Öffentliche Bekanntmachung Bebauungsplan „Wohngebiet Fürstenberg" Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Meißen hat in seiner Sitzung am 07.02.2024 den Entwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet Fürstenberg" (Beschluss-Nr. 23/7/080) beschlossen. Der zu überplanende Bereich ist im wirksamen Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt. Die Planung kann daher gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickett werden. Das Plangebiet hat einen Geltungsbereich von insgesamt 38.500 rn². Dieser Bebauungsplan dient der Schaffung von Wohnbauland. Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans ist die Schaffung von Baurecht und eine geordnete städtebauliche Entwicklung. Das Gebiet, für das der Bebauungsplan erstellt werden soll, umfasst folgende Flurstücke der Gemarkung ZaschendorF: 465/1; 465/7; 465/8; 466/1; 469/3; 476/3; 477/1, 477/2 und 477/3; 478, 479, 480, 481, 482, 483, 484, 485, 486, 487 sowie 803/b der Gemarkung Cölln (teilweise); und 488 der Gemarkung Zaschendorf (teitweise) und ist im angefügten Lageplan dargestellt. Das Gebiet des Bebauungs-Planes wird begrenzt: - im Westen durch die Wohnbebauung entlang der Max-Dietel-Straße - im Norden durch das Flurstück 803/b (Friedhof) - im Osten durch das Flurstück 488 der Gemarkung ZaschendorF (Wohngrundstück) - im Süden durch die Wohngrundstücke entlang der Kreyerner Straße und der Max-Kamprath- Straße.
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Meißen hat in seiner Sitzung am 07.02.2024 mit Bezug auf § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Entwurfes Bebauungsplan „Wohngebiet Fürstenberg" (Beschluss-Nr. 23/7/080) beschlossen.
Öffentliche Auslegung Bei der öffentlichen Austegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) werden die altgemeinen Ziele und Zwecke der Planung vorgestettt und der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die öffentliche Austegung zum Entwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet Fürstenberg" erfolgt im Zeitraum
vom 04.03.2024 bis einschließlich 07.04.2024
durch Veröffentlichung der Untertagen im Internet auf der Seite der Stadt Meißen unter www.stadt-meissen.de/de/auslegungen.html sowie auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet sind die unterlagen im o.g. Zeitraum im Baudezernat der Stadtverwaltung Meißen (Leipziger Straße 10, 01662 Meißen, Erdgeschoss Foyer rechts) zu folgenden Dienstzeiten einzusehen:
Montag, Mittwoch und Donnerstag 8 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr Dienstag 8 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr Freitag 8 bis 12 Uhr
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können von jeder Person Stellungnahmen abgegeben werden. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 BauGB. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an baudezernat@stadt-meissen.de übermittelt werden. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen schriftlich an Stadt Meißen Baudezernat Markt 1 01662 Meißen zu senden oder während der Sprechzeiten im Baudezernat, Leipziger Straße 10, 01662 Meißen, Zimmer 118, zur Niederschrift vorzubringen oder abzugeben. Die Stellungnahmen müssen Namen, Vornamen und Anschrift der Einwendenden gut lesbar enthalten. Es wird darauF aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und EMail- Adresse, zustimmen. Diese Daten werden gemäß Art. 6 Abs. lc EU-DSGVO im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und Für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt. Werden Stellungnahmen nicht während der Veröffentlichungsfrist abgegeben, können diese bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt Für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist. Verfügbar sind umweltbezogene Informationen und Aussagen zu den Schutzgütern Boden und Fläche, Wasser, Klima, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Landschaftsbild und Erholung, Kulturelles Erbe, Mensch, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Bilanzierung von Eingriff und Ausgleich, Artenschutz. Diese sind jeweils nach Bestandsituation und den zu erwartenden Auswirkungen der Planung gegliedert, hier insbesondere zu den folgenden Schutzgütern:
Boden und Fläche Darstellung der vorhandenen Bodenstrukturen im Plangebiet und den Umgang mit Bodenversiegelung und Bodennutzung. Wasser Abhandlungen der Auswirkungen auf das Niederschlagswasser und Möglichkeiten des Abführens und Rückhaltens. Klima Betrachtung der klimatischen Funktionen und die Auswirkungen der Planung insbesondere durch die geplanten Rodungen. Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt Auswirkungen auf das Schutzgut im Wesentlichen durch die Überplanung bisher unversiegelter und teilweise gehölzbestandener Flächen. Auswertung der Brutvogel-, Fledermaus-, Zauneidechsen und Habitatbaumkartierungen, insbesondere die Auswirkungen und Maßnahmen über den Verlust des Lebensraumes des vorgefundenen Großen Mausohrs, der Umsiedlung eines Ameisennestes im Vorhabengebiet und des Verlustes einer Niststätte des Gartenrotschwanzes
Mensch, einschließlich der menschlichen Gesundheit Auswirkungen der Planung auF Erholung und das Wohnumfeld insbesondere bezüglich Immissionen.
Planunterlagen Zu den Planunterlagen des Entwurfes gehören die Planzeichnung, die textlichen Festsetzungen und die Begründung mit den Antagen und der Umweltbericht. Insbesondere liegen Folgende Gutachten zu Umweltbelangen vor: • Bodengutachten/Geologie • Immissionsschutz • Naturschutz Stellungnahmen der Fachbehörden liegen insbesondere vor zu: • Bodengutachten/Geologie • immissionsschutz • Naturschutz • Raumordnung - Auswirkung auF Landschaftsbild • Trink-, Ab- und Niederschlagswassererschließung
Meißen, den 08.02.2024
Olaf Raschke
Oberbürgermeister
Marina Jach
Stadtplanerin
Stadt Meißen, Baudezernat