Bekanntmachung über die Öffentliche Beteiligung zum 2. Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
„nördliche Erweiterung / Abrundung Ortslage Borsdorf - Einkaufsmarkt“
der Gemeinde Borsdorf
Der Gemeinderat der Gemeinde Borsdorf hat in seiner Sitzung am 08.09.2021 den 2. Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „nördliche Erweiterung / Abrundung Ortslage Borsdorf - Einkaufsmarkt“ gebilligt und zur erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 BauGB bestimmt (Beschluss 029/2021).
Gleichzeitig wird die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4a Abs. 3 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden durchgeführt.
Das Plangebiet befindet sich auf derzeit landwirtschaftlich genutzten Flächen westlich der Panitzscher Straße, direkt nördlich angrenzend an den Bebauungszusammenhang der Ortslage Borsdorf. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst auf einer Fläche von 0,86 Hektar das Flurstück 328/6 der Gemarkung Panitzsch. Externe Kompensationsmaßnahmen sind auf den Flurstücken 154, 155 und 177 der Gemarkung Panitzsch entlang eines Feldweges geplant. Der Geltungsbereich und die Lage der externen Kompensationsmaßnahmen sind in nachfolgender Abbildung dargestellt.
Der 2. Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung und Umweltbericht sowie den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegt nach der ortsüblichen Bekanntmachung der Beteiligung öffentlich zur Einsichtnahme und zur Äußerung vom
12.01.2022 bis einschließlich 11.02.2022
aus. Aufgrund der COVID-19-Pandemie wird gemäß § 3 Abs. 1 PlanSiG die öffentliche Auslegung durch die Veröffentlichung im Internet ersetzt.
Als zusätzliches Informationsangebot erfolgt innerhalb der Frist eine Auslegung der Unterlagen während der Dienstzeiten in der Gemeindeverwaltung Borsdorf, Rathausstraße 1, Bauverwaltung, 04451 Borsdorf.
Aufgrund der Einschränkungen im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie kann der Zugang zur Gemeindeverwaltung eingeschränkt sein. Eine Einsicht in die Planunterlagen ist in diesem Fall für die Dauer der Auslegung nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 034291 / 414-15 oder per E-Mail an planert@borsdorf.de gewährleistet.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung, der 2. Entwurf des Bebauungsplans mit seiner Begründung, der Umweltbericht, sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind im Internet auf folgenden Seiten verfügbar:
https://www.borsdorf-sachsen.de/beteiligungsportal/
und https://www.bk-landschaftsarchitekten.de/beteiligungen.html
sowie über das zentrale Landesportal unter
https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Die Abgabe von Stellungnahmen kann beispielsweise auch elektronisch per E.Mail an planert@borsdorf.de oder beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de erfolgen.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die einzelnen Schutzgüter verfügbar:
Fläche
Boden
Wasser
Klima/Luft
Biotope und Flora
Fauna und biologische Vielfalt
Mensch einschließlich der menschlichen Gesundheit und Landschaftsbild
Kultur- und Sachgüter
Schutzgebiete nach Naturschutzrecht
Sonstige Angaben
In den vorliegenden Stellungnahmen aus der Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorwiegend auf die Neuinanspruchnahme von Freiflächen, die Lage im Landschaftsschutzgebiet sowie die zusätzliche Verkehrsbelastung auf der Panitzscher Straße hingewiesen. Die Notwendigkeit der Ansiedlung eines zusätzlichen Einkaufsmarktes wird kritisch gesehen bzw. abgelehnt.
Für Rückfragen zur Planung steht neben der Gemeindeverwaltung auch das mit der Planung beauftragte Büro Knoblich, Landschaftsarchitekten BDLA/IFLA, Heinrich-Heine-Straße 13, 15537 Erkner, Telefon (033 62) 8 83 61-0, Fax (033 62) 8 83 61-59, E-Mail beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de zur Verfügung.
Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.
Borsdorf, 23.12.2021
gez. Kaden
Bürgermeisterin