Bebauungsplan Stadt Meißen Öffentliche Auslegung

Entwurf der Flächennutzungsplanänderung für einen Teilbereich des Bebauungsplanes „Altzaschendorf“

  • Status Beendet
  • Zeitraum 01.11.2021 bis 01.12.2021
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Meißen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29.09.2021 mit Beschluss-Nr. 21/7/113 den Entwurf der Flächennutzungsplanänderung für einen Teilbereich des Bebauungsplanes „Altzaschendorf“ im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB gebilligt und zur öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange beschlossen.

Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung für einen Teilbereich des Bebauungsplanes „Altzaschendorf“ im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB einschließlich Begründung liegt im Zeitraum

vom 01.11.2021 bis einschließlich 01.12.2021

öffentlich aus.

Entsprechend § 3 Abs. 1 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19 Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) wird die Auslegung durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Planunterlagen sind gemäß § 4 a Abs. 4 Satz 1 BauGB im oben genannten Zeitraum im Internet unter https://www.bauleitplanung.sachsen.de/ einsehbar.

Gemäß § 3 Abs. 2 PlanSiG wird ein zusätzliches Informationsangebot ermöglicht. In diesem Sinne besteht die Möglichkeit, die Planunterlagen im Baudezernat der Stadtverwaltung Meißen (Leipziger Straße 10, 01662 Meißen, Erdgeschoss Foyer rechts) während folgender Dienstzeiten einzusehen:

Montag, Mittwoch, Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr,

Dienstag von 8 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr,

Freitag von 8 bis 12 Uhr.

Damit der Infektionsschutz gewährleistet wird, ist vor dem persönlichen Kontakt immer eine Terminvereinbarung per Telefon (03521/467-181) oder E-Mail (bauverwaltung@stadt-meissen.de) erforderlich.

Während der Auslegungsfrist können zu diesem Entwurf von jedermann Anregungen schriftlich (Stadt Meißen, Bauverwaltungsamt, Markt 1, 01662 Meißen), per Mail an bauverwaltung@stadt-meissen.de vorgebracht werden. Die Abgabe von Erklärungen zur Niederschrift ist gemäß § 4 Abs. 1 PlanSiG ausgeschlossen.

 

Werden Stellungnahmen nicht während der Auslegungsfrist abgegeben, können diese bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Meißen, den 5. Oktober 2021

Olaf Raschke                                                                        

Oberbürgermeister

Kontaktperson

Frau Schöne

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Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Große Kreisstadt Meißen

Markt 1, 01662 Meißen

vertreten durch den Oberbürgermeister Herrn Olaf Raschke

Telefon: 03521 467206 (Sekretariat Oberbürgermeister)

E-Mail:  OB@stadt-meissen.de

Internet: www.stadt-meissen.de

Verantwortliches Fachamt:

Bauverwaltungsamt

Amtsleiterin

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Leipziger Straße 10, 01662 Meißen

Telefon: 03521 467181

E-Mail:   bauverwaltung@stadt-meissen.de

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Ralph Lippert

Markt 3, 01662 Meißen

Telefon: 03521 467477

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