Bebauungsplan Stadt Meißen Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan "Altzaschendorf" in Meißen - Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

  • Status Beendet
  • Zeitraum 29.01.2021 bis 01.03.2021
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Gebietsabgrenzung B-Plan "Altzaschendorf"

Aufstellungsbeschlüsse

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Meißen hat in seiner Sitzung am 09.12.2020 aufgrund von § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplanes „Altzaschendorf“ (Beschluss-Nr. 20/7/197) sowie die Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplanes für einen Teilbereich des Bebauungsplanes „Altzaschendorf“ (Beschluss-Nr. 20/7/201) beschlossen. Das Plangebiet umfasst Flächen der Gemarkung Zaschendorf an der Straße Altzaschendorf. Die genauen Geltungsbereiche sind den nachstehenden Übersichtsplänen zu entnehmen.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt als qualifizierter Bebauungsplan nach § 30 Abs. 1 BauGB.

Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans ist die Schaffung von Baurecht für Wohnbebauung, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten.

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Bei der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung vorgestellt und der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung eines Vorentwurfes der Flächennutzungsplanänderung sowie eines Vorentwurfes zum Bebauungsplan „Altzaschendorf“ erfolgt vom

29.01.2021 bis einschließlich 01.03.2021

im Baudezernat der Stadtverwaltung Meißen (Leipziger Straße 10, 01662 Meißen, Erdgeschoss Foyer rechts) nach vorheriger Anmeldung unter 03521/467181 oder bauverwaltung@stadt-meissen.de. Des Weiteren werden die Vorentwürfe auf dem Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen unter buergerbeteiligung.sachsen.de zur Einsichtnahme bereitgestellt.

Ihre Stellungnahme senden Sie bitte schriftlich bis zum 01.03.2021 an:

Stadt Meißen

Bauverwaltungsamt

Markt 1

01662 Meißen

Kontaktperson

Frau Schöne

Tel.: 03521 467-175

Email.: bianca.schoene@stadt-meissen.de

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Große Kreisstadt Meißen

Markt 1, 01662 Meißen

vertreten durch den Oberbürgermeister Herrn Olaf Raschke

Telefon: 03521 467206 (Sekretariat Oberbürgermeister)

E-Mail:  OB@stadt-meissen.de

Internet: www.stadt-meissen.de

Verantwortliches Fachamt:

Bauverwaltungsamt

Amtsleiterin

Inga Skambraks

Leipziger Straße 10, 01662 Meißen

Telefon: 03521 467181

E-Mail:   bauverwaltung@stadt-meissen.de

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Ralph Lippert

Markt 3, 01662 Meißen

Telefon: 03521 467477

E-Mail:   ralph.lippert@stadt-meissen.de

Gegenstände

Übersicht
  • Bebauungsplan Teil A und B
  • Begründung
  • Bodengutachten
  • Schallimmissionsprognose
  • Umweltbericht
  • Artenschutzrechtliche Prüfung
  • Grünordnungsplan Text
  • Grünordnungsplan Karte 1 Bestand
  • Grünordnungsplan Karte 2 Maßnahmen

Informationen

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