Bebauungsplan Stadt Bautzen Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan "Feuerwehr Salzenforst"

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 19.05.2025 bis 24.06.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

In der Sitzung am 30.04.2025 hat der Stadtrat den Entwurf des Bebauungsplanes „Feuerwehr Salzenforst“ bestehend aus Planteil A: Zeichnerische Festsetzungen, Planteil B: Textliche Festsetzungen, Planteil C: Begründung, Planteil D: Umweltbericht mit integrierter Grünordnung einschließlich Anlagen in der Fassung vom 14.01.2025 gebilligt und zur Veröffentlichung im Internet sowie zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Das Plangebiet befindet sich in der Verlängerung der Handrij-Zejler-Straße im Ortsteil Salzenforst. Ziel ist die Errichtung eines neuen Feuerwehrgerätehauses. Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 273/4 der Gemarkung Salzenforst mit einer Fläche von ca. 2.998 m².

Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren mit Durchführung der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Die Eingriffsregelung nach § 1a Abs. 3 BauGB zur Kompensation voraussichtlich erheblicher Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts ist anzuwenden.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Stand vom 14.01.2025, die Begründung, der Umweltbericht mit integrierter Grünordnung, Artenschutzfachbeitrag (Anlage 1), Baugrunduntersuchung (Anlage 2), Schalltechnische Untersuchung (Anlage 3) und die nach Einschätzung der Stadt Bautzen wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen (Anlage 4) werden in der Zeit vom

19.05. bis 24.06.2025

im Internet unter https://www.bautzen.de/bekanntmachungen per Verlinkung und auf dem Zentralen Landesportal des Freistaates Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die oben genannten Unterlagen während der o.g. Veröffentlichungsfrist in der Stadtverwaltung Bautzen, Innere Lauenstraße 1 (Gewandhaus) im Bauverwaltungsamt, Abteilung Stadtplanung, Zimmer 311 während der Dienststunden

         Montag                  07.30 - 12.00 und 13.00 - 15.00 Uhr

         Dienstag                 08.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr

         Mittwoch                07.30 - 12.00 und 13.00 - 15.00 Uhr

         Donnerstag             08.00 - 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr

         Freitag                   07.30 - 12.00 Uhr

öffentlich ausgelegt. Der Raum ist barrierefrei über den Aufzug im Gewandhaus erreichbar.

Umweltbezogene Informationen sind in den Fachgutachten zu den folgenden Umweltbelangen vorhanden:

        •   Bestandserfassung und -bewertung des Zustandes der Bestandteile des abiotischen (Boden/Geologie, Grund-/Oberflächenwasser, Klima/Luft) und biotischen (Biotope, Pflanzen, Arten) Naturhaushalts, der Fläche, des Landschaftsbildes, des kulturellen Erbes und sonstiger Sachgüter, des Menschen und der menschlichen Gesundheit einschließlich dem Erfordernis von naturschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahmen sowie die Bewertung der zu erwartenden Umweltauswirkungen im Umweltbericht i.d.F.v. 14.01.2025
        •   Schutzgut Boden: Untersuchung der geo-/ hydrogeologischen Untergrund- und Bodenverhältnisse einschließlich Prüfung der Baugrundeignung und Versickerungsfähigkeit in der Baugrunduntersuchung i.d.F.v. 30.11.2020
        •   Schutzgut Tierarten: Prüfung der Zugriffsverbote auf geschützte Tier- und Pflanzenarten und Vermeidungsmaßnahmen im Artenschutzbeitrag i.d.F.v. 23.06.2020
        •   Schutzgut Mensch und die menschliche Gesundheit: Untersuchung von Lärmimmissionen durch die Umsetzung des Bebauungsplanes „Feuerwehr Salzenforst“ in der Schalltechnischen Untersuchung i.d.F.v. 15.11.2024

Umweltbezogene Informationen sind zudem in den vorliegenden, nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung zu folgenden Umweltbelangen und Themenfeldern vorhanden:

  •   Schutzgut Mensch: Lärm-/Immissionsschutz – Landratsamt Bautzen, Untere Immissionsschutzbehörde vom 29.03.2021
  •   Schutzgut Mensch: Radonschutz/Geologie – Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) vom 22.03.2021
  •   Schutzgüter Boden/Wasser: Niederschlagswasserentsorgung, Hinweise zu Versickerungsanlagen – Landratsamt Bautzen, Untere Wasserbehörde vom 29.03.2021
  •   Schutzgut Boden: allgemeine Hinweise zum Bodenschutz, Altlasten/ altlastenverdächtige Fläche/schädliche Bodenveränderungen, Abfallrecht – Landratsamt Bautzen, Untere Abfall- und Bodenschutzbehörde vom 29.03.2021
  •   Schutzgut Boden: Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen im Zusammenhang mit dem Vorranggebiet Landwirtschaft – Landesdirektion Sachsen vom 15.03.2021
  •   Schutzgut Boden: Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen im Zusammenhang mit dem Vorranggebiet Landwirtschaft, Vorbehaltsgebiet oberflächennahe Rohstoffe – Regionaler Planungsverband vom 24.02.2021
  •   Schutzgut Boden: allgemeine Hinweise zur Geologie und Hydrogeologie – Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) vom 22.03.2021
  •   Schutzgut Biotope: Hinweis auf höhlenreichen Einzelbaum, Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung, Vermeidung von Eingriffen in Natur und Landschaft – Landratsamt Bautzen, Untere Naturschutzbehörde vom 29.03.2021
  •   Schutzgut Biotope: Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung, Vermeidung von Eingriffen in Natur und Landschaft – Grüne Liga vom 23.03.2021
  •   Kultur- und sonstige Sachgüter: Archäologie – Landratsamt Bautzen, Untere Denkmalschutzbehörde vom 29.03.2021

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können von Jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch per E-Mail an bauleitplanung@bautzen.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich per Post (Stadtverwaltung Bautzen, Fleischmarkt 1, 02625 Bautzen) oder mündlich zur Niederschrift während der Dienstzeiten in der Stadtverwaltung Bautzen, Innere Lauenstraße 1 (Gewandhaus) im Bauverwaltungsamt, Abteilung Stadtplanung, Zimmer 311 abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan nach § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben können.

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Hinweise zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO):

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist für die Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i. V. m. § 3 Abs. 1 im Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetz sowie die Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB), insbesondere § 3 BauGB. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und ggf. E-Mail-Adresse zustimmen. Die Daten werden im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt. Stellungnahmen ohne persönliche Daten können nicht beantwortet werden, werden jedoch dem Abwägungsprozess unterworfen. Weitere Informationen sind dem Datenblatt „Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung im Rahmen der Bauleitplanung“ zu entnehmen, welches mit ausliegt.

Bautzen, 16.05.2025

Karsten Vogt

Oberbürgermeister

Kontakt

Bauverwaltungsamt, Abteilung Stadtplanung

Julia Kreuziger, SB Stadtplanung

Telefon: 03591 - 534 617

E-Mail: julia.kreuziger@bautzen.de

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