Bebauungsplan Gemeinde Schleife Frühzeitige Beteiligung

1. Änderung Bebauungsplan „Gewerbegebiet Schleife“

  • Status Beendet
  • Zeitraum 04.05.2023 bis 09.06.2023
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Planzeichnung

 gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

 

I. Bebauungsplan

- Frühzeitige Bürgerbeteiligung -

1. Der Gemeinderat der Gemeinde Schleife hat am 02.06.2020 die Einleitung eines Änderungsverfahrens zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet Schleife“ nach § 2 Abs.1 BauGB entsprechend des Lageplanes vom 30.04.2020 beschlossen.

2. Der Bebauungsplan „Gewerbegebiet Schleife“ wurde im Jahr 2015 durch den Landkreis Görlitz fiktiv genehmigt und durch die Gemeinde Schleife in Kraft gesetzt.

Der Bebauungsplan „Gewerbegebiet Schleife“ sah eine Bereitstellung von Bauflächen zur Errichtung und Erweiterung gewerblich genutzter Gebäude vor. Diese Umsetzung wurde zu großen Teilen bereits realisiert.

Im Zuge der fortschreitenden Entwicklung des Tagebaus Nochten und der damit verbundenen Inanspruchnahme des Teilfeldes Mühlrose wurde mit Bescheid des Landkreises Görlitz vom 12.07.2019 der Bebauungsplan „Ansiedlungsstandort Mühlrose“ genehmigt und trat durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Schleife am 24.07.2019 in Kraft.

Im Ansiedlungsprozess und den Standortgesprächen mit den Umsiedlern wurde in Einzelfällen deutlich, dass sie sich nicht für eine Ansiedlung im gemeinsamen Ansiedlungsstandort entscheiden können. Ausschlaggebende Gründe waren vor allem die Lage und die Nachbarschaften in Verbindung mit Grundstücksgröße sowie Ausrichtung des Grundstückes. Aus diesem Grund beschloss die Gemeinde, weitere Flächen für Umsiedler über den eigentlichen Umsiedlungsstandort hinaus zu entwickeln sowie die Wohnbaupotentiale entlang der neuen Straße „Am Damm“ zu nutzen und sie für Umsiedler bzw. weitere Betroffene (Mieter, Angehörige, Zuziehende die im unmittelbaren Umfeld ihrer Angehörigen leben wollen) anzubieten. Ziel ist es, so viel wie möglich aktuelle oder ehemalige Mühlroser Bürger in Schleife zu halten. Die darüber hinaus nicht benötigten Flächen stehen für eine Eigenentwicklung im Sinne des LEP 2013 zur Verfügung.

Die Flächen befinden sich westlich bzw. östlich der neuen Erschließungsstraße vom Schulkomplex und somit direkt angrenzend an den Ansiedlungsstandort Mühlrose. Mit dem neuen Bebauungsplan sollen maximal 10 Baugrundstücke errichtet werden.

Demzufolge kann es zwischen den neuen Wohnbauflächen, ausgewiesen als Mischgebiet, und den Gewerbeflächen zu immissionsschutzrechtlichen Konflikten kommen.

Um diese ausschließen zu können und eine beiderseitige Entwicklung zu gewährleisten, müssen innerhalb der Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Schleife“ Emissionskontingente für die einzelnen Gewerbeflächen festgesetzt werden.

Für die Anpassung bzw. Berücksichtigung zulässiger Emissionskontingente der Einzelflächen des Gewerbegebietes bzw. zur Sicherung von Baurecht für den Standort in Schleife ist die 1. Änderung des Bebauungsplanes notwendig.

Der Geltungsbereich der 1. Änderung wird gegenüber dem genehmigten Bebauungsplan „Gewerbegebiet Schleife“ so angepasst, dass keine Überlagerungen mit den angrenzenden Bebauungsplänen „Deutsch-Sorbischer Schulkomplex“ und „Ansiedlungsstandort Mühlrose“ mehr bestehen.

3. Nach § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit frühzeitig über das Vorhaben zu informieren. Dazu liegt der Bebauungsplanvorentwurf, bestehend aus der Planzeichnung Teil A, den Textlichen Festsetzungen Teil B, der Begründung sowie dem Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom 27.03.2023, zu jedermanns Einsicht

          vom 04.05.2023 bis zum 09.06.2023

          in der Gemeindeverwaltung Schleife, Friedensstraße 83, 02959 Schleife

während folgender Zeiten:

          Montag               08.00 – 12.00 Uhr u. 13.00 – 15.30 Uhr
          Dienstag             08.00 – 12.00 Uhr u. 13.00 – 18.00 Uhr
          Mittwoch             08.00 – 12.00 Uhr u. 13.00 – 15.30 Uhr
          Donnerstag          08.00 – 12.00 Uhr u. 13.00 – 16.00 Uhr
          Freitag                08.00 – 11.00 Uhr

öffentlich aus.

Während des Auslegungszeitraumes können Anregungen zu den künftigen Darstellungen und Inhalten der Bebauungsplanung schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Daneben können die vollständigen Planentwurfsunterlagen auch auf dem Zentralen Landesportal Sachsen unter http://www.buergerbeteiligung.sachsen.de/ und auf der Internetseite der Gemeinde Schleife unter https://www.schleife-slepo.de/bekanntmachungen/ eingesehen werden.

Jörg Funda
Bürgermeister

Kontaktperson

Herr Steffen Seidlich
Amtsleiter - Amt für Planen, Bauen und Bergbau
Gemeindeamt Schleife

Festnetz: 035773/72923
Mobil:      0163/2095578
E-Mail:    planung.bergbau@schleife-slepo.de

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