Vorhaben- und Erschließungsplan Stadt Görlitz Öffentliche Auslegung

VBP 45 - Erweiterung Nahversorger Promenadenstraße / Wiesenweg - Auslegung

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 25.07.2024 bis 26.08.2024
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 45 „Erweiterung Nahversorger Promenadenstraße / Wiesenweg“

Der Stadtrat der Stadt Görlitz hat in seiner Sitzung am 19.06.2024 die Auslegung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 45 beschlossen. Der Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird mit Planzeichnung, Textlichen Festsetzungen und Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom

                        25.07. bis 26.08.2024

in der Stadtverwaltung Görlitz, Amt für Stadtentwicklung, SG Städtebau, Hugo-Keller-Straße 14, Erdgeschoss, linker Gang, während folgender Zeiten

Montag, Mittwoch, Donnerstag     8:00 – 16:00 Uhr

Dienstag                                        8:00 – 18:00 Uhr

Freitag                                           8:00 – 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Die Unterlagen der Auslegung sind auch im Landesportal Sachsen unter dem Link https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/goerlitz/beteiligung/themen  einsehbar, eine Stellungnahme kann dort eingestellt werden.

Von einer Umweltprüfung (UVP) wird gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.

Das Bauvorhaben befindet sich im Stadtteil Biesnitz an der Promenadenstraße und hat die Postadresse Wiesenweg 1. Der Geltungsbereich beinhaltet die Flurstücke 329/3 und teilweise 328 und 634 der Gemarkung Görlitz Flur 64.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplans ist im nachfolgenden Übersichtsplan nachrichtlich wiedergegeben. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan.

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB können während der Auslegungsfrist von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Diese Bekanntmachung ist auch unter

https://www.goerlitz.de/Bekanntmachungen.html 

und im Landesportal Sachsen unter dem Link https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/goerlitz/beteiligung/themen  einsehbar.

Diese Veröffentlichung erscheint am 16.07.2024 im Amtsblatt der Stadt Görlitz.

Görlitz, den 01.07.2024                                

Siegel                                                                                       Stadt Görlitz

                                                                                              Der Oberbürgermeister

Kontaktperson

Renate Heim

Stadtverwaltung Görlitz

Amt für Stadtentwicklung

SG Städtebau

Hugo-Keller-Straße 14

02826 Görlitz

Tel. 03581 - 67 2450

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.