Flächennutzungsplan Gemeinde Priestewitz Öffentliche Auslegung

1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Strießen (seit 01.01.1999 Gemeinde Priestewitz)

  • Status Beendet
  • Zeitraum 08.04.2021 bis 07.05.2021
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Planzeichnung

Öffentliche Beteiligung zum Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Strießen (seit 01.01.1999 Gemeinde Priestewitz)

Der Gemeinderat der Gemeinde Priestewitz hat in seiner Sitzung am 24.03.2021 den Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Strießen gebilligt und zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt (Beschluss-Nr. 41/21).

Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Der Geltungsbereich befindet sich nordöstlich der Ortslage Medessen und umfasst den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans „Photovoltaikanlage Medessen“. Er besteht aus drei Teilen und liegt nördlich angrenzend an die Bahnstrecke Leipzig-Dresden und nördlich der Bahnstrecke Weißig-Böhla. Er umfasst auf einer Fläche von 14,2 Hektar die Flurstücke 238/4, 239/7, 240/12, 240/19, 240/20, 240/21, 242/6, 242/7, 242/8, 242/9, 242/10, 243/9, 244/4, 244/6, 245/2, 255/9, 256/5, 257/6, 257/7, 257/9, 257/10, 260/18; 260/20, 260/21, 260/23, 260/24, 260/61, 260/62, 260/64, 260/65, 283/12, 283/13 (teilweise), 283/14, 283/15 und 283/20 der Gemarkung Medessen und ist nachfolgender Abbildung zu entnehmen.

Der Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Strießen mit Begründung und Umweltbericht sowie den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen wird in der Zeit vom 08.04.2021 bis einschließlich 07.05.2021 in der Gemeindeverwaltung Priestewitz, Staudaer Straße 1, Zimmer 106, 01561 Priestewitz während der nachfolgenden Dienstzeiten öffentlich ausgelegt.

Montag           7:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr

Dienstag         7:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr

Mittwoch         7:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr

Donnerstag     7:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr

Freitag            7:00-12:00 Uhr

Parallel sind die Planunterlagen während des o.g. Zeitraums im Internet auf den Websites

https://www.priestewitz.de/priestewitz/aktuelles.asp

und https://www.bk-landschaftsarchitekten.de/beteiligungen.html

sowie über das zentrale Landesportal unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite

abrufbar.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind für den Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Strießen (seit 01.01.1999 Gemeinde Priestewitz) verfügbar:

Im Rahmen der Begründung mit Umweltbericht und integriertem Artenschutzfachbeitrag:

Angepasst an die Planungsebene des Flächennutzungsplans erfolgt eine schutzgutbezogene Ermittlung, Beschreibung bzw. Darstellung und Bewertung der Umweltauswirkungen, die mit der 1. Änderung des Flächennutzungsplans einhergehen. Abschließend erfolgt eine dreistufige Bewertung der geplanten Photovoltaik-Freiflächenanlage bezüglich ihrer Umweltverträglichkeit aufgrund der ermittelten Konfliktintensität. Diese Ermittlung und Bewertung erfolgt für die Schutzgüter Fläche, Boden, Wasser, Klima/Luft, Biotope, Flora und Fauna, Landschaftsbild, Mensch einschließlich der menschlichen Gesundheit, Kultur- und Sachgüter. Detailliertere Umweltinformationen sind im Rahmen des parallelen Bebauungsplanverfahrens verfügbar.

Im Rahmen bereits vorliegender Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung:

Bedenken und Hinweise zum Entzug landwirtschaftlicher Fläche und den Auswirkungen auf die ansässigen Landwirtschaftsbetriebe sowie Hinweise zum Umgang mit im Plangebiet vermuteten Bodendenkmalen.

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Für Rückfragen steht das Büro Knoblich, Landschaftsarchitekten BDLA/IFLA, Heinrich-Heine-Straße 13, 15537 Erkner, Telefon (03362) 88361-0, Fax (03362) 88361-59, E-Mail beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de zur Verfügung.

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.

Priestewitz, 25.03.2021

gez. Gajewi

Bürgermeisterin

Kontaktperson

Büro Knoblich Landschaftsarchitekten BDLA/IFLA

Heinrich-Heine-Straße 13

15537 Erkner

Telefon (033 62) 8 83 61-0

Fax (033 62) 8 83 61-59

E-Mail beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de

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