Bebauungsplan Gemeinde Hirschstein Aufstellungsbeschluss

Aufstellung des Bebauungsplanes „Althirschstein Ziegeleistraße“ OT Althirschstein

  • Status Beendet
  • Zeitraum 09.09.2020 bis 09.10.2020
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Planzeichnung

Gemeinde Hirschstein

Landkreis Meißen

Öffentliche Bekanntmachung

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Gemeinderat der Gemeinde Hirschstein hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29. Juli 2020 folgenden Beschluss gefasst (Beschluss Nr. 59/2020):

  1. Der Gemeinderat der Gemeinde Hirschstein beschließt für Flächen der Grundstücke Flur Nr. 83, 84/1, 84/2, 85 und 86, jeweils Gemarkung Althirschstein, den Bebauungsplan „Althirschstein Ziegeleistraße“, OT Althirschstein aufzustellen.
  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
  1. Die Gemeinde schließt mit den Vorhabenträgern einen städtebaulichen Vertrag (§ 11 BauGB).
  1. Für die Aufstellung des Bebauungsplanes wird ein fachlich geeignetes Ingenieurbüro beauftragt.

Die Gemeinde Hirschstein beabsichtigt, die im Westen der Ortslage Althirschstein zwischen Ziegeleistraße und Bahraer Straße gelegenen Grundstücke, städtebaulich zu entwickeln. Die geplante bauliche Nutzung (Wohnbebauung und landwirtschaftliche Nutzung) soll die Flurstück-Nrn. 83, 84/1, 84/2, 85 und 86 umfassen. Das vorgesehene Areal liegt gemäß § 35 BauGB teilweise im planungsrechtlichen Außenbereich, bei dem derzeit keine bauliche Entwicklung auf den überplanten Flächen möglich ist. Straßenbegleitend entlang der Bahraer Straße befinden sich die Grundstücke der Flurstück-Nrn. 84/1, 84/2 sowie 85, Gemarkung Althirschstein planungsrechtlich im Innenbereich des rechtskräftigen Flächennutzungsplans der Gemeinde Hirschstein und als Dorfgebiet ausgewiesen. Das Flurstück-Nr. 86 unterliegt teilweise einer rechtskräftigen Abrundungssatzung, welche am 28.01.2010 in Kraft getreten ist.

Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Hirschstein sind die Flurstück-Nrn. 83, 84/1, 84/2 und 85 teilweise als Wohnbaufläche Mischgebiet gemäß § 6 BauNVO sowie eine Teilfläche des Flurstück-Nr. 86 gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO als Wohnbaufläche planungsrechtlich im Innenbereich ausgewiesen. Weitere Teilflächen der genannten Flurstücke sind planungsrechtlichen dem Außenbereich zuzuordnen. Die Erschließung ist gesichert.

Zur langfristigen Sicherung der geplanten Bebauung an dem vorgesehenen Standort, zur Gewährleistung einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung sowie der angestrebten städtebaulichen Struktur und Gestaltung ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.

Der Umgriff des Bebauungsplanes ist dem Übersichtsplan zu entnehmen.

Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan „Althirschstein Ziegeleistraße“ OT Althirschstein erfolgt weiterhin auf der Internetseite der Gemeinde Hirschstein unter https://www.hirschstein.de unter der Rubrik Aktuelles, Bauleit-/Flächennutzungsplan und im Zentralen Landesportal Bauleitplanung unter https:// buergerbeteiligung.sachsen.de.

Kontaktperson

Conrad Seifert, Bürgermeister

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