Der Stadtrat der Stadt Lommatzsch hat am 28.06.2023 beschlossen, gemäß § 35 Abs. 6 BauGB eine Außenbereichssatzung für den Ortsteil Löbschütz der Stadt Lommatzsch aufzustellen. Mit der Ausarbeitung der Satzung wurde die Arnold Consult AG in Meißen beauftragt. Der Umgriff der Außenbereichssatzung umfasst die Grundstücke der Flur-Nrn. 1/1, 2/2, 2/3, 2/4, 2/5, 3, und 4 sowie Teilflächen der Grundstücke mit den Flur-Nrn. 1/2, 6/1, 6/2 und 40, jeweils Gemarkung Löbschütz und ist im beigefügten Übersichtsplan erkennbar.
Gemäß § 35 Abs. 6 Satz 5 BauGB erfolgt die Aufstellung der Außenbereichssatzung nach dem Prinzip des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 BauGB. Eine Umweltprüfung ist nicht erforderlich. Auch die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung des § 1a Abs. 3 BauGB findet bei der Aufstellung der Außenbereichssatzung keine Anwendung.
Die vom Stadtrat am 07.09.2023 gebilligten Entwurfsunterlagen der Außenbereichssatzung, bestehend aus der Planzeichnung, den Textlichen Festsetzungen und der Begründung, jeweils in der Fassung vom 24.08.2023, liegen in der Stadtverwaltung der Stadt Lommatzsch, Am Markt 1, in 01623 Lommatzsch in der Zeit
vom 25. September 2023 bis einschließlich 27. Oktober 2023
im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.
In diesem Zeitraum besteht während der Dienststunden
Montag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr
Dienstag 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
Donnerstag 09.00 – 12:00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Zwecke und Ziele sowie die wesentlichen Auswirkungen der Außenbereichssatzung für den Ortsteil Löbschütz zu unterrichten und Anregungen sowie Hinweise zu dem Entwurf der Satzung schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen.
Für eine gewünschte Einsichtnahme in die Unterlagen ist eine telefonische Terminvereinbarung beim Bauamt der Stadt Lommatzsch, Frau Siebenlist, telefonisch unter 035241- 54040 oder per E-Mail unter carmen.siebenlist@lommatzsch.de erforderlich.
Weiterhin wird der Entwurf der Außenbereichssatzung auf der Homepage der Stadt Lommatzsch unter https://lommatzsch.de/stadt/beteiligungsportal.html
sowie im zentralen Landesportal unter
https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/lommatzsch/startseite zugänglich gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Außenbereichssatzung für den Ortsteil Löbschütz unberücksichtigt bleiben können.
Es wird gleichfalls darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse, zustimmen. Diese Daten werden gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO im Rahmen des Aufstellungsverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt. Sofern Privatpersonen ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Abwägung.
Frau Siebenlist
Tel.: 035241/ 540 40
https://lommatzsch.de/datenschutz.html