Bebauungsplan Gemeinde Wiedemar Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan Windpark Wiesenena

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 04.03.2026 bis 08.04.2026
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Planzeichnung

Der Gemeinderat der Gemeinde Wiedemar hat mit Beschluss (Beschluss-Nr. 037/2025) vom 13.03.2025 die Aufstellung des Bebauungsplans „Windpark Wiesenena“ sowie mit Beschluss (Beschluss-Nr. 057/2025) vom 14.08.2025 die notwendige FNP-Teiländerung beschlossen.

Planziel

Planziel des Bebauungsplans ist die Errichtung von max. vier Windenergieanlagen mordernster Anlagentechnik auf Sonderbauflächen für die Windenergie.

Das Planungsgebiet des Bebauungsplans „Windpark Wiesenena“ OT Wiesenena mit einer Gesamtgröße von ca. 78,5 ha grenzt im Nordosten an die K7431 (K2142 in Sachsen-Anhalt), die den Ortsteil Wiesenena mit dem Ortsteil Bageritz (Stadt Landsberg, Landkreis Saalekreis) verbindet. Westlich grenzt das Gebiet an die Landesgrenze zu Sachsen-Anhalt. Räumlich nah befinden sich östlich der Ortsteil Wiesenena, südlich der Ortsteil Rabutz der Gemeinde Wiedemar und westlich bzw. nordwestlich die Ortsteile Gottenz, Wiedersdorf, Queis und Bageritz der Stadt Landsberg.

Gegenwärtig wird die zu überplanende Fläche überwiegend landwirtschaftlich genutzt. Um den nach Norden entwässernden Kritschiner Markgraben haben sich Gehölzstrukturen und kleine Grünflächen ausgebildet. Im Südwesten befindet sich eine Windenergieanlage. Wirtschaft- und Feldwege sind vorhanden. Im Südwesten befinden sich zwei Bestands-Windenergieanlagen; eine davon im Planungsgebiet.

Betroffene Flurstücke

Gemarkung Wiesenena: 4/2 (tw.), 5/1, 7/1, 9/1, 9/2, 9/3, 22/1, 23/1, 23/2, 23/4, 23/5, 27/1, 27/2, 28/1, 29/2, 29/3, 29/4, 32/3, 32/4, 32/5, 36/3, 36/4, 36/5, 36/6, 36/7, 37/1, 37/2, 38, 39/2, 39/1

FNP-Änderung

Da sich die Planung nicht aus dem wirksamen Flächennutzungsplan ableiten lässt, ist die Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB notwendig. Die Änderungsnotwendigkeit ergibt sich aus § 8 Nr. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind.

Die angestrebte Nutzung der Flächen als Sonderbauflächen (SO Windenergie) sind an dieser Stelle im wirksamen Flächennutzungsplan nicht vorgesehen. Die Darstellung der bisher als Flächen für die Landwirtschaft und Wald, sowie Grünflächen beschriebenen Flächennutzung soll zu Sonderbauflächen für die Nutzung von Windenergie (SO Windenergie) abgeändert werden.

Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit

Die frühzeitige Unterrichtung der der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden erfolgt parallel.

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung ist der Vorentwurf der Planungen in der Zeit vom 04.03.2026 bis einschließlich 08.04.2026 über den Internetauftritt der Gemeinde Wiedemar unter

https://www.wiedemar.de/seite/464883/bebauungspl%C3%A4ne-fl%C3%A4chennutzungsplan.html

und im Beteiligungsportal des Freistaates unter

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/wiedemar/beteiligung/themen?status=NA

einsehbar.

Zusätzlich liegen die Unterlagen bei der Gemeindeverwaltung, Hallesche Straße 38, 04509 Wiedemar OT Zwochau während der Sprechzeiten:           

Montag:                      08.00 bis 12.00 Uhr

Dienstag:                    08.00 bis 12.00 und 13.00 bis 18.00 Uhr

Mittwoch:                    geschlossen

Donnerstag:                08.00 bis 12.00 und 13.00 bis 16.00 Uhr

Freitag:                       08.00 bis 12.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

In dieser Zeit wird der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit. Während der Auslegung können von jedermann Stellungnahmen zu den ausgelegten Unterlagen bei der Gemeinde Wiedemar unter o. g. Anschrift abgegeben werden. Anregungen und Stellungnahmen können auch per E-Mail mit dem Betreff „Stellungnahme Windpark Wiesenena“ an:

gemeinde@wiedemar.de

übermittelt werden.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. Ic EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.

Die auszulegenden Unterlagen zum Vorentwurf umfassen:

  • Vorentwurf Bebauungsplan Sondergebiet „Windpark Wiesenena“ – Vorhabenbeschreibung und Gebietskulisse
  • Vorentwurf FNP-Änderung Darstellung der Kulisse für die Ausweisung einer
    Sonderbaufläche Wind (SO Windenergie)

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung zur Teiländerung des Flächennutzungsplans gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Plans nicht von Bedeutung ist.

Kontakt

Gemeinde Wiedemar

Bauamt 

Herr Piehl

Hallesche Straße 38

04509 Wiedemar

Datenschutzerklärung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem Datenschutzgesetz des Freistaats Sachsen. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“.

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