Ortsübliche Bekanntmachung
der Großen Kreisstadt Schwarzenberg
Öffentliche Auslegung zum Entwurf des Bebauungsplanes „Sondergebiet Photovoltaikfrei-flächenanlage in der Ortslage Erla-Crandorf“ in der Fassung vom Januar 2023 in der Großen Kreisstadt Schwarzenberg gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Schwarzenberg hat in seiner Sitzung am 06.02.2023 (Beschluss-nummer 388/2023) den Entwurf des Bebauungsplanes „Sondergebiet Photovoltaikfreiflächenanlage in der Ortslage Erla-Crandorf“ in der Fassung vom Januar 2023 mit Begründung und Umweltbericht gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung zur Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes „Sondergebiet Photovoltaikfreiflächenanlage in der Ortslage Erla-Crandorf“ in der Fassung vom Januar 2023 mit Begründung und Umweltbericht liegt in der Zeit
vom 27.02.2023 – 31.03.2023
in der Stadtverwaltung Schwarzenberg, Rathaus, Bürgerservice im Erdgeschoss, Straße der Einheit 20, 08340 Schwarzenberg während der Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Folgende bereits vorliegende umweltbezogene Informationen sind verfügbar:
Schutzgut Boden / Geologie (und Fläche)
Schutzgut Klima und Luft
Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Schutzgut Wasser
Schutzgut Mensch
Schutzgut Landschaft und Landschaftsbild
Während der Auslegungsfrist können von Jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des Bebau-ungsplanes „Sondergebiet Photovoltaikfreiflächenanlage in der Ortslage Erla-Crandorf“ schriftlich eingereicht oder während der Sprechzeiten mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die ausgelegten Unterlagen werden zusätzlich während der Auslegungsfrist gemäß §4a Abs. 4 S. 1 BauGB über das Internet zugänglich gemacht und können auf dem Internetportal der Stadt Schwarzenberg unter www.schwarzenberg.de/de/buergerbeteiligungsportal.html sowie über das Zentrale Beteiligungs-portal des Freistaates Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de eingesehen werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung zur Satzung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Photovoltaikfreiflächenanlage in der Ortslage Erla-Crandorf“ gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätten kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtsmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist.
Schwarzenberg, den 09.02.2023
R. Gehart
Oberbürgermeister
Frau Sabina Weißflog Telefon: 03774 266410 E-Mail: s.weissflog@schwarzenberg.de