Öffentliche Bekanntmachung
des Flächennutzungsplanes für die Ortschaft Pöhla der Stadt Schwarzenberg als Bestandteil des gemeinsamen Flächennutzungsplanes des Städtebundes „Silberberg“ der Städte Aue, Lauter-Bernsbach, Lößnitz, Schneeberg, Schwarzenberg und der Gemeinde Bad Schlema
Der vom Stadtrat der Stadt Aue in der Sitzung am 30.102013, vom Stadtrat der Stadt Lauter-Bernsbach in der Sitzung am 17.10.2013, vom Stadtrat der Stadt Lößnitz in der Sitzung am 02.10.2013, vom Stadtrat der Stadt Schneeberg in der Sitzung am 07.11.2013, vom Stadtrat der Stadt Schwarzenberg in der Sitzung am 24.06.2013 und vom Gemeinderat der Gemeinde Bad Schlema in der Sitzung am 17.09.2013 beschlossene Flächennutzungsplan im Maßstab 1:5000 für das Gebiet der Ortschaft Pöhla der Stadt Schwarzenberg (Teil des gemeinsamen Flächennutzungsplanes des Städtebundes „Silberberg“ der Städte Aue, Lauter-Bernsbach, Lößnitz, Schneeberg, Schwarzenberg und der Gemeinde Bad Schlema) in der Fassung vom Februar 2012 wurde mit Verfügung der Verwaltungsbehörde, Landratsamt Erzgebirgskreis, vom 22.10.2014, Az. 02481-2014-32 mit Auflagen und Hinweisen genehmigt.
Die Auflagen wurden durch erneute Beschlussfassung der Großen Kreisstadt Aue am 29.10.2014 bzw. redaktionell erfüllt.
Die Bestätigung der Auflagenerfüllung erfolgte mit Schreiben der Verwaltungsbehörde, Landratsamt Erzgebirgskreis, vom 25.11.2014, Az. 02481-2014-32.
Die Erteilung der Genehmigung wird in den Amtsblättern aller Städte und Gemeinden des Städtebundes „Silberberg“ bekannt gemacht. Mit der letzten Bekanntmachung wird der Flächennutzungsplan für das Gebiet der Ortschaft Pöhla der Stadt Schwarzenberg wirksam.
Jedermann kann den Flächennutzungsplan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung für das Gebiet der Ortschaft Pöhla der Stadt Schwarzenberg i.d.F. vom Februar 2012 im Rathaus der Stadt Aue, Bauamt der Stadtverwaltung Aue, Goethestraße 5, Stadtplanungsamt (Zimmer 218), während folgender Zeiten:
Montag 09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 16.00 Uhr
Dienstag 09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 18.00 Uhr
Mittwoch 09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 16.00 Uhr
Donnerstag 09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 16.00 Uhr
Freitag 09.00 Uhr – 12.00 Uhr
einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Jedermann kann den Flächennutzungsplan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung für das Gebiet der Ortschaft Pöhla der Stadt Schwarzenberg i.d.F. vom Februar 2012 im Rathaus der Gemeinde Bad Schlema, Bauamt, Curiestraße 13, 1. Obergeschoss, Zimmer 14, während folgender Zeiten:
Montag 09.00 Uhr – 11.30 Uhr und 13.00 Uhr – 16.00 Uhr
Dienstag 09.00 Uhr – 11.30 Uhr und 13.00 Uhr – 18.00 Uhr
Mittwoch 09.00 Uhr – 11.30 Uhr
Donnerstag 09.00 Uhr – 11.30 Uhr und 13.00 Uhr – 16.00 Uhr
Freitag 09.00 Uhr – 12.30 Uhr
Jedermann kann den Flächennutzungsplan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung für das Gebiet der Ortschaft Pöhla der Stadt Schwarzenberg i.d.F. vom Februar 2012 im Rathaus der Stadt Aue, Bau- und Liegenschaftsamt der Stadtverwaltung Lauter-Bernsbach, VG II, Straße der Einheit 5, Zimmer 6, OT Bernsbach während folgender Zeiten:
Montag 09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 15.00 Uhr
Mittwoch 09.00 Uhr – 12.00 Uhr
Jedermann kann den Flächennutzungsplan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung für das Gebiet der Ortschaft Pöhla der Stadt Schwarzenberg i.d.F. vom Februar 2012 in der Stadtverwaltung Lößnitz, Verwaltungsgebäude II, 1. Obergeschoss Korridor Bauamt, Marktplatz 2, in 08294 Lößnitz während folgender Zeiten:
Montag 09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 15.00 Uhr
Dienstag 09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 18.00 Uhr
Mittwoch 09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 15.00 Uhr
Donnerstag 09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 18.00 Uhr
Jedermann kann den Flächennutzungsplan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung für das Gebiet der Ortschaft Pöhla der Stadt Schwarzenberg i.d.F. vom Februar 2012 in der Stadtverwaltung Schneeberg, Verwaltungsgebäude Schulgasse 9, Fachbereich Bauamt, 08289 Schneeberg während folgender Zeiten:
Montag 09.00 Uhr – 12.00 Uhr
Donnerstag 09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 17.00 Uhr
Jedermann kann den Flächennutzungsplan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung für das Gebiet der Ortschaft Pöhla der Stadt Schwarzenberg i.d.F. vom Februar 2012 im Bauamt der Stadt Schwarzenberg (Rathaus), Straße der Einheit 20, 3. Obergeschoss, Zimmer 3.05 (Sekretariat Bauamt), 08340 Schwarzenberg während folgender Zeiten:
Nach § 215 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) werden
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Flächennutzungsplanes und
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges unbeachtlich,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes schriftlich gegenüber der Stadt Aue, oder der Gemeinde Bad Schlema, oder der Stadt Lauter-Bernsbach, oder der Stadt Lößnitz, oder der Stadt Schneeberg oder der Stadt Schwarzenberg unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Schwarzenberg, den 05.10.2015
Hiemer
Oberbürgermeisterin
Bekanntmachungsanordnung
Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 in Verbindung mit § 4 Abs. 5 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. März 2014 (SächsGVBl. S. 146) zuletzt geändert durch Artikel 18 des Gesetztes vom 29. April 2015 (SächsGVBl. S. 349) gelten Flächennutzungspläne, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Gemäß § 4 Abs. 4 Satz 2 SächsGemO gilt dies nicht, wenn
1. die Ausfertigung des Flächennutzungsplanes nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes verletzt worden sind,
3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat und
4. vor Ablauf der Jahresfrist
a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Stadt Aue, oder der Gemeinde Bad Schlema, oder der Stadt Lauter-Bernsbach, oder der Stadt Lößnitz, oder der Stadt Schneeberg oder der Stadt Schwarzenberg unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nummer 3 und 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Frau Sabina Weißflog Telefon: 03774 266410 E-Mail: s.weissflog@schwarzenberg.de