Bebauungsplan Stadt Plauen Öffentliche Auslegung

Einfacher Bebauungsplan Nr. 044 „Gebiet zwischen Trögerstraße, Reichenbacher Straße, Dammstraße und Bahnstrecke ..."

  • Status Beendet
  • Zeitraum 12.06.2023 bis 14.07.2023
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Planzeichnung

Einfacher Bebauungsplan Nr. 044 „Gebiet zwischen Trögerstraße, Reichenbacher Straße, Dammstraße und Bahnstrecke Gera-Greiz-Plauen/Mitte-Weischlitz“

Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 3 PlanSiG

Der Stadtrat der Stadt Plauen hat am 02.05.2023 mit Beschluss-Nr. 42/23-7 den Entwurf der Planunterlagen zum einfachen Bebauungsplanes Nr. 044 „Gebiet zwischen Trögerstraße, Reichenbacher Straße, Dammstraße und Bahnstrecke Gera-Greiz-Plauen/Mitte-Weischlitz“ mit Begründung gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB (Baugesetzbuch) beschlossen.

Im Einzelhandelskonzept der Stadt Plauen ist die Stärkung der Einkaufsinnenstadt und der zentralen Versorgungsbereiche als eines der wichtigsten städtebaulichen Zielstellungen definiert.

Dieses Ziel verfolgt die Stadt Plauen mit der Aufstellung dieses einfachen Bebauungsplanes nach § 9 Abs. 2a BauGB (Baugesetzbuch) mit entsprechendem Geltungsbereich. Städtebauliches Planungsziel ist die Umsetzung der Ansiedlungsleitsätze des Einzelhandelskonzeptes zu zentren- sowie nahversorgungsrelevanten Verkaufssortimenten nach sog. „Plauener Liste“. Die Basis hierfür bildet das vom Stadtrat der Stadt Plauen beschlossene städtebauliche Entwicklungskonzept, in dem das Einzelhandelskonzept integriert ist. 

Die öffentliche Auslegung der Entwurfsunterlagen zum einfachen Bebauungsplanes Nr. 044 „Gebiet zwischen Trögerstraße, Reichenbacher Straße, Dammstraße und Bahnstrecke Gera-Greiz-Plauen/Mitte-Weischlitz“ findet statt in der Zeit

vom 12. Juni bis 14. Juli 2023.

Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 PlanSiG (Plansicherstellungsgesetz) wird die Auslegung der Entwurfs-unterlagen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 024 durch die Veröffentlichung im Internet unter

www.plauen.de/buergerbeteiligung

ersetzt.

Gemäß § 3 Abs. 2 PlanSiG erfolgt daneben als zusätzliches Angebot die Auslegung der Entwurfs-unterlagen zum einfachen Bebauungsplanes Nr. 044 in herkömmlicher Form im Rathaus der Stadt Plauen, Unterer Graben 1, 08523 Plauen, zwischen Zimmer 114a und 115 des Rathauses (Turmebene im 1. Obergeschoss), während der allgemeinen Öffnungszeiten:

Montag             9.00 - 15.00 Uhr mit Terminvereinbarung

Dienstag           9:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch           geschlossen

Donnerstag      9:00 - 17:00 Uhr

Freitag             9.00 - 13.00 Uhr mit Terminvereinbarung

Samstag           geschlossen

Terminvereinbarungen sind im Fachgebiet Stadtplanung und Umwelt möglich unter

Tel. 03741 291-1621 oder per E-Mail unter bauleitplanung@plauen.de .

Die ausgelegten Unterlagen werden zusätzlich auf dem Zentralen Landesportal Sachsen unter

www.bauleitplanung.sachsen.de zugänglich gemacht.

Neben den Planunterlagen zum einfachen Bebauungsplan Nr. 044 liegt auch das von der Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH erstellte Einzelhandelskonzept, dass 2007 „als konzeptionelle Grundlage der Einzelhandelsentwicklung in Plauen für den Zeitraum bis 2012“ vom Stadtrat beschlossen und vom Büro Stadt+Handel Beckmann und Föhrer Stadtplaner PartGmbB durch den Endbericht Februar 2016 fortgeschrieben sowie durch Dr. Lademann&Partner, Gesellschaft für Unternehmens- und Kommunalberatung mbH hinsichtlich Umsetzung gutachterlich vertieft wurde, zur Einsichtnahme bereit.

Während der Auslegungsfrist können die Planungen und Gutachten von jedermann eingesehen und eventuell auftretende Fragen mit den Bediensteten des Fachgebietes Stadtplanung und Umwelt, vorzugsweise telefonisch, erörtert und Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift oder auch elektronisch per E-Mail an bauleitplanung@plauen.de abgegeben werden.

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 4a Abs. 6 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Hinweise zum Datenschutz:

Bei der Abgabe von Stellungnahmen werden zum Zwecke der Durchführung des gesetzlich vorgeschriebenen Bauleitplanverfahrens personenbezogene Daten erhoben und von der Stadt Plauen in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB.

Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, ergeht keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Eine Datenübertragung an Dritte erfolgt ggf. an das mit der Planung beauftragte Planungsbüro sowie an Behörden in Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben.

Stadt Plauen 02.06.2023                                              Der Oberbürgermeister

 

Kontaktperson

Stadt Plauen

Unterer Graben1

08523 Plauen

Tel. 03741 291 1621

bauleitplanung@plauen.de

Datenschutzerklärung

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Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, ergeht keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Eine Datenübertragung an Dritte erfolgt ggf. an das mit der Planung beauftragte Planungsbüro sowie an Behörden in Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben.

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Endbericht_Einzelhandelskonzept_2016
  • Umsetzung_Einzelhandelskonzept_2018
  • Bekanntmachung

Informationen

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