Bekanntmachungsanordnung Öffentliche Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung der Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 BauG B für die Flurstücke 115, 112 und 111 der Gemarkung Affalter Der Stadtrat der Stadt Lößnitz hat in seiner öffentlichen Sitzung am 03.05.2017 mit Beschluss Nr. SR/2017/0037 den Entwurf zur "Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 S . 1 Nr. 3 BauGB für die Flurstücke 115, 112 und 111 der Gemarkung Affalter" in der Fassung 04/2017 mit Planzeichnung im Maßstab 1:1.000, Textteil und Begründung gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die Aufstellung der Ergänzungssatzung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 B auGB durchgeführt. Gemäß § 13 BauGB ist eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauG B, der Umweltbericht gemäß § 2a BauGB und die Angaben zu umweltbezogenen Informationen nach § 3 Abs. 2 S. 2 BauGB entbehrlich; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden. Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB wird darauf hingewiesen , dass von einer Umweltprüfung für das vorliegende Satzungsverfahren abgesehen wurde. Ersatzbekanntmachung nach § 2 der Satzung der Stadt Lößnitz über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe
(Bekanntmachungssatzung) Der Entwurf der "Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 BauGB für die Flurstücke 115, 112 und 111 der Gemarkung Affalter", in der Fassung 04/2017, bestehend aus dem Plan- und Textteil sowie der beigefügten Begründung, liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 10.07.2017 bis 10.08.2017 in der Stadtverwaltung Lößnitz - Verwaltungsgebäude 11, 1. Obergeschoss Korridor Bauamt, Marktplatz 2, 08294 Lößnitz öffentlich aus und kann dort während der nachfolgend genannten Dienststunden eingesehen werden, sofern nicht auf die genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt: Montag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr Dienstag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr Freitag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr. Während der Auslegungsfrist kann jedermann kostenfrei Einsicht in die Planungsunterlagen nehmen und Anregungen und Bedenken schriftlich abgeben oder mündlich zur Niederschrift vortragen. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Lößnitz deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Ergänzungssatzung nicht von Bedeutung ist. Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, erfolgt gleichzeitig während der o. g. Auslegungsfrist. Die vollständigen Beteiligungsunterlagen sind digital im Internet unter http://www.loessnitz.de einsehbar.
Lößnitz, den 08.06.2017 Alexander Troll Bürgermeister
Stadtverwaltung Lößnitz Marktplatz 1 08294 Lößnitz
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