Flächennutzungsplan Gemeinde Königswartha Frühzeitige Beteiligung

3. Änderung Flächennutzungsplan

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 14.05.2025 bis 17.06.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplans „Quartiersentwicklung Königswartha-Süd“ und der 3. Änderung des Flächennutzungsplans „Quartiersentwicklung Königswartha-Süd“ der Gemeinde Königswartha

Der Gemeinderat der Gemeinde Königswartha hat in seiner öffentlichen Sitzung am 22.01.2025 die Aufstellung des Bebauungsplans „Quartiersentwicklung Königswartha-Süd" und die 3. Änderung des Flächennutzungsplans „Quartiersentwicklung Königswartha-Süd“ der Gemeinde Königswartha gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der Bebauungsplan hat die Sicherung der Nahversorgung in Königswartha zum Ziel. Ergänzend sollen untergeordnet gewerbliche Flächenangebote entstehen. Im rückwärtigen Bereich ist unter Berücksichtigung immissionsschutzrechtlicher Belange eine wohnbauliche Entwicklung geplant. Im Verfahren wird geprüft, ob Teilflächen für eine solare Nutzung in Anspruch genommen werden können.

Die Planunterlagen zum Bebauungsplan „Quartiersentwicklung Königswartha-Süd" und der 3. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Königswartha, bestehend aus der Planzeichnung zum städtebaulichen Konzept und ergänzender Pläne, dem Vorentwurf der Begründung und des Umweltberichts sowie weitere Anlagen liegen in der Zeit vom

14.05.2025 bis 17.06.2025

in der Gemeindeverwaltung Königswartha., Bahnhofstraße 4, 02699 Königswartha, 1. Obergeschoss, Raum 22, während der nachfolgend genannten Öffnungszeiten

Montag           09:00 Uhr bis 11:30 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr

Dienstag         09:00 Uhr bis 11:30 Uhr und 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr

Donnerstag     09:00 Uhr bis 11:30 Uhr und 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Die vollständigen Planunterlagen sind während der Auslegungsfrist ebenfalls auf der Internetseite der Gemeinde Königswartha unter www.koenigswartha.de sowie über das zentrale Landesportal Bauleitplanung unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de einsehbar.

Um eine vorherige Anmeldung zur Einsichtnahme in die Planunterlagen in der Haupt- und Bauverwaltung bzw. zur Abgabe mündlicher Stellungnahmen zur Niederschrift unter den Tel.-Nr. +49 35931 239-41 oder per E-Mail (haupt-bauverwaltung@koenigswartha.de) wird gebeten.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu den Planunterlagen schriftlich oder während der o. g. Auslegungszeiten mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Stellungnahmen, die nicht während der Beteiligungsfrist abgegeben werden, können bei der weiteren Bearbeitung des Bebauungsplans und der 3. Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben.

Die Nachbargemeinden sowie die planberührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach § 2 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig frühzeitig beteiligt.

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Kontakt

Frau

Martina Nytsch-Menzel

Leiterin Haupt- u. Bauverwaltung

Gemeinde Königswartha

Telefon: 035931 23941

mail: haupt-bauverwaltung@konigswartha.de


 

Informationen

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