Bebauungsplan Stadt Rodewisch Öffentliche Auslegung

Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 40 "Wohngebiet Bahnhofstraße III" in der Fassung vom März 2023 in der Stadt Rodewisch

  • Status Beendet
  • Zeitraum 08.05.2023 bis 16.06.2023
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Planzeichnung

Ortsübliche Bekanntmachung der Stadt Rodewisch

Öffentliche Auslegung zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 40 „Wohngebiet Bahnhof-straße III“ in der Fassung vom März 2023 der Stadt Rodewisch gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Stadtrat der Stadt Rodewisch hat in seiner Sitzung am 20.04.2023 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 40 „Wohngebiet Bahnhofstraße III“ in der Fassung vom März 2023 mit Begründung gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung beschlossen.

Der Planbereich umfasst grundsätzlich die Flurstücke 41/12, 41/14 und 41/15 sowie Teilflächen des Flurstückes 41/11 der Gemarkung Rodewisch mit einer Größe von ca. 14.220 m². Zur Verdeutlichung der Anbindung / Zufahrt zum Gebiet an die bestehende Bahnhofstraße werden zusätzlich Teilflächen des Flurstückes 1227 der Gemarkung Rodewisch (ca. 2.054 m²) in Anspruch genommen (nachrichtlich dargestellt).

Ziel und Zweck der Planung ist es Bauland für Eigenheime zu schaffen, um der Nachfrage an Baugrundstücken Rechnung zu tragen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:

Das Verfahren wird im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB durchgeführt. In diesem Zusammenhang wird von den Regelungen gemäß § 13 b BauGB i. V. m. § 13a Abs. 2 Satz 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB Gebrauch gemacht. Es wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen.

In der Zeit vom 08.05.2023 – 16.06.2023 wird der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 40 „Wohngebiet Bahnhofstraße III“ der Stadt Rodewisch in der Fassung vom März 2023 mit Begründung in der Stadtverwaltung Rodewisch, Wernesgrüner Straße 32, 08228 Rodewisch im Zimmer 106 (Bauamt) zu jedermanns Einsicht während nachfolgender Zeiten:

     Montag                    13:00 - 16:00

     Dienstag                  09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr

     Mittwoch                  geschlossen

     Donnerstag              09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr

     Freitag                     09:00 - 12:00 Uhr

öffentlich ausgelegt.

Hiermit wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung gegeben.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 40 „Wohngebiet Bahnhofstraße III“ in der Fassung vom März 2023 unter oben genannter Stelle einsehen, über den Inhalt Auskunft und Hilfe bei der Durchführung der Einsichtnahme verlangen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Sprechzeiten zur Niederschrift abgeben. Die Mitteilung kann auch elektronisch an stadt@rodewisch.de bzw. groth@rodewisch.de übermittelt werden.

Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahme mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich nach § 4a Absatz 4 Satz 1 BauGB ins Internet eingestellt unter:

     https://www.rodewisch.de/bekanntmachungen (Bekanntmachungen zu Bauleit- und Bebauungsplänen)

sowie über ein Zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht:

     www.bauleitplanung.sachsen.de

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung der Satzung zum Bebauungsplan Nr. 40 „Wohngebiet Bahnhofstraße III“ gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.

Rodewisch, den 21.04.2023      

Kerstin Schöniger - Bürgermeisterin

Kontaktperson

Stadtverwaltung Rodewisch

Bauamt

Frau Groth

Wernesgrüner Straße 32

08228 Rodewisch

Tel: 03744/368129

groth@rodewisch.de

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Deckblatt
  • Bekanntmachung

Informationen

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