Flächennutzungsplan Stadt Groitzsch Erneute Beteiligung

3. Änderung Flächennutzungsplan Stadt Groitzsch

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Planzeichnung

Um  dem  Anspruch  und  dem  Ziel,  übergeordnete  Planungen  umzusetzen  und  nachfolgende 
Planungen zu steuern, ist der Flächennutzungsplan bedarfsgerecht anzupassen und zu ändern.  
Basierend  auf  den  fortgeschriebenen  übergeordneten  Planungen,  sowohl  der  Landesplanung 
(Landesentwicklungsplan, 2013) als auch der Regionalplanung (Regionalplan Leipzig-Westsachsen 
2020 – RPl L-WS 2020), erfolgt eine entsprechende Anpassung des Flächennutzungsplanes an die 
Erfordernisse der Stadt Groitzsch unter Berücksichtigung der Ziele der Raumordnung. 
Angesichts  aktueller  Planungen  und  Änderungserfordernissen  hinsichtlich  der  Art  der  baulichen 
Nutzungen  sowie  der  Berücksichtigung  von  Fachplanungen  ist  die  3. Änderung  des  Flächen-
nutzungsplanes der Stadt Groitzsch notwendig.  
Ziel  der  Änderung  der  Art  der  baulichen  Nutzung  ist  einerseits  die  Ansiedlung  gewünschter 
Nutzungen in bestimmten Bereichen und zum anderen bestehende Konfliktpotenziale zu mindern 
und verträgliche Nutzungsabstufungen in den Gemengelagen zu realisieren.  
Darüber hinaus soll Groitzsch als zentraler Siedlungs- und Versorgungskern im Stadtgebiet gestärkt 
werden. Mit den ausgewiesenen geplanten Wohnbauflächen in verschiedenen Stadtlagen ist das 
Spektrum  möglicher  Wohnformen  breit.  Die  unterschiedlichen  Standortcharakteristika  sprechen 
verschiedene Zielgruppen an. In geringem Maß erfolgte zudem die Abrundung der Siedlungsflächen 
in den ländlichen Ortsteilen, die als Bauflächen für den Eigenbedarf zur Verfügung stehen. 
 
Die Stadt Groitzsch ist gemäß Regionalplan Leipzig-Westsachsen 2020 zusammen mit der Stadt 
Pegau als grundzentraler Verbund festgelegt (Z 1.3.7 RPl L-WS 2020) und hat entsprechend der 
Begründung  zu  Z  1.3.5  des  Landesentwicklungsplans  2013  (LEP  2013)  ihre  raumbedeutsamen 
Planungen und Maßnahmen, insbesondere die Bauleitplanung, einvernehmlich aufeinander abzu-
stimmen.  Diese  Zusammenarbeit  findet  hauptsächlich  auf  sozialem  Gebiet  (gemeinsame  Sozial-
arbeit, Beschulung Pegauer Kinder) statt bzw. wird in der Bündelung gemeindlicher Aufgaben (z. B. 
Brandschutzbeauftragter) umgesetzt.  
Bezüglich  der  Bauleitplanung  findet  ein  konstruktiver  Austausch  vorrangig  im  Rahmen  der 
Beteiligungen  statt.  Wesentlich  schwieriger  sind  infolge  einer  nicht  zu  leugnenden 
Konkurrenzsituation, einvernehmliche Lösungen bei der Abstimmung strategischer Entwicklungen 
zu erzielen (z. B. Einzelhandelskonzept). 
 
Im  Rahmen  der  3.  Änderung  werden  ebenfalls  grundlegende  Daten,  wie  beispielsweise  die 
Bevölkerungsentwicklung  und  deren  Prognose  fortgeschrieben.  Dies  ist  von  großer  Bedeutung, 
damit die voraussehbaren Bedürfnisse der Stadt fundiert prognostiziert werden können.  
Allerdings gehen sämtliche Berechnungen und Prognosen noch von der Fortführung der Bergbau-
tätigkeit  im  Tagebau  Vereinigtes  Schleenhain  sowie  der  Aufnahme  des  Abbaus  im  Groitzscher 
Dreieck aus. Daraus resultiert die Entstehung und Ausweisung von Bauflächen, die beispielsweise 
als Ersatzflächen für Pödelwitz vorgesehen waren. 
Mit der Ankündigung der MIBRAG vom Januar 2021, auf die Abbaggerung des Ortsteiles Pödelwitz 
und die Aufnahme der Bergbautätigkeit im Groitzscher Dreieck zu verzichten, haben sich dort die 
Bedingungen für die städtebauliche Entwicklung nunmehr grundlegend verändert. 
Die für den Zeitraum bis 2035 entwickelte Bevölkerungsprognose kann folgerichtig diesen Umstand 
noch nicht berücksichtigen. 
Anstelle der Umsiedlung der Bevölkerung aus der Ortslage Pödelwitz steht in Zukunft die Wieder-
belebung des Ortsteiles im Fokus, wofür gleichermaßen neue Wohnbauflächen erforderlich werden. 
Es ist daher Absicht der Stadt Groitzsch, auf die neuen Planungserfordernisse, die sich aus dem 
vorgenannten Umstand ergeben, erst in einer späteren Änderung/Anpassung des Flächennutzungs-
plans Bezug zu nehmen, da das vorliegende Verfahren bereits so weit vorangeschritten ist, dass 
dessen baldige Wirksamkeit angestrebt wird. Die Formulierung der den Ortsteil Pödelwitz betreffen-
den Planungserfordernisse bedürfen noch einer umfassenden Meinungsbildung und sowie umfang- 
reiche Vorplanungen und Sondierungen, deren zeitlicher Umfang derzeit nicht seriös abgeschätzt 
werden kann. 

Aufgrund  des  Staatsvertrages  Sachsen,  Thüringen,  und  Sachsen-Anhalt  vom  September  2013 
ändert sich die Führung der Landesgrenze des Freistaates Sachsen im Bereich des Dreiländerecks 
bei  Maltitz  im  Süden  des  Geltungsbereiches,  hierbei  schrumpft  die  Fläche  Sachsens  um  9 
Quadratmeter.  Dies  geschah  im  Zuge  des  Flurbereinigungsverfahrens  auf  dem  Gelände  der 
ehemaligen  Braunkohlehalde  Phönix-Nord,  wofür  ein  Flächentausch  zwischen  den  Ländern 
Sachsen,  Thüringen,  und  Sachsen-Anhalt  stattfand.  Auf  diese  Änderung  sei  hier  explizit 
hingewiesen, wenngleich sie für die kartographische Darstellung der topographischen Grundlage 
keine Auswirkungen hat. (Quelle: LVZ 20.September 2013) 

Kontaktperson

Dirk Schmidt
E-Mail: dirk.schmidt@groitzsch.de

Informationen

Übersicht

Status

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 06.11.2023 bis 08.12.2023
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