Bebauungsplan Gemeinde Kubschütz Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan "Waditz Süd"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 09.03.2026 bis 10.04.2026
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Planzeichnung

Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB
Bebauungsplan „Waditz Süd“

Der Gemeinderat Kubschütz hat in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 22.10. 2025 den Entwurf des Bebauungsplanes „Waditz Süd“ mit Stand vom 30.01.2025 einschließlich aller Planteile und Anlagen gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Waditz Süd“ umfasst die Flurstücke 202, 205/3 und Teile der Flurstücke 16/3, 17/4, 17/5, 17/6, 17/7, 26/2, 201/c, 201/b, 256/2 der Gemarkung Waditz.
Mit dem Bebauungsplan soll im Ortsteil Waditz ein kleines Mischgebiet bauplanungsrechtlich gesichert werden.

Der Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 30.01.2025 ist im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (2) BauGB vom 09.03.2026 bis einschließlich 10.04.2026 während der Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung Kubschütz, Mittelweg 3, 02627 Kubschütz einzusehen.

Diese Bekanntmachung und die vollständigen auszulegenden Unterlagen des Bebauungsplanes „Waditz Süd“ (Entwurf mit Stand vom 30.01.2025) sind auf dem Zentralen Landesportal Sachsen (www.buergerbeteiligung.sachsen.de) einsehbar.

Auch die bereits vorhandenen, wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen aus der bisherigen Beteiligung nach § 4 (1) und (2) BauGB liegen zu folgenden Themen aus:
• Naturschutzfachlicher Ausgleich,
• Bodenschutz,
• Geologie, Baugrund,
• Archäologie,
• Radonschutz,
• Hydrologie.
Der qualifizierte Bebauungsplan enthält Informationen zu folgenden umweltrelevanten Aspekten:
• Natur und Landschaftsschutz,
• Artenschutz,
• Archäologie,
• Bodenschutz, Baugrund, Abfall, Altlasten,
• Grünordnung (Biotoptypen Bestand und Entwicklung),
• Umweltbericht mit den Ergebnissen aus der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB,
• Mensch und Naturgüter.

Es sind die Umweltauswirkungen der Planung auf Boden, Wasserhaushalt, Klima, Arten und Biotope, Mensch und Kulturgüter sowie Landschaftsbild, einschließlich Erholung dargelegt. Enthalten sind die Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung und die Kompensation zu erwartender Eingriffe in Natur und Landschaft.

Jedermann kann während der Auslagefrist Stellungnahmen zu dem Entwurf schriftlich, per E-Mail an info@LA-Panse.de oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Kubschütz vorbringen.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß, nach der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der weiteren Beschlussfassung über den Bebauungsplan „Waditz Süd“ nach § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können.

Kubschütz, 05.03.2026

Olaf Reichert
Bürgermeister

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