Bebauungsplan Stadt Meißen Öffentliche Auslegung

Entwurf Bebauungsplan „Wohngebiet Fürstenberg"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 04.03.2024 bis 07.04.2024
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung
Bebauungsplan „Wohngebiet Fürstenberg"
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)


Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Meißen hat in seiner Sitzung am 07.02.2024 den Entwurf
des Bebauungsplanes „Wohngebiet Fürstenberg" (Beschluss-Nr. 23/7/080) beschlossen.
Der zu überplanende Bereich ist im wirksamen Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche
dargestellt. Die Planung kann daher gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan
entwickett werden. Das Plangebiet hat einen Geltungsbereich von insgesamt 38.500 rn².
Dieser Bebauungsplan dient der Schaffung von Wohnbauland. Ziel der Aufstellung des
Bebauungsplans ist die Schaffung von Baurecht und eine geordnete städtebauliche
Entwicklung.
Das Gebiet, für das der Bebauungsplan erstellt werden soll, umfasst folgende Flurstücke der
Gemarkung ZaschendorF:
465/1; 465/7; 465/8; 466/1; 469/3; 476/3; 477/1, 477/2 und 477/3; 478, 479, 480, 481, 482,
483, 484, 485, 486, 487
sowie 803/b der Gemarkung Cölln (teilweise);
und 488 der Gemarkung Zaschendorf (teitweise)
und ist im angefügten Lageplan dargestellt.
Das Gebiet des Bebauungs-Planes wird begrenzt:
- im Westen durch die Wohnbebauung entlang der Max-Dietel-Straße
- im Norden durch das Flurstück 803/b (Friedhof)
- im Osten durch das Flurstück 488 der Gemarkung ZaschendorF (Wohngrundstück)
- im Süden durch die Wohngrundstücke entlang der Kreyerner Straße und der Max-Kamprath-
Straße.


Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Meißen hat in seiner Sitzung am 07.02.2024 mit Bezug auf
§ 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Entwurfes Bebauungsplan „Wohngebiet
Fürstenberg" (Beschluss-Nr. 23/7/080) beschlossen.


Öffentliche Auslegung
Bei der öffentlichen Austegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) werden die altgemeinen Ziele und Zwecke
der Planung vorgestettt und der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Die öffentliche Austegung zum Entwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet Fürstenberg"
erfolgt im Zeitraum


                    vom 04.03.2024 bis einschließlich 07.04.2024


durch Veröffentlichung der Untertagen im Internet auf der Seite der Stadt Meißen unter
www.stadt-meissen.de/de/auslegungen.html sowie auf dem zentralen Landesportal
Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet sind die unterlagen im o.g. Zeitraum im
Baudezernat der Stadtverwaltung Meißen (Leipziger Straße 10, 01662 Meißen, Erdgeschoss
Foyer rechts) zu folgenden Dienstzeiten einzusehen:

           Montag, Mittwoch und Donnerstag 8 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr
           Dienstag 8 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr
           Freitag 8 bis 12 Uhr


Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können von jeder Person Stellungnahmen
abgegeben werden. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3
BauGB. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an baudezernat@stadt-meissen.de übermittelt
werden.
Bei Bedarf besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen schriftlich an
Stadt Meißen
Baudezernat
Markt 1
01662 Meißen
zu senden oder während der Sprechzeiten im Baudezernat, Leipziger Straße 10, 01662
Meißen, Zimmer 118, zur Niederschrift vorzubringen oder abzugeben. Die Stellungnahmen
müssen Namen, Vornamen und Anschrift der Einwendenden gut lesbar enthalten.
Es wird darauF aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer
Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und EMail-
Adresse, zustimmen. Diese Daten werden gemäß Art. 6 Abs. lc EU-DSGVO im Rahmen
des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und
Für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.
Werden Stellungnahmen nicht während der Veröffentlichungsfrist abgegeben, können diese
bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt
bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und
deren Inhalt Für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Verfügbar sind umweltbezogene Informationen und Aussagen zu den Schutzgütern Boden
und Fläche, Wasser, Klima, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Landschaftsbild und
Erholung, Kulturelles Erbe, Mensch, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Bilanzierung
von Eingriff und Ausgleich, Artenschutz. Diese sind jeweils nach Bestandsituation und den zu
erwartenden Auswirkungen der Planung gegliedert, hier insbesondere zu den folgenden
Schutzgütern:


Boden und Fläche
Darstellung der vorhandenen Bodenstrukturen im Plangebiet und den Umgang mit
Bodenversiegelung und Bodennutzung.
Wasser
Abhandlungen der Auswirkungen auf das Niederschlagswasser und Möglichkeiten des
Abführens und Rückhaltens.
Klima
Betrachtung der klimatischen Funktionen und die Auswirkungen der Planung insbesondere
durch die geplanten Rodungen.
Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt
Auswirkungen auf das Schutzgut im Wesentlichen durch die Überplanung bisher
unversiegelter und teilweise gehölzbestandener Flächen. Auswertung der Brutvogel-,
Fledermaus-, Zauneidechsen und Habitatbaumkartierungen, insbesondere die Auswirkungen
und Maßnahmen über den Verlust des Lebensraumes des vorgefundenen Großen Mausohrs,
der Umsiedlung eines Ameisennestes im Vorhabengebiet und des Verlustes einer Niststätte
des Gartenrotschwanzes

Mensch, einschließlich der menschlichen Gesundheit
Auswirkungen der Planung auF Erholung und das Wohnumfeld insbesondere bezüglich
Immissionen.


Planunterlagen
Zu den Planunterlagen des Entwurfes gehören die Planzeichnung, die textlichen
Festsetzungen und die Begründung mit den Antagen und der Umweltbericht.
Insbesondere liegen Folgende Gutachten zu Umweltbelangen vor:
• Bodengutachten/Geologie
• Immissionsschutz
• Naturschutz
Stellungnahmen der Fachbehörden liegen insbesondere vor zu:
• Bodengutachten/Geologie
• immissionsschutz
• Naturschutz
• Raumordnung - Auswirkung auF Landschaftsbild
• Trink-, Ab- und Niederschlagswassererschließung

Meißen, den 08.02.2024

Olaf Raschke

Oberbürgermeister

Kontaktperson

Marina Jach

Stadtplanerin

Stadt Meißen, Baudezernat

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