Raumordnungs-/Bauleitplan Stadt Groitzsch Öffentliche Auslegung

Wohngebiet Zeitzer Straße

  • Status Beendet
  • Zeitraum 30.05.2022 bis 01.07.2022
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Groitzsch hat in seiner Sitzung vom 05.05.2022 mit Beschluss  den Entwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet Zeitzer Str“ in der Fassung vom 11.04.2022 gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet Zeitzer Str“ in der Fassung vom 11.04.2022 besteht aus dem Entwurf der Planzeichnung sowie dem Entwurf der Begründung inklusive deren Anlagen.

Gleichzeitig werden die tangierten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme zum Entwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet Zeitzer Str“ in der Fassung vom 11.04.2022 aufgefordert. Von der Umweltprüfung wird abgesehen.

Auslageort

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet Zeitzer Str“ in der Fassung vom 11.04.2022 wird in der Zeit vom 30.05.2022 bis 01.07.2022 in der Stadtverwaltung Groitzsch ausgelegt:

Markt 1, 04539 Groitzsch zu folgenden Dienstzeiten:

Montag                14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Dienstag              09:00 Uhr bis 11:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Mittwoch            14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Donnerstag        09:00 Uhr bis 11:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Freitag                  07:30 Uhr bis 11:30 Uhr

Gemäß § 4 a Abs. 4 Satz 1 BauGB werden der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen zusätzlich auf der Internetseite der Gemeinde unter:

                                                               http://www.groitzsch.de

zugänglich gemacht. Weiterhin sind der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und sämtliche Planungsunterlagen auch auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/sachsen/beteiligung/aktuelle-themen?format=Bauleitplan

einsehbar.

Während der öffentlichen Auslegung wird jedermann die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Auch Kinder und Jugendliche sind der Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 BauGB.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Auch kann eine Mitteilung über das Abwägungsergebnis nur zu den Stellungnahmen erfolgen, zu denen die Anschrift des Verfassers lesbar beigefügt ist. Die verbindliche Mitteilung über das Abwägungsergebnis erfolgt nach dem Abwägungs- und Satzungsbeschluss im Stadtrat.

Kontaktperson

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Umweltbelange

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.