Raumordnungs-/Bauleitplan Stadt Meißen Öffentliche Auslegung

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der Ergänzungssatzung "Bohnitzsch - Flurstück 131/3" in Meißen

  • Status Beendet
  • Zeitraum 28.07.2022 bis 29.08.2022
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung

Ergänzungssatzung „Bohnitzsch – Flurstück 131/3“

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Große Kreisstadt Meißen stellt im Plangebiet „Bohnitzsch – Flurstück 131/3“ eine Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) auf.

Der Entwurf der Ergänzungssatzung „Bohnitzsch – Flurstück 131/3“ mit der Begründung liegt im Zeitraum

vom 28.07.2022 bis einschließlich 29.08.2022

öffentlich aus.

Entsprechend § 3 Abs. 1 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19 Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) wird die Auslegung durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Planunterlagen sind gemäß § 4 a Abs. 4 Satz 1 BauGB im oben genannten Zeitraum im Internet unter https://www.bauleitplanung.sachsen.de/ einsehbar.

Gemäß § 3 Abs. 2 PlanSiG wird ein zusätzliches Informationsangebot ermöglicht. In diesem Sinne besteht die Möglichkeit, die Planunterlagen im Baudezernat der Stadtverwaltung Meißen (Leipziger Straße 10, 01662 Meißen, Erdgeschoss Foyer rechts) einzusehen.

Damit der Infektionsschutz gewährleistet wird, ist vor dem persönlichen Kontakt immer eine Terminvereinbarung per Telefon (03521/467-181) oder E-Mail (bauverwaltung@stadt-meissen.de) erforderlich.

Während der Auslegungsfrist können zu diesem Entwurf von jedermann Anregungen schriftlich (Stadt Meißen, Bauverwaltungsamt, Markt 1, 01662 Meißen) oder per Mail an bauverwaltung@stadt-meissen.de vorgebracht werden. Die Abgabe von Erklärungen zur Niederschrift ist gemäß § 4 Abs. 1 PlanSiG ausgeschlossen.

Werden Stellungnahmen nicht während der Auslegungsfrist abgegeben, können diese bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Meißen, den 07.07.2022

 

Olaf Raschke                                                                                                               

Oberbürgermeister

Kontaktperson

Große Kreisstadt Meißen

Amt für Stadtplanung und -entwicklung

Sachgebiet Stadt- und Freiraumentwicklung

Leipziger Straße 10

01662 Meißen

Email: stadtentwicklung@stadt-meissen.de

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Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Große Kreisstadt Meißen

Markt 1, 01662 Meißen

vertreten durch den Oberbürgermeister Herrn Olaf Raschke

Telefon: 03521 467206 (Sekretariat Oberbürgermeister)

E-Mail:  OB@stadt-meissen.de

Internet: www.stadt-meissen.de

Verantwortliches Fachamt:

Amt für Stadtplanung und -entwicklung

Amtsleiterin

Inga Skambraks

Leipziger Straße 10, 01662 Meißen

Telefon: 03521 467181

E-Mail:   stadtentwicklung@stadt-meissen.de

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Stadt Meißen

Datenschutzbeauftragte

Markt 1

01662 Meißen

Telefon: 03521/467-456

E-Mail:   dsb@stadt-meissen.de

Gegenstände

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  • Planzeichnung und textliche Festsetzungen
  • Begründung
  • Bekanntmachung

Informationen

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