Aufstellungsbeschlüsse
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Meißen hat in seiner Sitzung am 09.12.2020 aufgrund von § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplanes „Altzaschendorf“ (Beschluss-Nr. 20/7/197) sowie die Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplanes für einen Teilbereich des Bebauungsplanes „Altzaschendorf“ (Beschluss-Nr. 20/7/201) beschlossen. Das Plangebiet umfasst Flächen der Gemarkung Zaschendorf an der Straße Altzaschendorf.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt als qualifizierter Bebauungsplan nach § 30 Abs. 1 BauGB. Der Flächennutzungsplan wird für einen Teilbereich im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB geändert.
Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans ist die Schaffung von Baurecht für Wohnbebauung, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Bei der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung vorgestellt und der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung eines Vorentwurfes der Flächennutzungsplanänderung sowie eines Vorentwurfes zum Bebauungsplan „Altzaschendorf“ erfolgt vom
29.01.2021 bis einschließlich 01.03.2021
im Baudezernat der Stadtverwaltung Meißen (Leipziger Straße 10, 01662 Meißen, Erdgeschoss Foyer rechts) nach vorheriger Anmeldung unter 03521/467181 oder bauverwaltung@stadt-meissen.de. Des Weiteren werden die Vorentwürfe auf dem Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen unter buergerbeteiligung.sachsen.de zur Einsichtnahme bereitgestellt.
Ihre Stellungnahme senden Sie bitte schriftlich bis zum 01.03.2021 an:
Stadt Meißen
Bauverwaltungsamt
Markt 1
01662 Meißen