Veröffentlichung zum Entwurf der 2. Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplans des Städtebundes „Silberberg“ der Städte
Aue-Bad Schlema, Lauter-Bernsbach, Lößnitz, Schneeberg, Schwarzenberg
Stand: Januar 2025
Die Stadträte der Kommunen des Städtebundes „Silberberg“ haben den Entwurf zur 2. Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplans des Städtebundes „Silberberg“ in der Fassung vom Januar 2025 mit
zu den folgenden Sitzungsterminen
gebilligt und die Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durch Veröffentlichung der Unterlagen im Internet sowie zusätzlich eine öffentliche Auslegung beschlossen.
In der Zeit vom 05.05.2025 – 06.06.2025 wird der Entwurf zur 2. Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplans des Städtebundes „Silberberg“ in den jeweiligen Kommunen in der Fassung vom Januar 2025 mit Begründung mit Umweltbericht und Anlagen 1, 2 und 3, Planblatt Gemeinsamer FNP und Planblatt der jeweiligen Kommune, sowie den nach Einschätzung der Kommunen wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen ins Internet eingestellt unter:
www.aue-badschlema.de / Wirtschaftsförderung / Beteiligungsportal / Veröffentlichte Bauleitpläne
www.lauter-bernsbach.de > Verwaltung/Rathaus > Informationen > Bürgerbeteiligung
https://www.stadt-loessnitz.de/
www.bergstadt-schneeberg.de / Bergstadtinfo / Aktuelles / Bekanntmachungen
www.schwarzenberg.de / Stadt & Verwaltung / Bürgerbeteiligungsportal
sowie über das Zentrale Internetportal des Landes zugänglich gemacht:
https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite
Als zusätzliche andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit werden die vorgenannten Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist in den Rathäusern der Kommunen zu jedermanns Einsicht an folgenden Stellen und während folgender Zeiten öffentlich ausgelegt:
Montag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:30 Uhr
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 16:00 Uhr
Die Unterlagen liegen gleichzeitig, dabei jeweils inhaltlich zugeschnitten auf die jeweilige Kommune, in allen Kommunen des Städtebundes Silberberg aus.
Folgende bereits vorliegende umweltbezogene Informationen sind verfügbar:
Schutzgut Boden / Geologie (und Fläche)
Schutzgut Klima und Luft
Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Schutzgut Wasser
Schutzgut Mensch
Schutzgut Landschaft und Landschaftsbild
Während der Veröffentlichungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen zum Entwurf der 2. Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplans des Städtebundes „Silberberg“ einsehen sowie in dieser Frist Stellungnahmen, mit Angabe der Anschrift des Verfassers, hierzu abgeben.
Die Stellungnahmen / Mitteilungen sollen elektronisch an staedtebund@aue.de übermittelt werden. Bei Bedarf können diese auch auf anderem Weg abgegeben werden, z.B. während der oben genannten Zeiten und Stellen/ Auslegungsstellen der jeweiligen Kommune zur Niederschrift oder zentral im Büro des Städtebundes Silberberg (Geschäftsstelle / Büro, Goethestraße 5, 08280 Aue-Bad Schlema).
Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 2. Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplans des Städtebundes „Silberberg“ unberücksichtigt bleiben, sofern die jeweiligen oben genannten Kommunen deren Inhalte nicht kannten und nicht hätten kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist.
Datenschutz: Bei der Abgabe von Stellungnahmen werden zum Zwecke der Durchführung des Verfahrens personenbezogene Daten erhoben und von den jeweiligen oben genannten Kommunen in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB.
Schwarzenberg, 16.04.2025
R. Gehart
Oberbürgermeister
Oberbürgermeister Siegel
Frau Sabina Loos Telefon: 03774 266400