Bebauungsplan Stadt Lommatzsch Erneute Beteiligung

Entwurf des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mertitzer Straße" Lommatzsch

  • Status Beendet
  • Zeitraum 09.05.2022 bis 10.06.2022
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Lommatzsch hat in seiner Sitzung am 07.04.2022 den Entwurf des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Mertitzer Straße“ Lommatzsch in der Fassung vom 21.01.2022 gebilligt und die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach BauGB beschlossen.

Der Entwurf des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Mertitzer Straße“ in der Fassung vom 21.01.2022 wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB einschließlich der Begründung und den nachfolgend genannten umweltbezogenen Informationen sowie mit den nach Einschätzung der Stadt Lommatzsch wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt, und zwar

vom 09. Mai 2022 bis einschließlich 10. Juni 2022

in der Stadtverwaltung Lommatzsch, Am Markt 1, 01623 Lommatzsch während der nachfolgend genannten Dienstzeiten möglich:

                        Montag             9 bis 12 Uhr      und      13 bis 15 Uhr

                        Dienstag           9 bis 12 Uhr      und      13 bis 16 Uhr

                        Mittwoch           geschlossen

                        Donnerstag       9 bis 12 Uhr      und      13 bis 18 Uhr

                        Freitag              geschlossen

Es wird um eine vorherige telefonische Anmeldung zur Einsichtnahme unter Telefon-Nr. 035241 540-40 gebeten.

Parallel dazu kann auf der Homepage der Stadt Lommatzsch unter www.lommatzsch.de und im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.lsnq.de/bauleitplanung der Entwurf des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Mertitzer Straße“ eingesehen werden.

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich, elektronisch per E-Mail unter vollständiger Angebe des Absenders, sowie während der Auslegungszeiten in der Stadtverwaltung mündlich zur Niederschrift in der Stadtverwaltung vorgebracht werden. Name, Vorname und Anschrift der Einwenderin bzw. des Einwenders müssen lesbar enthalten sein.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse, zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.

Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können entsprechend § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB bei der Beschlussfassung zum Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Es liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:

  • Umweltbericht zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet Mertitzer Straße“

Dem Umweltbericht zum Entwurf des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Mertitzer Straße“ können Informationen zu möglichen Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Menschen, Tiere und Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft/Klima, Landschaft, Kultur- und Sachgüter entnommen werden.

Im Mittelpunkt des vorliegenden Umweltberichtes steht die Prüfung potenzieller, erheblicher Umweltauswirkungen der planerischen Neuausweisungen, insbesondere durch Versiegelung und Überbauung von bisher landwirtschaftlich genutzten Böden und die Erhöhung des Oberflächenwasserabflusses im Starkregenfall.

Es wurde festgestellt, dass durch den Bebauungsplan zulässige Vorhaben bei Durchführung der genannten Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen sowie die zur Kompensation vorgesehenen Maßnahmen (Baumpflanzungen) keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter nach § 3c des UVPG verursachen.

  • Fachgutachten zur Erschließung des Baugebietes

Müller-Micklaw-Nickel, 18.01.2021: B-Plan „Mertitzer Straße“ – Regenwasserentsorgung, Löschwasserversorgung, Verkehrsanbindung

  • Bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet Mertitzer Straße“:
      • Landratsamt Meißen, Stellungnahme vom 30.06.2021 zu den Umweltthemen Wasser, Naturschutz, Boden, Immissionsschutz, Denkmalschutz
      • Regionaler Planungsverband, Stellungnahme vom 27.05.2021 zum Kulturlandschaftsschutz
      • Landesamt für Archäologie, Stellungnahme vom 31.05.2021 zur archäologischen Relevanz
      • Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Stellungnahme vom 22.06.2021 zur Radonvorsorge und zur Geologie

Hinweis:

Muss die Stadtverwaltung während der Offenlage aufgrund der Corona-Pandemie für den Besucherverkehr geschlossen bleiben, gilt gemäß des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG), folgende Regelung:

Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Telefon-Nr. 035241 540-40 oder per E-Mail an info@lommatzsch.de möglich.

Für Erklärungen zur Niederschrift ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter der Telefon-Nr. 035241 540-40 erforderlich.

Kontaktperson

Bauamt

Frau Siebenlist

Tel. 035241 540/40

Datenschutzerklärung

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse, zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.

Gegenstände

Übersicht
  • Deckblatt
  • Textliche Festsetzungen
  • Bekanntmachung
  • Begründung
  • Planzeichnung
  • Sonstiges - Erschließungskonzept
  • Umweltbericht

Informationen

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