Bebauungsplan Stadt Schwarzenberg Beschluss

1. Änderung des Bebauungsplanes "Umgestaltung des Eingangsbereiches Wohngebiet Heide" - Satzungsbeschluss

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 15.03.2021 bis 31.12.2032
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Planzeichnung

Ortsübliche Bekanntmachung

Des Satzungsbeschlusses zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Umgestaltung des Eingangsbereiches Wohngebiet Heide“

Der Stadtrat der Stadt Schwarzenberg hat am 26.09.2018 mit Beschluss Nr. 575/2018 die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Umgestaltung des Eingangsbereiches Wohngebiet Heide“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) in der Fassung vom August 2018 als Satzung beschlossen.

Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB wird diese hiermit bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Umgestaltung des Eingangsbereiches Wohngebiet Heide“ in Kraft.

Alle Interessierten können die Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Umgestaltung des Eingangsbereiches Wohngebiet Heide“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung von diesem Tag an in der Stadtverwaltung Schwarzenberg (Rathaus), Straße der Einheit 20, Zimmer 3.05, 08340 Schwarzenberg während der folgender Dienstzeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.

Montag und Donnerstag        9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Dienstag                                 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Mittwoch und Freitag             9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Gemäß § 10a Abs. 2 BauGB wird der in Kraft getretene Bebauungsplan mit der Begründung ergänzend auch in das Internet eingestellt (www.schwarzenberg.de -> Leben-> Bürgerbeteiligungsportal) sowie über das Zentrale Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen (www.bauleitplanung.sachsen.de)  zugänglich gemacht.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche und das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Nach § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich:

  • eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  • eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzunsplanes,
  • nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs

wenn Sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.

§ 215 Abs. 1 Satz 1 BauGB gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2 a BauGB beachtlich sind. 

Schwarzenberg, 19.10.2018

Hiemer

Oberbürgermeisterin                                                             - Siegel –

Kontaktperson

Frau Sabina WeißflogTelefon: 03774 266410E-Mail: s.weissflog@schwarzenberg.de

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung und Textliche Festsetzungen
  • Begründung
  • Bekanntmachung

Informationen

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