Kontaktperson
Die Öffentlichkeit hat nach § 3 (1) BauGB die Möglichkeit, sich im Zeitraum vom 27.01.2020 bis 28.02.2020 bei der Stadtverwaltung Elstra, Bauverwaltung, Am Markt 1, Zimmer 1, in 01920 Elstra, während der Dienststunden:
Mo. - Fr. 9.00 - 12.00 Uhr
Mo. - Mi. 13.00 - 16.30 Uhr
Do. 13.00 - 18.00 Uhr
frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, die Lösungen, die für die Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu informieren. Hinweise, Anregungen während der Auslegungsfrist können vorgebracht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Hinweise und Anregungen finden keine Berücksichtigung.
Die Unterlagen des Bebauungsplanes können außerdem im Internetportal der Stadt Elstra unter folgendem Pfad: www.elstra.de / Bürgerservice / Bürger- und Behördenbeteiligung eingesehen werden.
Stellungnahmen zum Entwurf können bis zum 28.02.2020 mündlich; schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Elstra, Am Markt 1 in 01920 Elstra abgegeben werden.