Bebauungsplan „Agri-Solarpark Ostrau“
Öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes „Agri-Solarpark Ostrau“ der Gemeinde Jahnatal
Der Entwurf des qualifizierten Bebauungsplanes „Agri-Solarpark Ostrau“ in der Fassung vom 14.03.2023 wird gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich ausgelegt.
Der Geltungsbereich des Plangebietes des Bebauungsplanes „Agri-Solarpark Ostrau“ umfasst eine Fläche von ca. 128 ha und befindet sich innerhalb des Landkreises Mittelsachsen, ca. 400 m südlich der Ortslage Ostrau der Gemeinde Jahnatal. Der Geltungsbereich umfasst dabei 2 Planteile.
Der Planteil 1 umfasst Flurstücke der Gemarkungen Ostrau, Münchhof, Noschkowitz und Merschütz.
Der Planteil 2 umfasst ein Flurstück der Gemarkung Beutig.
Die dargestellte Planzeichnung verdeutlicht die Lage des Plangebietes.
Zu den Planunterlagen des Entwurfes gehören die Planzeichnung und die textlichen Festsetzungen
Die Auslegung erfolgt vom 27.04.2023 bis einschließlich 26.05.2023
in der Gemeindeverwaltung Jahnatal, Bauamt – Molkereistraße 3, 04749 Jahnatal
während der Dienstzeit
Montag geschlossen
Dienstag 9.00 – 12-00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
Freitag 9.00 – 12.00 Uhr
statt.
Gemäß § 4 a Abs. 4 Satz 1 BauGB werden der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen zusätzlich auf der Internetseite der Gemeinde unter:
http://www.gemeinde-jahnatal.de
zugänglich gemacht. Weiterhin sind der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und sämtliche Planungsunterlagen auch auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter
www.bauleitplanung.sachsen.de
einsehbar.
Während der öffentlichen Auslegung wird jedermann die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung sowie zur Stellungnahme gegeben. Auch Kinder und Jugendliche sind der Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 BauGB.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Auch kann eine Mitteilung über das Abwägungsergebnis nur zu den Stellungnahmen erfolgen, bei denen die Anschrift des Verfassers lesbar beigefügt ist. Die verbindliche Mitteilung über das Abwägungsergebnis erfolgt nach dem Abwägungs- und Satzungsbeschluss im Gemeinderat.
Gemeindeverwaltung Jahnatal
Herr Kautz