Raumordnungs-/Bauleitplan Stadt Groitzsch Öffentliche Auslegung

Wohngebiet "Cöllnitz"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 31.03.2023 bis 30.04.2023
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Planzeichnung

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet Cöllnitz“ in der Fassung vom 21.10.2022 wird gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich ausgelegt. Die Verfahrensführung erfolgt im vereinfachten und beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB. Dabei wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 1 und § 10a Abs. 1 abgesehen.

Das Plangebiet des Bebauungsplanes „Wohngebiet Cöllnitz“ mit einer Gesamtgröße von ca. 0,2 ha befindet sich im Ortsteil Cöllnitz, ca. 3 km südöstlich des Groitzscher Stadtzentrums.

Es erstreckt sich von der südlich der vorhandenen Bebauung gelegenen Straße „Cöllnitz“ in Richtung Norden bis zu den nördlichen Grenzen der Flurstücke 14/10 und 14/12 der Gemarkung Cöllnitz.

Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:

im Norden:        Grünland, Kleingärten

im Süden:           durch einen Siedlungsbereich

im Osten:            Grünland, Kleingärten

im Westen:        durch einen Siedlungsbereich

Der Geltungsbereich schließt folgenden Flurstücke der Gemarkung Cöllnitz ein:  14/9, 14/10 und 14/12  sowie 14/7 (teilweise) und 114 (teilweise).

Der dargestellte Ausschnitt der Planzeichnung verdeutlicht die Lage des Plangebietes.

Zu den Planunterlagen des Entwurfes gehören die Planzeichnung (Teil A), die textlichen Festsetzungen (Teil B) und die Hinweise (Teil C) in der Fassung vom 21.102022, sowie die Begründung mit folgenden Anlagen:

Darlegung der Umweltbelange

Stellungnahme Löschwasser

Die öffentliche Auslegung erfolgt unter Beachtung des Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG). Gemäß § 3 Abs. 1 PlanSiG wird der Entwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet Cöllnitz“ in der Fassung vom 21.10.2022 mit Begründung und inkl. Anlagen in der Zeit vom

31.03.2023 bis 30.04.2023

im Internet auf der Homepage der Stadt Groitzsch sowie dem Beteiligungsportal des Landes Sachsen unter den folgenden Links zugänglich gemacht:

http://www.groitzsch.de

https://buergerbeteiligung.sachsen.de

Als zusätzliches Informationsangebot gemäß § 3 Abs. 2 PlanSiG liegen unter Beachtung der aktuellen Coronaschutzbestimmungen die vollständigen Unterlagen zum Entwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet Cöllnitz“ in der Fassung vom 21.10.2022 in dem Zeitraum der Offenlegung im Rathaus, Markt 1, 04539 Groitzsch, Zimmer XX im Rahmen der aktuellen Öffnungszeiten öffentlich aus.

Während der öffentlichen Auslegung wird jedermann die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung sowie zur Stellungnahme gegeben. Auch Kinder und Jugendliche sind der Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 BauGB.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Auch kann eine Mitteilung über das Abwägungsergebnis nur zu den Stellungnahmen erfolgen, bei denen die Anschrift des Verfassers lesbar beigefügt ist. Die verbindliche Mitteilung über das Abwägungsergebnis erfolgt nach dem Abwägungs- und Satzungsbeschluss im Gemeinderat.

Kontaktperson

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Umweltbelange
  • Löschwasserversorgung

Informationen

Übersicht
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