Öffentliche Bekanntmachung
zur Auslegung des Entwurfs der 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes für die Gemeinde Halsbrücke
Der Gemeinderat der Gemeinde Halsbrücke hat in seiner Sitzung am 11.10.2018 mit Beschluss Nr. 38/10/18 die Aufstellung der 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes und die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beschlossen. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wurde der Planentwurf mit Begründung und Umweltbericht, in der Fassung vom 30.11.2018 gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB vom 07.01.2019 bis 08.02.2019 öffentlich ausgelegt. Mit Schreiben vom 05.12.2018 wurden die Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden beteiligt.
In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 07.11.2019 erfolgte die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde 2020 das Artenschutzgutachten als Grundlage des Umweltberichtes erstellt.
Aufgrund der Pandemie und anderer Planverfahren wurde die Verfahrensfortführung zunächst ausgesetzt. Im Rahmen der Aufstellung des B-Planes Nr. 12 ergab sich die Notwendigkeit der weiteren Anpassung des Flächennutzungsplanes. In der Gemeinderatssitzung am 10.02.2022 wurde der überarbeitete Entwurf vorgestellt. Die Verwaltung wurde ermächtigt, das Verfahren fortzuführen.
In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Halsbrücke am 01.12.2022 wurde der Entwurf mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 31.01.2022 gebilligt und die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beschlossen.
Im Rahmen der Beteiligung wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Der Entwurf der 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes nach § 5 BauGB und die beigefügte Begründung mit Umweltbericht in der vorliegenden Fassung vom 31.01.2022 werden gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB
vom 27.03.2023 bis zum 26.04.2023
im Rathaus Halsbrücke, Bauamt
Am Ernst-Thälmann-Heim 1 in 09633 Halsbrücke
wie folgt
Montag von 9.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag von 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch von 9.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag von 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr
Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr
öffentlich ausgelegt.
Gleichzeitig sind die Planunterlagen im Internet auf der Homepage der Gemeinde Halsbrücke www.halsbruecke.de sowie auf der Webseite des Zentralen Landesportals Sachsen www.buergerbeteiligung.sachsen.de für jedermann abrufbar.
Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen zum Planentwurf schriftlich oder zur Niederschrift im Rathaus Halsbrücke, Am Ernst-Thälmann-Heim 1, 09633 Halsbrücke vorgebracht werden. Die fristgemäß vorgebrachten Einwände und Anregungen werden geprüft und das Ergebnis wird mitgeteilt.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Halsbrücke, den 01.03.2023
A. Beger Siegel
Bürgermeister
Bauamt
Herr Gerlach
03731/3000-20