Ortsübliche Bekanntmachung der Stadt Rodewisch
Öffentliche Auslegung zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 34 „Wohngebiet Bahnhof-straße II“ in der Fassung vom Dezember 2021 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Stadtrat der Stadt Rodewisch hat am 22.03.2018 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 34 "Wohngebiet Bahnhofstraße II" in Rodewisch im beschleunigten Verfahren zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen gemäß §13a i.V.m. §13b BauGB gefasst und am 04.05.2018 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Der Planbereich umfasst das Flurstück Nr. 612/90 der Gemarkung Rodewisch mit einer Größe von ca. 1 ha, gelegen an der Bahnhofstraße.
Ziel und Zweck der Planung ist es Bauland für Eigenheime zu schaffen, um der Nachfrage an Baugrundstücken Rechnung zu tragen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:
Der Stadtrat der Stadt Rodewisch hat in seiner Sitzung am 20.01.2022 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 34 „Wohngebiet Bahnhofstraße II“ in der Fassung vom Dezember 2021 mit Begründung gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung beschlossen.
Das Verfahren wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB i. V. m. § 13b BauGB durchgeführt. Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird daher nicht durchgeführt.
In der Zeit vom 07.02.2022–11.03.2022 wird der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 34 „Wohngebiet Bahnhofstraße II“ in der Fassung vom Dezember 2021 mit Begründung in der Stadtverwaltung Rodewisch, Wernesgrüner Straße 32, 08228 Rodewisch im Zimmer 106 (Bauamt) zu jedermanns Einsicht während nachfolgender Zeiten:
Montag 13:00 - 16:00
Dienstag 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
öffentlich ausgelegt.
Hiermit wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung gegeben.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Unterlagen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 34 „Wohngebiet Bahnhofstraße II“ in der Fassung vom Dezember 2021 in der Stadtverwaltung Rodewisch einsehen, über den Inhalt Auskunft und Hilfe bei der Durchführung der Einsichtnahme verlangen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Sprechzeiten zur Niederschrift abgeben.
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahme mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich nach § 4a Absatz 4 Satz 1 BauGB ins Internet eingestellt unter:
https://www.rodewisch.de/bekanntmachungen (Bekanntmachungen zu Bauleit- und Bebauungsplänen)
sowie über das Zentrale Internetportal des Landes zugänglich gemacht:
www.bauleitplanung.sachsen.de
Hinweis Hygienevorschriften:
Wir weisen darauf hin, dass für den gesamten Zeitraum, zur angemessenen Berücksichtigung der aktuell geltenden Kontaktbeschränkungen im Zusammenhang mit der Bewältigung der Corona-Pandemie, ein Hygienekonzept umgesetzt wird. Um Wartezeiten bei hohem Besucheraufkommen zu vermeiden, bitten wir um vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 03744/3681-19.
Sollte im Falle einer fortwährenden Zugangsbeschränkung in der Stadtverwaltung Rodewisch aufgrund der COVID-19-Pandemie (Coronavirus) eine Öffentlichkeitsbeteiligung im Sinne des Baugesetzbuches nicht möglich sein, so gilt die Beteiligung nach dem Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG). Demnach genügt allein die Veröffentlichung im Internet.
In diesen Zusammenhang ist eine elektronische Abgabe der Stellungnahme unter der Email-Adresse stadt@rodewisch.de bzw. vogel@rodewisch.de möglich.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung der Satzung zum Bebauungsplan Nr. 34 „Wohngebiet Bahnhofstraße II“ gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Rodewisch, den 21.01.2022 Siegel ……………………………………
Kerstin Schöniger
Bürgermeisterin
Stadtverwaltung Rodewisch
Bauamt
Frau Vogel
Wernesgrüner Straße 32
08228 Rodewisch
Tel: 03744/368162
vogel@rodewisch.de