Umfrage Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) Umwelt, Klima und Energie

Öffentliche Auslegung des Entwurfs des „Lärmaktionsplan Struppen ohne Maßnahmen 2025“

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 28.07.2025 bis 29.08.2025
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Gemeindeverwaltung Struppen
Hauptstraße 48
01796 Struppen

Bekanntmachung der Gemeinde Struppen

Öffentliche Auslegung des Entwurfs des  

„Lärmaktionsplan Struppen ohne Maßnahmen 2025“

Der Gemeinderat der Gemeinde Struppen hat in seiner öffentlichen Sondersitzung am 01.07.2025 mit dem Beschluss Nr. 46 / 2025 den Entwurf des „Lärmaktionsplan Struppen ohne Maßnahmen 2025“ gebilligt und die öffentliche Auslegung dieses Entwurfes zur Beteiligung der Öffentlichkeit bestimmt.

Der Geltungsbereich umfasst das gesamte Gebiet der Gemeinde Struppen mit allen angeschlossenen Ortsteilen.

Die Europäische Union verfolgt das Ziel, die Lärmbelastung in den Mitgliedsstaaten aufgrund ihrer gesundheitlichen Relevanz langfristig zu verringern. Hauptursache für eine flächenhafte Lärmbelastung ist der Verkehr. Deshalb verpflichtet die Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm seit 2007 in fünfjährigem Turnus zur Erstellung von Lärmkarten in Ballungsräumen sowie im Einwirkbereich von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen. Daran anschließend müssen sich alle von der Lärmkartierung betroffene Gemeinden im Rahmen einer Lärmaktionsplanung mit den gegebenenfalls vorhandenen Lärmbelastungen durch Verkehr auseinandersetzen. Lärmaktionspläne dienen der wirksamen Verhinderung oder Minimierung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen und sind im Turnus von fünf Jahren fortzuschreiben. Die lokale Öffentlichkeit ist am Verfahren aktiv zu beteiligen und ihr die Möglichkeit einzuräumen, Vorschläge und Hinweise einzubringen. Wenn relevante Probleme festgestellt werden, muss die Gemeinde darüber abwägen, ob Maßnahmen zur Lärmminderung in einem Lärmaktionsplan festgeschrieben werden. Durch Abschnitt 6 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) sind die Vorgaben der EU-Umgebungslärmrichtlinie in deutsches Recht überführt, somit besteht für jede von der Lärmkartierung betroffene Gemeinde die gesetzliche Pflicht zur Lärmaktionsplanung.

Die aktuelle Lärmkartierung an Hauptverkehrsstraßen wurde 2022 in Zuständigkeit des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) durchgeführt. Die Ergebnisse sind einsehbar unter https://luis.sachsen.de/fachbereich-laerm.html. Gegenstand dieser Lärmkartierung waren alle Straßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Millionen Kfz pro Jahr. Aufgrund ihres Verkehrsaufkommens war nur ein Teilabschnitt der B172 von Pirna bis Abzweig S169 Gegenstand der Untersuchung. Von diesem gehen keine maßgeblichen Lärmeinwirkungen auf bewohnte Bereiche aus.

Der weitere Streckenverlauf der B172 durch Struppen-Siedlung war ebenso wie die durch Struppen führende S168 aufgrund des geringeren Verkehrsaufkommens nicht Bestandteil der Lärmkartierung.

Aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung aus § 47 d BImSchG ist auch die Gemeinde Struppen zur Lärmaktionsplanung verpflichtet und muss in diesem Prozess der Bevölkerung die Möglichkeit einräumen, Hinweise und Einwendungen zu Lärmproblemen durch Verkehrslärm auf dem Gemeindegebiet vorzubringen. Alle Rückmeldungen sind Bestandteil eines Abwägungsprozesses über Inhalt und Umfang des Lärmaktionsplans.

Die Gemeinde Struppen beabsichtigt im Rahmen ihrer Lärmaktionsplanung auf die Festschreibung von Maßnahmen zu verzichten (Lärmaktionsplan ohne Maßnahmen). Folgende Gründe sind dafür ausschlaggebend:

  • Für den im Rahmen der Lärmkartierung untersuchungspflichtigen Teilabschnitt der B172 werden kaum Belastungen ausgewiesen.
  • Seitens des Baulastträgers wurden im Rahmen der Lärmsanierung in der Vergangenheit bereits Ansprüche für die B172 geprüft. Ein weitergehender Rechtsanspruch für Lärmschutz existiert für die betroffenen Anwohner nicht.
  • Aufgrund fehlender Baulastträgerschaft hat die Gemeinde keine Handlungsoptionen für die Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen an Bundes- oder Staatsstraßen, selbst wenn diese in einem kommunalen Lärmaktionsplan benannt werden.
  • Für die vorhandene Lärmbelastung durch die Bahnstrecke Dresden-CZ wurde bereits ein bundesweiter Lärmaktionsplan durch das Eisenbahn-Bundesamt verabschiedet.

Für die Bürger der Gemeinde Struppen besteht die Möglichkeit, im Rahmen der Lärmaktionsplanung durch Hinweise und Einwendungen zu vorhandenen Lärmproblemen während der öffentlichen Auslegung der Planung Stellung zu nehmen.

Zu den auszulegenden Planunterlagen des Entwurfes gehören:

  • Entwurf Lärmaktionsplan Struppen ohne Maßnahmen 2025 (tabellarische Darstellung)
  • Karte Lärmaktionsplan Struppen ohne Maßnahmen 2025

Die o.g. Planunterlagen werden für den Zeitraum von einem Monat

vom 28. Juli 2025 bis einschließlich 29. August 2025

in den Räumen der Gemeindeverwaltung Struppen, Hauptstraße 48 öffentlich ausgelegt und sind hier zu folgenden Zeiten für jedermann einsehbar:

Montag            9:00 Uhr bis 12:00 Uhr          

Dienstag         9:00 Uhr bis 12:00 Uhr           13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Mittwoch         geschlossen

Donnerstag     9:00 Uhr bis 12:00 Uhr           13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Freitag            9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Zur Einsichtnahme in die Planungsunterlagen in der Gemeindeverwaltung wird um telefonische Voranmeldung unter der Telefonnummer 035020 - 70418 gebeten.

Außerdem sind alle o.g. Planunterlagen auch im Rathaus der erfüllenden Gemeinde der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Königstein, der Stadt Königstein, Goethestraße 7, 01824 Königstein (Sächsische Schweiz), im Bauamt der Stadtverwaltung im 1.Obergeschoss öffentlich ausgelegt. Alle o.g. Planunterlagen sind hier zu den nachfolgenden Öffnungszeiten für jedermann einsehbar:

Montag            9:00 Uhr bis 12:00 Uhr          

Dienstag         9:00 Uhr bis 12:00 Uhr           13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Donnerstag     9:00 Uhr bis 12:00 Uhr           13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Außerdem können telefonische Termine unter der Telefonnummer 035021 / 997-50 mit dem Sekretariat für folgende weitere Zeiten vereinbart werden:

Mittwoch         9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Freitag            9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Generell wird um telefonische Voranmeldung auch zu den allgemeinen Öffnungszeiten gebeten. Die Planungsunterlagen können während des o.g. Auslegungszeitraumes auch unter www.struppen.de über die Internetpräsentation der Gemeinde Struppen bzw. sowie unter https://www.buergerbeteiligung.sachsen.de über das Beteiligungsportal Sachsen eingesehen werden.

Während der o.g. Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung vorgebracht werden. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit. Die Stellungnahmen können auch in elektronischer Form unter der E-Mail-Adresse bauamt@stadt-koenigstein.de abgegeben werden. Name, Vorname und Anschrift der Einwenderin bzw. des Einwenders müssen eindeutig lesbar enthalten sein. Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Abwägungsentscheidung zur Beschlussfassung des Lärmaktionsplans unberücksichtigt bleiben, es sei denn, die Gemeinde kannte den Inhalt der verspäteten Stellungnahme oder hätte diesen kennen müssen und die verspätete Stellungnahme ist für die Planung relevant. Beachten Sie bitte auch die unten stehenden Hinweise.

Die öffentliche Auslegung wird hiermit bekanntgegeben.

gez. Michael Sachse

Bürgermeister

Hinweise:

Muss die Gemeinde- oder Stadtverwaltung während der Offenlage aufgrund einer behördlichen Anordnung für den Besucherverkehr geschlossen bleiben, gilt gemäß dem Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG), folgende Regelung: Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen und Erklärungen zur Niederschrift sind dann nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter den o.g. Telefon-Nummern oder per E-Mail an bauamt@stadt-koenigstein.de möglich.

Kontakt

Gemeindeverwaltung Struppen, Hauptstraße 48, 01796 Struppen

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