Der Gemeinderat von Doberschau-Gaußig hat am 13.09.2022 den Entwurf der 9. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplans „Wohnpark am Schloss Gaußig“ in der Fassung vom 01.09.2022 gebilligt und zur Offenlage bestimmt.
Planungsziel ist es, im Änderungsbereich ein Seniorenzentrum mit zugehöriger Stellplatz-anlage einzuordnen. Voraussetzung für die Umsetzung des Vorhabens ist die Überarbeitung der planungsrechtlichen Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans in diesen Planbereichen. Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung betrifft die Flurstücke 217/4 und 608/12 sowie Teile des Flurstücks 607/5 der Gemarkung Gaußig.
Entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB wird der gebilligte Entwurf der 9. Änderung des Bebauungs-plans Doberschau-Gaußig „Wohnpark am Schloss Gaußig“ in der Fassung vom 01.09.2022, bestehend aus Planzeichnung (Teil A), Textlichen Festsetzungen (Teil B) und Begründung (Teil C) für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt, und zwar
vom 29.09.2022 bis einschließlich 02.11.2022
in der Gemeindeverwaltung Doberschau-Gaußig
02692 Doberschau-Gaußig, OT Gnaschwitz, Hauptstraße 13
zu den Öffnungszeiten:
Montag 9:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr
Freitag 9:00 - 12:00 Uhr
Zusätzlich sind die Planunterlagen zur Information im Internet auf der Homepage des Landesportals Bauleitplanung sowie in der Internetpräsentation der Gemeinde Doberschau-Gaußig unter www.doberschau-gaussig.de/buergerbeteiligung.html einsehbar.
Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung vorgebracht werden. Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung zum Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Für die 9. Änderung des Bebauungsplans „Wohnpark am Schloss Gaußig“ wird das vereinfachte Verfahren gemäß § 13 BauGB angewendet. Dabei wird gemäß § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB, von der Durchführung der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der Zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a Abs. 1 BauGB abgesehen.
Hinweis: Muss die Gemeindeverwaltung während der Offenlage aufgrund der Corona-Pandemie für den Besucherverkehr geschlossen bleiben, gilt gemäß des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG), folgende Regelung: Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Tel.-Nr. 035930 / 55 60 630 oder per E-Mail an post@doberschau-gaussig.de möglich. Für Erklärungen zur Niederschrift ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter der Tel.-Nr. 035930 erforderlich. Die Stellungnahmen können auch in elektronischer Form unter der E-Mail-Adresse post@doberschau-gaussig.de abgegeben werden. Name, Vorname und Anschrift der Einwenderin bzw. des Einwenders müssen lesbar enthalten sein.
Alexander Fischer
Bürgermeister
Anja Burkhardt
Sachbearbeiterin Hochbau