ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
“Ferienanlage am Tannenhof“
In der Sitzung des Gemeinderates am 27.06.2023 wurde im TOP 6 der Aufstellungsbeschluss im Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Ferienanlage am Tannenhof“ mit BV 24/2023/GR beschlossen.
Der Gemeinderat beschloss die Aufstellung für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Ferienanlage am Tannenhof“ gemäß § 2 Absatz 1 BauGB in Verbindung mit § 12 BauGB. Der Aufstellungsbeschluss wird gemäß § 10 BauGB ortsüblich bekanntgemacht. Für den im Lageplan dargestellten Bereich wird ein vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben und Erschließungsplan aufgestellt.
Anlage Lageplan zum Aufstellungsbeschluss
Frau Gottschalk, Amtsleiterin für Bauen und Ordnung