Der Gemeinderat der Gemeinde Halsbrücke hat in seiner öffentlichen Sitzung am 10.02.2022 mit dem Beschluss Nr. 02/02/22 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Am Sportzentrum II Halsbrücke“ nach § 13b BauGB beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich umfasst folgende Flurstücke der Gemarkung Halsbrücke (Flst. 267/33, 267/42, 296/6, 332/1, 332/2 und 333/6 vollumfänglich sowie Flst. 266/5, 295/1 und 295/2 jeweils anteilig) und ist in beigefügter Übersichtskarte markiert. Planungsziel ist die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebiets mit 26 Baugrundstücken für Eigenheime, Festsetzung privater Grünflächen sowie einer öffentlichen Grünfläche mit Zweckbestimmung Spielplatz.
Im vereinfachten Verfahren wird gemäß § 13 Abs. 2 BauGB von der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB, einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche umweltbezogenen Informationen verfügbar sind, abgesehen.
Am 09.06.2022 hat der Gemeinderat mit Beschluss Nr. 19/06/22 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 12 „Am Sportzentrum II Halsbrücke“ gebilligt. Er bestätigte die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 12 „Am Sportzentrum II Halsbrücke“ in der Fassung vom 01.06.2022 nach § 13b BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB.
Im Rahmen der Beteiligung wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 12 „Am Sportzentrum II Halsbrücke“ nach § 13b BauGB bestehend aus Planzeichnung, Planzeichenerklärung, Textlichen Festsetzungen und Hinweisen und die beigefügte Begründung mit Anlagen in der vorliegenden Form (Fassung vom 01.06.2022) werden gem. § 3 Abs. 1 und 2 BauGB
vom 26.08.2022 bis 26.09.2022
im Rathaus Halsbrücke, Bauamt,
Am Ernst-Thälmann-Heim 1, 09633 Halsbrücke
während der Sprechzeiten
Montag von 09.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag von 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch von 09.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag von 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr
Freitag von 09.00 bis 12.00 Uhr
öffentlich ausgelegt.
Gleichzeitig sind die Planunterlagen im Internet auf der Homepage der Gemeinde Halsbrücke www.halsbruecke.de sowie auf der Webseite des Zentralen Landesportals Sachsen www.buergerbeteiligung.sachsen.de für jedermann abrufbar.
Die dem Entwurf zugrunde liegenden DIN-Normen können durch die Gemeinde Halsbrücke bei Bedarf zur Verfügung gestellt werden.
Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen zum Planentwurf schriftlich oder zur Niederschrift im Rathaus Halsbrücke, Am Ernst-Thälmann-Heim 1, 09633 Halsbrücke vorgebracht werden. Über die fristgemäß eingereichten Einwände und Anregungen wird nach Prüfung in öffentlicher Sitzung entschieden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 12 „Am Sportzentrum II Halsbrücke“ unberücksichtigt bleiben. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Bauamt Halsbrücke
03731/3000-20