Bebauungsplan Stadt Roßwein Frühzeitige Beteiligung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan (VBP) Nr. 16 "Repowering Windpark Littdorf"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 10.07.2026 bis 08.08.2026
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Planzeichnung

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Roßwein

Vorentwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans (VBP) Nr. 16 „Repowering Windpark Littdorf“ und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. (1) BauGB

Der Stadtrat der Stadt Roßwein hat in seiner Sitzung am 28.05.2026 den Beschluss zur Billigung des Vorentwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 16 „Repowering Windpark Littdorf“ für den in der Anlage gekennzeichneten Bereich gefasst. Ebenso wurde die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Nachbargemeinden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der Beschluss Nr. 2026/1012 wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der z. Z. gültigen Fassung öffentlich bekannt gemacht.

Ziel des Planverfahrens ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für das Repowering des bestehenden Windparks. Das Repowering umfasst die Errichtung von vier Windenergieanlagen innerhalb des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplans sowie den Rückbau von sieben der acht bestehenden Windenergieanlagen.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs ist in den Planunterlagen dargestellt und umfasst 33,93 ha der landwirtschaftlich genutzten Flurstücke 99, 100, 101, 104, 105, 106, 107, 109, 111, 114, 116, 123/4, 132, 133, 135/3, 136/1 und 137/4 (teilweise) der Gemarkung Littdorf der Stadt Roßwein.

Planungsziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Repowering Windpark Littdorf“ ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für das Repowering des bestehenden Windparks. Das Repowering umfasst die Errichtung von vier Windenergieanlagen innerhalb des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplans sowie den Rückbau von sieben der acht bestehenden Windenergieanlagen. Hierfür wird das Plangebiet gem. § 11 Abs. 2 BauNVO als sonstiges Sondergebiet „Windenergienutzung“ ausgewiesen.

Die Planunterlagen zum Vorentwurf werden mit der zugehörigen Begründung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 10.07.2026 bis einschließlich 08.08.2026 im Beteiligungsportal Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de veröffentlicht.

Zusätzlich liegen die kompletten Planunterlagen im gleichen Zeitraum in der Stadtverwaltung Roßwein, Markt 4, 04741 Roßwein, im Bau- und Liegenschaftsamt, Zimmer 20 während der Öffnungszeiten des Rathauses zur Einsichtnahme aus:

Montag–Donnerstag              9–12 Uhr

Dienstag                                 14–18 Uhr

Donnerstag                             14–16 Uhr

Zusätzlich ist eine Terminvereinbarung außerhalb der Sprechzeiten möglich. Die Öffentlichkeit kann sich während der Veröffentlichungsfrist über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informieren. Es besteht Gelegenheit, im Bauamt Anmerkungen und Hinweise zur Planung zur Niederschrift vorzubringen oder abzugeben. Schriftlich vorgebrachte Stellungnahmen sollten die volle Anschrift des Verfassers enthalten. Die Abgabe der Stellungnahme sollte vorzugsweise über das Beteiligungsportal Sachsen erfolgen.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse, zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Planverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Roßwein, 09.07.2026

gez. H. Paßehr
Bürgermeister

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Stadtverwaltung Roßwein
Markt 4
04741 Roßwein

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  • Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO (Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse)
    in Verbindung mit den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB).

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