Bebauungsplan Gemeinde Stauchitz Frühzeitige Beteiligung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Netto-Markt An der Alten Schule in Seerhausen"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 05.05.2025 bis 06.06.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Stauchitz

über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan

„Netto-Markt An der Alten Schule in Seerhausen“

Der Gemeinderat der Gemeinde Stauchitz hat am 07.04.2025 in öffentlicher Sitzung den Vorentwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Netto-Markt An der Alten Schule in Seerhausen“ in der Fassung vom März 2025 mit Begründung und Anlagen gebilligt und beschlossen, diesen gemäß § 3 Abs. 1 BauGB der Öffentlichkeit vorzustellen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 103/4, 104/4, 106/3 und 106/4 in der Gemarkung Seerhausen. Das Plangebiet befindet sich aus Meißen kommend am südlichen Ortseingang von Seerhausen direkt an der Bundesstraße 6, Ecke Straße „An der Alten Schule“. Die Lage in der Ortschaft ist im Anschluss dieser Bekanntmachung dargestellt.

Der Vorentwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Netto-Markt An der Alten Schule in Seerhausen“ (Stand März 2025) bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung einschließlich Umweltbericht und sämtlichen Anlagen wird in der Zeit

vom 05.05.2025 bis einschließlich 06.06.2025

im zentralen Landesportal unter: https://buergerbeteiligung.sachsen.de veröffentlicht.

Zusätzlich liegt der Vorentwurf im genannten Zeitraum in der Gemeindeverwaltung Stauchitz, Thomas-Müntzer-Platz 2, 01594 Stauchitz, OT Staucha während der Dienststunden:

Dienstag                               8.00 - 11.30 Uhr    und   12.30 – 18.00 Uhr

Donnerstag                          8.00 - 11.30 Uhr    und   12.30 – 16.00 Uhr   

zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus. Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Stellungnahmen zum Vorentwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes können während der Auslegungsfrist schriftlich über das im Beteiligungsportal bereitgestellte elektronische Online-Formular, per E-Mail (gemeinde@stauchitz.de) und / oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Stauchitz, den 10.04.2025

Dirk Zschoke

Bürgermeister

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Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegeben Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mailadressen zustimmen. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung nach Abschluss des Verfahrens. Gemäß Art. 6 Abs. 1e EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.

Stauchitz, den 10.04.2025

Dirk Zschoke

Bürgermeister

Gegenstände

Übersicht
  • Textliche Festsetzungen
  • Bebauungsplan
  • Begründung
  • Umweltbericht

Informationen

Übersicht
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