Die Stadt Naunhof gibt im Namen der Gemeinde Parthenstein bekannt:
Bekanntmachung der Gemeinde Parthenstein zur öffentlichen Auslegung
des Entwurfs des geänderten und ergänzten Bebauungsplanes „Erweiterung Kastanienweg“ im OT Klinga gemäß § 13 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Parthenstein hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.10.2020 mit
Beschluss Nr. 06/10/2020 den geänderten und ergänzten Entwurf des Bebauungsplanes“ Erwei-terung Kastanienweg“ im OT Klinga in der Fassung vom 24.09.2020 mit Begründung, ein-schließlich der angeführten Anlagen gebilligt und zur erneuten Offenlage sowie zur Einholung von Stellungnahmen der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bestimmt.
Gemäß § 13 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB erfolgt die Offenlegung und die Beteiligung im beschleunigten Verfahren, für die Dauer von 14 Tagen nach der Bekanntmachung des Beschlusses.
Geltungsbereich:
Der räumliche Geltungsbereich ist aus dem Lageplan ersichtlich, er umfasst die Grundstücke der Gemarkung Klinga Nr. 55/1, 60a, 60/15 und 60/10.
Übersichtskarte
Die Unterlagen zum Bebauungsplanentwurf, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen sowie der Begründung, liegen in der Zeit
vom 18.11.2020 bis einschließlich 07 .12.2020
in der Stadtverwaltung Naunhof, Außenstelle Parthenstein, Große Gasse 1, 04668 Parthenstein
OT Großsteinberg, 1. Etage,während der Dienststunden öffentlich aus.
Dienststunden: Montag geschlossen
Dienstag 09.00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09.00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr
Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr
Die Planunterlagen sind zudem auf der Internetseite des Landesportals des Freistattes Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite
sowie auf der Internetseite der Gemeinde Parthenstein https://parthenstein.net/verwaltung/bauleitplanung/
mit Link zum Landesportal zur Einsichtnahme innerhalb des genannten Zeitraumes einsehbar. Das Planverfahrenerfolgt im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Abs. 1 BauGB.
Öffentliche Auslegung
Während der öffentlichen Auslegung kann jedermann Einsicht nehmen und Auskünfte erhalten.
Bedenken und Anregungen können schriftlich oder zur Niederschrift in der Stadtverwaltung Naunhof und im Zentralen Landesportal Bauleitplanung Sachsen (s.o.) eingebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße
Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Es wird auch darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung zur Einleitung einer Normenkontrolle, der eine Sitzung zum Gegenstand hat, unzulässig ist, wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend gemacht hat, die sie im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Für die Bekanntmachung
Jürgen Kretschel
Bürgermeister Bürgermeisterin der Stadt Naunhof
Tatjana Larisch, Architektin
Windorfer Straße 25c in 04229 Leipzig, Tel. 0163-9134248