Raumordnungs-/Bauleitplan Gemeinde Hirschstein Öffentliche Auslegung

Ergänzungssatzung Flur-Nr. 127/i Gemarkung Heyda

  • Status Beendet
  • Zeitraum 16.01.2020 bis 19.02.2020
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Planzeichnung

Der Gemeinderat der Gemeinde Hirschstein hat am 09.10.2019 die Aufstellung einer Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 BauGB für das Grundstück Flur-Nr. 127/i der Gemarkung Heyda beschlossen. Das Grundstück Flur-Nr. 127/i befindet sich aktuell gemäß § 35 BauGB im Außenbereich. Mit der Aufstellung der Ergänzungssatzung sollen die erforderlichen planungsrechtlichen Voraussetzungen für die bauliche Entwicklung des vorgenannten Grundstücks (Errichtung eines Wohngebäudes) geschaffen werden.

In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 16.12.2019 wurde der Entwurf der Ergänzungssatzung gebilligt und die Offenlage beschlossen.

Der Entwurf der „Ergänzungssatzung für eine Teilfläche der Flur-Nr. 127/i der Gemarkung Heyda zur Einbeziehung in den im Zusammenhang bebauten Ort Heyda“, bestehend aus der Planzeichnung, den Textlichen Festsetzungen sowie der Begründung, jeweils in der Fassung vom 04.12.2019, liegt in der Gemeindeverwaltung Hirschstein, Hauptstraße 7, in 01594 Hirschstein, OT Prausitz, in der Zeit

vom 16. Januar 2020 bis einschließlich 19. Februar 2020

im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus. In diesem Zeitraum besteht während der Dienststunden

Montag           08.00 – 12.00 Uhr

Dienstag         08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr

Mittwoch         08.00 – 12.00 Uhr

Donnerstag     08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr

Freitag            08.00 – 12.00 Uhr

die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Zwecke und Ziele sowie die wesentlichen Auswirkungen der Ergänzungssatzung zu unterrichten und Anregungen sowie Hinweise zum Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen.

Weiterhin wird der Entwurf der Ergänzungssatzung auf der Homepage der Gemeinde Hirschstein unter www.hirschstein.de unter der Rubrik Aktuelles, Bauleit- / Flächennutzungsplan sowie im zentralen Landesportal unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de zugänglich gemacht.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben können.

Kontaktperson

Conrad Seifert, Bürgermeister

Gegenstände

Übersicht
  • Textteil
  • Begründung
  • Planzeichnung

Informationen

Übersicht
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