können. Allerdings gehen sämtliche Berechnungen und Prognosen noch von der Fortführung der Bergbau- tätigkeit im Tagebau Vereinigtes Schleenhain sowie der Aufnahme des Abbaus im Groitzscher Dreieck aus. Daraus resultiert die Entstehung und Ausweisung von Bauflächen, die beispielsweise als Ersatzflächen für Pödelwitz vorgesehen waren. Mit der Ankündigung der MIBRAG vom Januar 2021, auf die Abbaggerung des Ortsteiles Pödelwitz und die Aufnahme der Bergbautätigkeit im Groitzscher Dreieck zu verzichten, haben sich dort die Bedingungen für die städtebauliche Entwicklung nunmehr grundlegend verändert. Die für den Zeitraum bis 2035 entwickelte Bevölkerungsprognose kann folgerichtig diesen Umstand noch nicht berücksichtigen. Anstelle der Umsiedlung der Bevölkerung aus der Ortslage Pödelwitz steht in Zukunft die Wieder- belebung des Ortsteiles im Fokus, wofür gleichermaßen neue Wohnbauflächen erforderlich werden. Es ist daher Absicht der Stadt Groitzsch, auf die neuen Planungserfordernisse, die sich aus dem vorgenannten Umstand ergeben, erst in einer späteren Änderung/Anpassung des Flächennutzungs- plans Bezug zu nehmen, da das vorliegende Verfahren bereits so weit vorangeschritten ist, dass dessen baldige Wirksamkeit angestrebt wird. Die Formulierung der den Ortsteil Pödelwitz betreffen- den Planungserfordernisse bedürfen noch einer umfassenden Meinungsbildung und sowie umfang- reiche Vorplanungen und Sondierungen, deren zeitlicher Umfang derzeit nicht seriös abgeschätzt werden kann.
Aufgrund des Staatsvertrages Sachsen, Thüringen, und Sachsen-Anhalt vom September 2013 ändert sich die Führung der Landesgrenze des Freistaates Sachsen im Bereich des Dreiländerecks bei Maltitz im Süden des Geltungsbereiches, hierbei schrumpft die Fläche Sachsens um 9 Quadratmeter. Dies geschah im Zuge des Flurbereinigungsverfahrens auf dem Gelände der ehemaligen Braunkohlehalde Phönix-Nord, wofür ein Flächentausch zwischen den Ländern Sachsen, Thüringen, und Sachsen-Anhalt stattfand. Auf diese Änderung sei hier explizit hingewiesen, wenngleich sie für die kartographische Darstellung der topographischen Grundlage keine Auswirkungen hat. (Quelle: LVZ 20.September 2013)
Dirk Schmidt E-Mail: dirk.schmidt@groitzsch.de