Bebauungsplan Gemeinde Beilrode Öffentliche Auslegung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Solarpark / Photovoltaik-Freiflächenanlage bei Döbrichau

  • Status Beendet
  • Zeitraum 29.03.2023 bis 05.05.2023
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Planzeichnung

Bekanntmachung:

über die Öffentliche Aulegung zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Gemeinde Beilrode „Solarpark / Photovoltaik-Freiflächenanlage bei Döbrichau“ Flurstücke 8 tlw., 9 tlw., 14, 15, 20 tlw., 22, 23, 24/2, 25/1 und 25/2 der Flur 1, Gemarkung Döbrichau

Der Gemeinderat der Gemeinde Beilrode hat in seiner Sitzung am 14.09.2021 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nach § 12 BauGB für eine Photovoltaik-Freiflä­chenanlage „Solarpark / Photovoltaik-Anlage bei Döbrichau“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB be­schlossen.

Ziel dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist es, für das Planungsgebiet die rechts­verbindlichen und planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Freiflächen- Photovoltaikanlage mit Modulen zur Gewinnung von Solarenergie, unter Berücksichtigung not­wendiger Maßnahmen zum Schutz, zur Sicherung, Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft, zu schaffen.

Mit Veröffentlichung des Vorentwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans vom 30.03.2022, im Zeitraum vom 05.05.2022 bis 03.06.2022, erfolgte die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB. 

Die eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen wurden im Entwurf, Planungsstand: 06.03.2023, aufgenommen und berücksichtigt.                                                                    

Das Plangebiet befindet sich im Osten des Gemeindegebietes Beilrode, südlich des Ortsteils Döbrichau, in einer Entfernung von ca. 2,5 km Luftlinie zur Ortslage. Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 8 tlw., 9 tlw. 14, 15, 20 tlw., 22, 23, 24/2, 25/1 und 25/2, der Flur 1, Gemarkung Döbrichau, mit einer Gesamtfläche von ca. 24,5 ha.              

Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes umfassen:

nördlich:          Bahnlinie Leipzig - Cottbus sowie Leipzig - Hoyerswerda sowie im westlichen Bereich Waldgebiet (Falkenstruth) mit angrenzenden Forstwegen,

östlich:            Verbindungsweg nach Rehfeld-Bahnhof (Landesgrenze zu Brandenburg, Feld- und landwirtschaftlich genutzte Ackerfläche und Waldgebiete sowie die Wald­siedlung

südlich:           Waldgebiet (Falkenstruth) mit Forstwegen

westlich:         Waldgebiet (Falkenstruth) mit Forstwegen, landwirtschaftlich genutzte Ackerflä-chen,

Mitte:              Waldfläche

und sind in der nachfolgenden Anlage – Lage des Plangebiets und Planzeichnung - nachrichtlich (unmaßstäblich) wie­dergegeben.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ist die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, die für die Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung, zu unterrichten.

Im Rahmen der Öffentlichen Auslegung zum Entwurf vom 06.03.2023, werden die Planungsunterlagen zum vorhabenbezogenen Bebau­ungsplan der Gemeinde Beilrode „Solarpark / Photovoltaik-Freiflächenanlage bei Döbrichau, bestehend aus:

  • der Planzeichnung Teil A,
  • den Textfestsetzungen Teil B, 
  • der Begründung (inkl. der Anlage A-I – Hinweise, der Anlage A-II – Eingriffs- und Ausgleichbilanz, der Anlage A-III Pflanzliste)
  • der Anlage A-IV– Vorhaben- und Erschließungsplan, vom 06.03.2023
  • Anlage A-V – Bestandskartierung, Biotoptypen, vom 06.03.2023
  • Gutachten – Analyse der Reflexionswirkungen einer Photovoltaikanlage, vom 15.11.2022
  • Gutachten – Artschutzrechtlicher Fachbeitrag mit Anhängen (Anhang 1: Artkarte DIN A4, Anhang 2-1: Tabelle streng geschützte Arten (außer Vögel), Anhang 2-2: Tabelle in Sachsen auftretende Vogelarten, Version 2.0, Anhang 3: Faunistische Kartierung mit Stand 11.11.2022), vom 22.02.2023 sowie
  • Arten verfügbarer Umweltinformationen (umweltrelevante Stellungnahmen)

Folgende umweltbezogene Unterlagen liegen zur Einsichtnahme vor:

    • [1] Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan, Stand: 06.03.2023,
    • [2] Umweltbericht (als Teil der Begründung) zum vBPL, Stand: 06.03.2023,
    • [3] Eingegangene Stellungnahmen (SN) aus dem Scoping/der Voranhörung,
      • Landratsamt Nordsachsen mit Schreiben vom 10.02.2022.
    • [4] Eingegangene Stellungnahmen (SN) aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB,
      • Landratsamt Nordachsen mit Schreiben vom 01.06.2022,
      • Landesdirektion Sachsen mit Schreiben vom 25.05.2022,
      • Regionaler Planungsverband Leipzig-Westsachsen, Regionale Planungsstelle mit Schreiben vom 01.06.2022,
      • Landesamt für Denkmalpflege Sachsen mit Schreiben vom 20.05.2022,
      • Landesamt für Archäologie Sachsen mit Schreiben vom 20.05.2022,
      • Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) mit Schreiben vom 01.06.2022,
      • Deutsche Bahn AG DB Services Immobilien GmbH Liegenschaftsmanagement mit Schreiben vom 02.06.2022,
      • Mitteldeutsche Netzgesellschaft Strom mbH Netzregion Westsachsen Standort Markkleeberg mit Schreiben vom 02.06.2022,
      • Grüne Liga Sachsen e.V. mit Schreiben vom 02.06.2022,
      • Naturschutzbund Deutschland (NABU), Landesverband Sachsen e.V. mit Schreiben vom 01.06.2022,
      • Naturschutzverband Sachsen e.V. mit Schreiben vom 02.06.2022,
      • Stadt Falkenberg/Elster, Verbandsgemeinde Liebenwerda mit Schreiben vom 30.05.2022,
      • Staatsbetrieb Sachsenforst mit Schreiben vom 23.05.2022 und 17.06.2022.
    • [5] Analyse der Reflexionswirkungen einer Photovoltaikanlage, Stand: 15.11.2022
    • [6] Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag im Sinne einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP), Stand: 22.02.2023

in der Zeit                   vom 29. März 2023 bis zum 05. Mai 2023

in der Gemeindeverwaltung öffentlich ausgelegt.

Die Unterlagen können während der Offenlage von jedermann eingesehen werden. Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten lassen.

Während der Auslegungsfrist können Hinweise und Anregungen - schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Dies kann im Bauamt der Gemeindeverwaltung Beilrode, Bahnhofstraße 21, in 04886 Beilrode, während der Dienst- und Geschäftszeiten:

Dienst- und Geschäftszeiten:

Montag           09.00 Uhr - 12.00 Uhr

Dienstag         09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 18.00 Uhr

Donnerstag     09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 16.00 Uhr

Freitag            09.00 Uhr - 12.00 Uhr

erfolgen.

Zusätzlich ist der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans der Gemeinde Beil-rode „Solarpark / Photovoltaik-Freiflächenanlage bei Döbrichau, in der Fassung vom 06.03.2023, im Internet eingestellt und wie folgt abrufbar:

  • auf der Internetpräsenz der Gemeinde Beilrode unter:

www.beilrode.de → Politik & Verwaltung → Publikationen & Veröffentlichungen

    https://www.beilrode.de/seite/457354/publikationen-ver%C3%B6ffentlichungen.html

Beilrode, 29.03.2023

René Vetter

Bürgermeister

Kontaktperson

Frau Schultz-Zeidler, Bauamt, Gemeindeverwaltung Beilrode

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