Bebauungsplan Stadt Leipzig Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 437 "Wohnen am Klucksgraben", Leipzig-Südwest

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 13.05.2025 bis 12.06.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 437 „Wohnen am Klucksgraben“ (schraffiert), B-Pläne Nr. 132.1 „Erweiterung Thomas-Müntzer-Siedlung“ sowie Nr. 132.2 „Rehbacher Straße“ (beide gestrichelt), Karte: Amt f. Geoinformation und Bodenordnung

Öffentliche Auslegung des Planentwurfs

Die Ratsversammlung der Stadt Leipzig hat am 16.04.2025 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 437 „Wohnen am Klucksgraben“ gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht. Er ist im Stadtplanungsamt, Zimmer 498 niedergelegt und kann zu den unten genannten Zeiten für die Dauer von zwei Wochen kostenlos eingesehen werden.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans befindet sich auf einem 27 Hektar großen Areal in Leipzig-Südwest, im Ortsteil Knautkleeberg-Knauthain, westlich der Thomas-Müntzer-Siedlung und südlich der Rehbacher Straße. Mit dem Bebauungsplan Nr. 437 werden die Bebauungspläne Nr. 132.1 „Erweiterung Thomas-Müntzer-Siedlung“ und 132.2 in Teilen überplant (entsprechend kartenmäßiger Darstellung).

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die bauplanungsrechtlichen Rahmenbedingung zur Entwicklung eines Wohnstandortes mit Einfamilienhäusern, Hausgruppen sowie Mehrfamilienhäusern mit den dazugehörigen Gemeinbedarfsnutzungen wie Kindertagesstätte, altersgerechtes Wohnen, kleinere Geschäfte und Arztpraxen, entwickelt werden. Zudem wird der Erhalt des Waldes sowie der Gehölzgruppe am Klucksgraben bauplanungsrechtlich festgesetzt.

Der Entwurf des Bebauungsplans, die Begründung und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden

vom 13.05.2025 bis 12.06.2025

über die Webseite der Stadt Leipzig unter http://www.leipzig.de/bauleitplanung-aktuell

sowie über das zentrale Landesportal des Freistaates Sachsen zur Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de veröffentlicht.

Andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten bestehen wie folgt:

  • Die gesamten Planunterlagen werden zusätzlich im Neuen Rathaus, Martin-Luther-Ring 4 - 6, 04109 Leipzig, Stadtplanungsamt, im Ausstellungsbereich vor den Zimmern 496 - 499, während der Dienststunden                

       Mo/Mi              8:00 Uhr – 15:00 Uhr

       Di/Do              8:00 Uhr – 16:00 Uhr

       Fr                    8:00 Uhr – 12:00 Uhr

       zur Einsicht öffentlich ausgelegt.

  • Sie können auch im Stadtbüro, Burgplatz 1 (Zugang über Markgrafenstraße 3), 04109 Leipzig, Öffnungszeiten Di. bis Do. 13 – 18 Uhr und Fr. 13 – 15 Uhr eingesehen werden.
  • Es besteht darüber hinaus die Möglichkeit, den Beschluss im Internet über das Ratsinformationssystem der Stadt Leipzig abzurufen unter https://ratsinformation.leipzig.de (Vorlage Nr. VII-DS-10014).

Bürgerinformation

Am Montag, dem 26.05.2025, wird um 16.30 Uhr von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Stadtplanungsamtes die Planung vor Ort erläutert. Der Treffpunkt ist an der Kreuzung der Straße Am Klucksgraben und dem Hagebuttenweg.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist besteht Gelegenheit, Stellungnahmen abzugeben.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (vgl. § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB).

Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, per E-Mail an Stadtplanung.Stellungnahmen@leipzig.de oder über das elektronische Formular, das über die jeweiligen Webseiten zugänglich ist. Sie können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden. Sofern Sie eine schriftliche Stellungnahme in Papierform abgeben, richten Sie diese bitte an die Stadt Leipzig, Stadtplanungsamt, 04092 Leipzig.

Die in den vorliegenden Stellungnahmen genannten voraussichtlichen Umweltauswirkungen beziehen sich insbesondere auf folgende Aussagen und Hinweise:

  • Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie zu Boden/ Wasser (Altlasten und Baugrundverhältnisse aufgrund zwei ehemaliger (Kies-) Grubenbereiche im nordwestlichen Bereich des Plangebietes, Versickerung von Niederschlagswasser in diesen Bereichen) und zu Mensch (wahrscheinlich erhöhte Radonkonzentration in Bodenluft)
  • Staatsbetrieb Sachsenforst zu Pflanzen/Tiere (Abstand Wohnbebauung zum Wald)
  • Stadt Leipzig, Amt für Umweltschutz zu Klima/ Wasser (Einbindung erneuerbarer Energien, solaroptimierte Stadtplanung, Energiekonzept, Nahwärmeversorgungsnetz, Pflanzgebote, Gebäudebegrünung, Regenwasserbewirtschaftung), zu Tiere/Pflanzen (Vorkommen von Eremit, Zauneidechse, Brutvögel, Mäusebussard, Gehölzhöhlenbrüter, Grauammer, Neuntöter, Wildbienen und Vorkommen von fünf höhlenreichen Einzelbäumen als gesetzlich geschützte Biotope, CEF-Maßnahmen für besonders geschützte Arten Zauneidechse, Grauammer) und zu Boden (Wiedernutzbarmachung des Kiessandtagebau Rehbach als Landschaftssee)
  • Stadt Leipzig, Amt für Stadtgrün und Gewässer zu Pflanzen/Tiere (Bestimmungen zum Hutewaldbereich, Brunnenstandort, Maßnahmen zur Durchgrünung und Bepflanzung des Siedlungsgebietes) und zu Wasser (Bestimmungen zum Gewässerrandstreifen Klucksgraben)
  • NABU Landesverband Sachsen e.V. zu Tiere (Betroffenheiten von Neuntöter-, Grauammer-, Feldlerchen- und Dorngrasmückenrevieren, Vermutung von Rotmilan und Rohrweihe als Nahrungsgäste sowie Vorkommen weiterer Brutvogelarten)
  • BUND Landesverband Sachsen e.V. zu Tiere/biologische Vielfalt (Verlust von Lebensraum und Bruthabitaten für Grauammer, Höhlenbrüter, Zauneidechse sowie Verlust von Jagdgrund für Mäusebussard, lückenhafte Kartierung zum Vorkommen von Zauneidechsen), zu Mensch (Zunahme durch Schadstoff- und Lärmbelastung), zu Fläche (Inanspruchnahme von unbebauter Fläche/Überbauung öffentlicher Grünflächen) und zu Klima (mangelnde ÖPNV-Anbindung)
  • Aus der Öffentlichkeit zu Mensch (Lärm- und Luftimmissionen für die Anwohner aufgrund baulicher Tätigkeit sowie aufgrund von Verkehr), zu Wasser (Umgang mit Starkregenereignissen bei Wegfall Entwässerungsgraben), zu Pflanzen/Landschaft (Erhalt des Gehölzstreifens am Klucksgraben) und zu Klima (Erhalt und Schutz von Luftschneisen parallel zur Rehbacher Straße)

Darüber hinaus liegen folgende Arten umweltbezogener Informationen vor:

  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag vom 10.08.2018
  • Artenfachliche Erfassung zu Wildbienen/Zauneidechsen von Juli 2020
  • Artenschutzbezogene Erfassung, Potentialabschätzung und Entwicklungsmöglichkeit zur Zielart Grauammer (plus Kommentar zur Entwicklung von Zauneidechsenhabitaten) vom 12.06.2023
  • Studie zur Erstellung eines Energiekonzeptes vom 06.09.2021
  • Energiekonzept von September 2023
  • Geotechnischer Bericht vom 05.05.2017
  • Grünordnungsplan vom 03.02.2025
  • Umweltbericht: Für die Belange des Umweltschutzes wurde im Bauleitplanverfahren eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet wurden. Der Umweltbericht ist Bestandteil der Begründung zum Entwurf des Bebauungsplans und enthält Informationen und Aussagen zu den Auswirkungen auf Fläche (insbesondere zu Ausweitung von Siedlungs- und Verkehrsfläche und Inanspruchnahme von 13,1 Hektar landwirtschaftlicher Fläche), Boden und Grundwasser, Oberflächenwasser, Luft, Klima, Pflanzen (insbesondere zu erforderliche Waldumwandlung, Inanspruchnahme von Wiesen/Weiden, Erhalt von 5 Obstbäumen), Tiere (insbesondere zu Veränderungen des Bestandes an den besonders geschützten Arten von Brutvögeln (Grauammer) und Reptilien (Zauneidechse) infolge des Verlusts von Lebensräumen; vorgesehen sind Vermeidungs-, Minderungs- und CEF Maßnahmen südlich des Geltungsbereiches), gesetzlich geschützte Biotope (insbesondere zum Erhalt von fünf Obstbäumen am südlichen Rand der Rehbacher Straße), Biologische Vielfalt (insbesondere zu Verlust von Vegetationsflächen und Lebensräumen), Landschaft (insbesondere zu Verlust von unbebauter Offenlandschaft), Menschen und ihre Gesundheit (insbesondere zu Erholungspotenzial, Verkehrslärm, Gewerbelärm, Freizeitlärm/Sportlärm, Luftqualität), Kulturgüter und sonstige Sachgüter und die Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Belangen.

Dezernat Stadtentwicklung und Bau

Stadtplanungsamt

Kontakt

Stadt Leipzig

Stadtplanungsamt

Postanschrift: 04092 Leipzig

Hausanschrift: Martin-Luther-Ring 4-6, 04109 Leipzig

Auskünfte erteilt das Sachgebiet Planinformation und Öffentlichkeitsbeteiligung des Stadtplanungsamtes:

Neues Rathaus, 4. Etage, Zi. 498

Sie sprechen mit Frau Elhattab und Herrn Weber.

Telefon: 0341 123-4948 oder -4846

E-Mail: stadtplanungsamt@leipzig.de

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