Vorhaben- und Erschließungsplan Stadt Görlitz Öffentliche Auslegung

VBP 42 - Kühlhaus, Am Bahnhof Weinhübel - Auslegung

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 28.01.2025 bis 28.02.2025
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Planzeichnung

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 42 „Kühlhaus, Am Bahnhof Weinhübel“

Der Stadtrat der Stadt Görlitz hat in seiner Sitzung am 28.11.2024 den Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 42 „Kühlhaus, Am Bahnhof Weinhübel“ mit integriertem Grünordnungsplan, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Textlichen Festsetzungen (Teil B) sowie der Begründung (Teil I) einschließlich der zugehörigen Anlagen (Umweltbericht (Teil II), Vorhaben- und Erschließungsplan, Erläuterungsbericht zur Schallimmissionssituation), mit Entwurfsstand 24.09.2024 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch bestimmt.

Der Vorhabenstandort der Planung, welcher in Summe eine Fläche von ca. 4,2 ha umfasst, befindet sich auf dem Gelände des ehemaligen Kühlhauses in Görlitz Weinhübel, in direkter Nähe zum Bahn-Haltepunkt Weinhübel (ca. 70 m, im Südosten) sowie dem Gelände der Görlitzer Schützengilde 1377 e.V. (ca. 100 m, im Westen). Der Standort ist mit Ausnahme im Nordosten allseitig von Gehölzbewuchs umgeben.

Zudem wurde der Geltungsbereich mit Beschluss klargestellt. Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 42 ist im nachfolgenden Übersichtsplan nachrichtlich wiedergegeben. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 42.

Der Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 42 „Kühlhaus, Am Bahnhof Weinhübel“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Textlichen Festsetzungen (Teil B) sowie der Begründung (Teil I) einschließlich der zugehörigen Anlagen (Umweltbericht (Teil II), Vorhaben- und Erschließungsplan, Erläuterungsbericht zur Schallimmissionssituation), mit Entwurfsstand 24.09.2024 liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom

28.01.2025 bis einschließlich 28.02.2025

in der Stadtverwaltung Görlitz, Amt für Stadtentwicklung, SG Städtebau, Hugo-Keller-Straße 14, Erdgeschoss, linker Gang, während folgender Zeiten zur Einsichtnahme durch jedermann aus:

Montag                                               08.00 – 16.00 Uhr

Dienstag                                             08.00 – 18.00 Uhr

Mittwoch                                             08.00 – 16.00 Uhr

Donnerstag                                        08.00 – 16.00 Uhr

Freitag                                                08.00 – 12:00 Uhr

Bestandteil der Planentwurfsunterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen auf der Grundlage des Umweltberichts und der Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB.

Die vollständigen Planentwurfsunterlagen der Auslegung sind auch im Zentralen Landesportal Sachsen unter dem Link https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/goerlitz/beteiligung/themen einsehbar.

Es wurde eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

Folgende umweltbezogene Unterlagen liegen zur Einsichtnahme vor:

[1]        Umweltbericht zur Planung, dieser ist Bestandteil der Begründung, Entwurfsstand:           24.09.2024,

[2]        Erläuterungsbericht zur Schallimmissionssituation, Stand: 24.09.2024,

[3]        eingegangene Stellungnahmen (SN) aus der frühzeitigen Behördenbeteiligungen gemäß § 4      Abs. 1 BauGB.

  • SN - Deutsche Bahn AG vom 28.01.2019,
  • SN - Landesamt für Archäologie Sachsen vom 29.01.2019,
  • SN - Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 21.02.2019,
  • SN - Landratsamt Görlitz, Dezernat lI Gesundheitsamt vom 11.02.2019,
  • SN - Landratsamt Görlitz, Kreisforstamt vom 04.02.2019,
  • SN - Landratsamt Görlitz, Dezernat III / Umweltamt vom 15.02.2019,
  • SN - Sächsisches Oberbergamt vom 05.02.2019,
  • SN - Stadtverwaltung Görlitz / Amt 61 Städtebau (Landschaftsplanung) vom 31.01.2019,

Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Hinblick auf die Wirkfaktoren der Bebauung die Auswirkungen auf den Menschen, auf Tiere und Pflanzen / biologische Vielfalt, auf Boden und Wasser, Luft und Klima, Landschaftsbild sowie Kultur- und Sachgüter geprüft.

Folgende umweltbezogene Informationen zu den jeweiligen Schutzgütern und zu dessen Auswirkungen der Bebauungsplanung liegen vor:

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch:

  • finden sich in [1], in [2] sowie in [3] vom:

Deutsche Bahn AG vom 28.01.2019, Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 21.02.2019, Landratsamt Görlitz, Dezernat lI Gesundheitsamt vom 11.02.2019, Landratsamt Görlitz, Dezernat III / Umweltamt vom 15.02.2019, Stadtverwaltung Görlitz / Amt 61 Städtebau (Landschaftsplanung) vom 31.01.2019:

  • es werden Aussagen getroffen und Hinweise gegeben zu: Auswirkungen durch Emissionen und Immissionen bezüglich Lärm und Licht (Regelung von Nutzungszeiten unter Aspekt des Immissionsschutzes), Abständen zur Wohnbebauung, Radonschutz, Trinkwasser-versorgung, Arbeitsstättengestaltung, touristische Nutzung der Flächen, Vermeidungs-, Minderungs- und Schutzmaßnahmen.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Tiere (Fauna) und Pflanzen (Flora):

  • finden sich in [1] sowie in [3] vom:

Landratsamt Görlitz, Dezernat III / Umweltamt vom 15.02.2019, Landratsamt Görlitz, Kreisforstamt vom 04.02.2019, Stadtverwaltung Görlitz / Amt 61 Städtebau (Landschafts-planung) vom 31.01.2019:

  • es werden Aussagen zur Flora getroffen: Flächennutzung, Biotoptypen im Geltungsbereich, gesetzlich geschützter Biotope, Wald- und Waldabstand, Auswirkungen durch Lebensraumverlust, NATURA 2000, Artenschutz, Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen,
  • es werden Aussagen zur Fauna getroffen: Artausstattung und Bedeutung des Plangebietes und der Umgebung in Bezug auf die Fauna, Artenschutz, Aussagen zu Störwirkung, Auswirkungen durch Lebensraumverlust, Vermeidungs-, Minderungs- und Schutzmaß-nahmen.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden und Wasser:

  • finden sich in [1] sowie in [3] vom:

Landratsamt Görlitz, Dezernat III / Umweltamt vom 15.02.2019, Stadtverwaltung Görlitz / Amt 61 Städtebau (Landschaftsplanung) vom 31.01.2019, Sächsisches Oberbergamt vom 05.02.2019, Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 21.02.2019:

  • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Altbergbau, Baugrund, Altlasten, natürliche Bodenarten, Flächennutzung, Oberflächengewässer, Grundwasserstände, Eingriffe durch Versiegelung, Ableitung Oberflächenwasser, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Luft und Klima:

  • finden sich in [1] sowie in [3] vom:

Stadtverwaltung Görlitz / Amt 61 Städtebau (Landschaftsplanung) vom 31.01.2019:

  • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Bestandsklima, Gestaltung neu zu errichtender Gebäude, Auswirkungen durch das Vorhaben, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild:

  • finden sich in [1]:
  • es werden Aussagen getroffen zu: Betrachtungsraum, Bewertung, Auswirkungen durch visuelle Veränderungen durch das Vorhaben, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und Sachgüter:

  • finden sich in [1] sowie in [3] vom:

Landesamt für Archäologie Sachsen vom 29.01.2019:

  • es werden Aussagen getroffen und Hinweise gegeben zu: Kultur und Sachgütern im Plangebiet bzw. der Umgebung, Auswirkungen des Planvorhabens

Während der Auslegungsfrist können Anregungen und Hinweise zu den Planunterlagen als Stellungnahme schriftlich eingereicht oder während der angegebenen Zeiten mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 42 „Kühlhaus, Am Bahnhof Weinhübel“ unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist. Da das Ergebnis der Abwägung zu den Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Diese Bekanntmachung ist auch unter https://www.goerlitz.de/Bekanntmachungen.html

und im Zentralen Landesportal Sachsen unter dem Link https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/goerlitz/beteiligung/themen einsehbar.

Diese Veröffentlichung erscheint am 21.01.2025 im Amtsblatt der Stadt Görlitz.

Görlitz, den 03.01.2025                                

Stadt Görlitz

Der Oberbürgermeister

Kontaktperson

Oliver Standke

Stadtverwaltung Görlitz

Amt für Stadtentwicklung

SG Städtebau

Hugo-Keller-Str. 14

02826 Görlitz

Tel. 03581 - 67 1555

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