Bebauungsplan Stadt Chemnitz Öffentliche Auslegung

Veröffentlichung im Internet des Bebauungsplanes Nr. 16/12 „Bahnhofsareal Altendorf" Teil F: Alter Güterbahnhof

  • Status Beendet
  • Zeitraum 08.01.2024 bis 28.02.2024
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Planzeichnung

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität hat in seiner Sitzung am 26.09.2023 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. „Bahnhofsareal Altendorf" Teil F: Alter Güterbahnhof mit Begründung einschließlich Umweltbericht gebilligt und zur Veröffentlichung im Internet bestimmt.

Der Planentwurf mit Begründung einschließlich Umweltbericht sowie folgende wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen:

  • Planungsverband Region Chemnitz vom 22.05.2017
  • Festlegung von „Gebieten mit besonderer Bedeutung für Fledermäuse“ im Entwurf des Regionalplanes Region Chemnitz
  • Hinweis auf mögliche artenschutzrechtliche Konflikte, die im Rahmen der vorliegenden artenschutzrechtlichen Prüfung des Rahmenplanes konkretisiert wurden
  • der Begründung des Bebauungsplanes ist zur Entwurfsfassung ein Umweltbericht beizufügen
  • Naturschutzbund Deutschland, Landesverband Sachsen e. V. vom 23.05.2017
  • hinsichtlich des Artenschutzes sind die CEF-Maßnahmen nicht weitreichend genug
  • für Brutvögel und Fledermausarten weitere Nisthilfen notwendig
  • Staatsbetrieb Sachsenforst vom 24.05.2017
  • im Geltungsbereich befindliche Flurstücke, für die Waldeigenschaft anzunehmen ist
  • abschließende Bewertung erfolgt mit dem Entwurf des Bebauungsplanes
  • Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 29.05.2017
  • Darstellung der geologischen und hydrogeologischen Situation im Plangebiet unter Berücksichtigung der anthropogenen Flächenveränderungen durch die Vornutzung wird empfohlen
  • keine Hinweise zu radiologisch relevanten Hinterlassenschaften
  • erhöhte Werte an Radonkonzentration in der Raumluft von Gebäuden nicht mit Sicherheit auszuschließen - Empfehlung: genereller Radonschutz oder Abklärung der grundstücksspezifischen Situation
  • Belange der Anlagensicherheit/Störfallvorsorge, der Vorsorge vor Fluglärm, des Fischartenschutzes einschließlich der Fisch- und Teichwirtschaft sind nicht berührt
  • standortkonkrete Baugrunduntersuchungen werden angeregt
  • Information: Zugriffsmöglichkeit auf vorhandene geologische Daten besteht
  • Landesarbeitsgemeinschaft der anerkannten Naturschutzvereinigungen Sachsen vom 31.05.2017
  • Verhältnis Grünfläche zu Baufeldern ist unausgewogen
  • Standort eignet sich für ökologisch orientierten Wohnungsbau
  • Umweltbericht mit Aussagen zu den Auswirkungen des Bauvorhabens auf die Schutzgüter und zu Kompensierungsmaßnahmen fehlt
  • Fachbeitrag Artenschutz wird bestätigt
  • Umweltamt der Stadt Chemnitz (untere Wasser- und Bodenschutzbehörde) vom 31.05.2017
  • Vorentwurf des Bebauungsplanes enthält vorgeschlagenen Sachstand zur Altlastensituation
  • Einzelfallbetrachtung der Standorte in Abhängigkeit von der zukünftigen Nutzung erforderlich
  • Boden im gesamten Plangebiet entspricht nicht mehr natürlichem Zustand
  • natürliche Bodenverhältnisse durch anthropogene Nutzung und Flächeninanspruchnahme mehr oder weniger stark verändert
  • ungestört ablaufende Bodenbildungsprozesse kaum vorhanden
  • zum Teil auf Grundstücken keine durchwurzelbare Bodenschicht vorhanden (Hinweise zur Mächtigkeit und Herstellung ausgeführt)
  • Pleißenbach durchfließt Plangebiet - Vorentwurf des Bebauungsplanes entspricht den wasserrechtlichen und wasserfachlichen Anforderungen
  • in nächsten Planungsphasen ist Regenwassermanagement zu beachten
  • Hinweis auf Grundwassermessstellen
  • Umweltamt der Stadt Chemnitz (Immissionsschutz) vom 31.05.2017
  • Pleißenbach stellt wichtiges Kaltluftsammelgebiet für Chemnitz dar
  • klimatisch relevanter Volumenstrom wird bis zum Rand des Stadtzentrums transportiert
  • Streifen von 50 m sollte als Durchlüftungskorridor oder Grünverbund gesichert werden
  • innerhalb Durchlüftungskorridor wird lockere Bebauung aus klimaökologischer Sicht vorgeschlagen
  • Landesdirektion Sachsen vom 08.06.2017
  • Untersuchungs- und Handlungsbedarf/Gefährdungsabschätzung zur Altlastenproblematik
  • festgesetztes Überschwemmungsgebiet Pleißenbach beachtlich 
  • Umweltamt der Stadt Chemnitz (untere Naturschutzbehörde) vom 06.07.2017
  • fehlender abschließender Nachweis, dass artenschutzrechtliche Verbotstatbestände i. S. d. § 44 Abs. 1 BNatSchG nicht berührt sind
  • vorliegende artschutzrechtliche Prüfung auf Grundlage der „Rahmenplanung Altendorf“ ist im Zuge der verbindlichen Bauleitplanung zu konkretisieren
  • naturschutzrechtliche Bewertung und Bilanzierung der Eingriffe ist zu führen und schriftlich darzulegen
  • Hinweise zu besonders geschützten Biotopen und zum besonderen Artenschutz im Geltungsbereich ausgeführt
  • Forderung zur Artenschutzprüfung auf Bebauungsplanebene
  • Umweltamt der Stadt Chemnitz (untere Wasser- und Bodenschutzbehörde) vom 03.02.2022 und vom 08.11.2022
  • Flurstücke im Geltungsbereich sind im Sächsischen Altlastenkataster als „Altstandort Chemnitz-Altendorf“ registriert
  • nach orientierenden- und Baugrunduntersuchungen (2019, 2020) im Jahre 2021 weitere Sondierungen abgeteuft und Grundwassermessstellen zur Gefährdungs­abschätzung eingerichtet
  • Gutachten zur Gefährdungsabschätzung nach BBodSchG (CDM Smith Consult GmbH, Leipzig, 14.12.2021) wird bestätigt
  • Gutachten belegt, dass Altlast vorliegt, Pflicht zur Gefahrenabwehr dadurch begründet
  • bei Umnutzung zum Wohnstandort im Bereich der Tanklagerbereiche Sanierungsmaßnahmen erforderlich
  • Sanierungsuntersuchung ist durchzuführen, Sanierungsplan ist vorzulegen
  • Fortsetzung der Planung nur zulässig, wenn durch zusätzliche Regelungen sichergestellt wird, dass vor Aufnahme der geplanten Nutzung die Bodenbelastung saniert wird
  • differenzierte Möglichkeiten werden dazu aufgezeigt
  • Kennzeichnung der betroffenen Flurstücke im Bebauungsplan erforderlich
  • Umweltamt der Stadt Chemnitz (untere Wasser- und Bodenschutzbehörde) vom 07.07.2022
  • im Plangebiet mehrere Grundwassermessstellen und 2 Schachtbrunnen (im Rahmen der Altlastenbehandlung errichtet)
  • nach Abschluss der Altlastenbehandlung fachgerecht zurückzubauen und zu verfüllen
  • Überbauung nicht zulässig
  • Geltungsbereich zum Großteil außerhalb des Überschwemmungsgebietes Pleißenbach
  • Gutsweg eröffnet durch Höhenlage für oberstromig austretendes Wasser Fließweg - geringfügige Auswirkungen auf Flächen im Geltungsbereich
  • für diese gelten Regelungen des § 78 und § 78a WHG - weitreichende Verbote sowohl im Innen- als auch im Außenbereich
  • weitere Beurteilung von Ausnahmen von den Verboten des § 78 WHG nach Vorlage detaillierter Planunterlagen
  • Umweltamt der Stadt Chemnitz (Immissionsschutz) vom 07.07.2022
  • keine Überschreitungen der Orientierungswerte für Tag und Nacht durch Straßenlärm und Gewerbelärm außerhalb des Bebauungsplanes
  • innerhalb des Geltungsbereiches nennenswerte Lärmemissionen ausgehend vom Grünpflegestützpunkt - mit Überschreitungen der Orientierungswerte bis zum Gutsweg in Richtung Süden ist zu rechnen
  • genaue Beurteilung auf Grundlage der Schalltechnischen Untersuchung vom 04.12.2019 mit Feststehen der Standorte der Wohnbebauung möglich
  • weitere Untersetzung des Gutachtens nicht erforderlich
  • Umweltamt der Stadt Chemnitz (untere Wasser- und Bodenschutzbehörde) vom 06.12.2022
  • Sanierungsplan nach BBodSchG (CDM Smith Consult GmbH, Leipzig, 27.10.2022) wird bestätigt
  • Sanierung mittels konventionellem Bodenaustausch/-aushub ist plausibel und stellt technisch geeignetes und realistisches Verfahren dar - behördlich vorgegebene Sanierungsziele werden erreicht
  • Sanierung soll Gegenstand eines öffentlich-rechtlichen Vertrages vor Satzungsbeschluss werden
  • Möglichkeit einer bedingten Festsetzung zur Bindung der Zulässigkeit der Nutzung an eine erfolgte Sanierung prüfen
  • unabhängig von Sanierung Kennzeichnung im Bebauungsplan und gesonderte Maßnahmen zur Mindestabdeckung
  • Protokoll Abstimmung Altlasten vom 20.01.2023
  • die gemäß Gefährdungsabschätzung vom 05.11.2020 ermittelten beiden Altlastenflächen werden im Bebauungsplan als Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind, gekennzeichnet und vermaßt
  • für die gekennzeichneten Flächen wird eine bedingte Festsetzung nach § 9 Abs. 2 BauGB getroffen, nach der eine Bebauung der Grundstücke erst nach Sanierung der Altlasten zulässig ist
  • unabhängig von der Festsetzung wird für diese Flächen ein Städtebaulicher Vertrag zwischen der Stadt Chemnitz und dem Eigentümer über die Sanierung der Flächen geschlossen (Sanierungsplan vom 27.10.2022 nach BBodSchG liegt vor)
  • für nicht durchwurzelbare Böden wird gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB auf dem Flurstück 445/17 festgesetzt, dass eine durchwurzelbare Bodenschicht im Bereich der Grünflächen herzustellen ist
  • Entsorgungsbetrieb der Stadt Chemnitz vom 27.01.2023
  • Zielstellung: Niederschlagswasser direkt in den Pleißenbach einzuleiten
  • Forderung: Entwässerung im Trennsystem
  • schadloses Verbringen des Regenwassers auf dem Grundstück durch angepasste Bewirtschaftung - wenn aufgrund objektiver Rahmenbedingungen nicht umsetzbar, Darlegung in einem Fachgutachten
  • Einleitung von Niederschlagswasser ist dann nur in Höhe es Abflusses zulässig, der im quasi-natürlichen Zustand (ohne Versiegelung) auftreten würde
  • Umweltamt der Stadt Chemnitz (untere Wasser- und Bodenschutzbehörde) vom 17.07.2023
  • altlasten- und bodenschutzrechtliche Belange wurden in Bebauungsplan (Stand 05.05.2023) aufgenommen und vollumfänglich berücksichtigt
  • aktuell gültiges Überschwemmungsgebiet des Pleißenbaches nachrichtlich und planzeichnerisch aufgenommen
  • im festgesetzten Überschwemmungsgebiet werden keine neuen Baugebiete ausgewiesen, lediglich Grünflächen und Erweiterung der bestehenden Verkehrsanlage vorgesehen
  • zu Festsetzungen (hochwasserangepasste Bauweise der Erschließungsstraße, Verbringung Niederschlagswasser) keine Einwände
  • Hinweise zu Grundwassermessstellen behalten Gültigkeit
  • Umweltamt der Stadt Chemnitz (Immissionsschutz) vom 17.07.2023
  • keine Überschreitungen der Orientierungswerte durch Straßenlärm festzustellen
  • Baugrenzen der Wohnbebauung wurden so angeordnet, dass Betrieb des Gewerbestandortes Grünpflegestützpunkt innerhalb des Plangebietes zu keiner Überschreitung der Richtwerte nach TA-Lärm an der Wohnbebauung führen
  • Umweltamt der Stadt Chemnitz (untere Naturschutzbehörde) vom 17.07.2023
  • Ergänzung der textlichen Festsetzung 7.4 und 7.5 und in der Begründung, dass für Gehölzpflanzungen gebietseigenes, zertifiziertes Pflanzgut und für Ansaat gebietseigenes VWW-zertifiziertes Saatgut zu verwenden ist
  • Ergänzung des Hinweises in textlichen Festsetzungen, dass Beseitigung von Gehölzen und der Abriss sowie die Sanierung von Gebäuden nur außerhalb der Brut- und Aktivitätszeit von Vögeln und Fledermäusen möglich ist (Zeitraum für Brutzeit von Vögeln in Begründung auf 1. März bis 30. September korrigieren)
  • geringerer Außenreflexionsgrad sollte festgesetzt werden, um Kollisionsrisiko zu senken
  • extensive Pflege der Streuobstwiese und der CEF-Maßnahme für den Fitis: Ergänzung, dass es sich dabei um eine zwei- bis höchstens dreimalige Mahd handelt, Düngung ist unzulässig
  • Festsetzung 7.9: Lichtfarbe sollte auf maximal 3.000 K festgelegt werden, 2.700 K wären ideal
  • Verkehrs- und Tiefbauamt vom 24.07.2023
  • Gutsweg und angrenzende Flächen befinden sich im festgesetzten HQ100-Überflutungsgebiet
  • keine Ableitung von Oberflächenwasser auf öffentliche Verkehrsflächen
  • Grünflächenamt vom 27.07.2023
  • es bestehen keine Einwendungen zur Planung

werden nach § 3 Abs. 2 BauGB im Zeitraum

vom 08.01.2024 bis 28.02.2024

im Internet unter www.chemnitz.de/oeffentliche_auslegungen sowie im Landesportal Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de veröffentlicht.

Zusätzlich werden die Planunterlagen im Neuen Technisches Rathaus, Friedensplatz 1, im Öffentlichen Auslegungsraum A014, links neben dem Haupteingang während der nachfolgend genannten Zeiten öffentlich ausgelegt:

montags bis mittwochs von 8.30 - 15.00 Uhr

donnerstags von 8.30 - 18.00 Uhr

freitags von 8.30 - 12.00 Uhr

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

Gutachten zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (07.12.2025, 19.10.2019)

  • Aktualisierung des Artenschutzgutachtens zur städtebaulichen Rahmenplanung Altendorf aus 2015 in 2019
  • Feststellung von insgesamt 22 Brutvogelarten und 11 weiteren Vogelarten (potenzielle oder sporadische Brutvögel) sowie von 7 Fledermausarten im Gesamt-Bebauungsplangebiet Nr. 16/12 „Bahnhofsareal Altendorf“
  • relevante Ergebnisse für Teilereich F:
  • Amsel, Blaumeise, Buchfink, Buntspecht, Elster, Fitis, Kohlmeise, Mönchsgrasmücke, Rabenkrähe, Ringeltaube, Rotkehlchen, Star und Zilpzalp sind die häufigen Brutvogelarten
  • Gutachten weist den Gartenrotschwanz mit Brutrevier von ca. 0,5 ha im Übergang zu den ehemaligen Bahnanlagen, im Bereich des Güterschuppens mit einem Brutstatus C12 (sicheres Brüten) nach, für Haussperling wird für einen Großteil des Plangebiets ein Brutrevier nachgewiesen, es sind drei Brutreviere des Fitis und ein Teilrevier der Gartengrasmücke vorhanden
  • streng geschützte Arten können potentiell getötet oder verletzt werden und verlieren ihre Fortpflanzungs- oder Ruhestätten (Tötung/Verletzung von Individuen dieser Arten weitgehend vermeidbar)
  • Verlust des Brutreviers des Gartenrotschwanzes als Verletzung des Verbots nach § 44, Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG zu werten
  • Beeinträchtigungen insbesondere im Ergebnis der Beseitigung der Vegetation auf Teilflächen durch Baufeldfreimachung und durch Gebäudeumbauten
  • Fledermäuse können primär durch Quartiersverlust betroffen sein
  • Fledermäuse nicht von der Verletzung artenschutzrechtlicher Verbote betroffen, da Plangebiet nur als Jagdhabitat genutzt wird
  • Maßnahmen zur Vermeidung der Verletzung artenschutzrechtlicher Verbote werden vorgeschlagen, inklusive CEF-Maßnahmen

Schalltechnische Untersuchung (04.12.2019)

  • Ergebnisse dienen als Basis zur Beurteilung schalltechnischer Belange für Bebauungsplan - Gesamtgeltungsbereich betrachtet
  • unter Beachtung der Vorbelastung (Verkehrs- und Gewerbelärm) analysiert, unter welchen schalltechnischen Bedingungen geplante Nutzungen einordenbar, Ausgleichsmaßnahmen für schalltechnische Konflikte und Festsetzungsvorschläge formuliert
  • relevante Ergebnisse für Teilereich F:
  • gewerblicher Bestandslärm kann vom städtischen Grünpflegstützpunkt einwirken, schalltechnische Orientierungswerte der DIN 18005 tags/nachts eingehalten - Schutzmaßnahmen nicht erforderlich
  • Verkehrslärm der Paul-Jäkel-Straße für nächstgelegene Wohnbebauung im Plangebiet aufgrund ausreichender Abstände zu vernachlässigen (150 m entfernt) - Schutzmaßnahmen nicht erforderlich
  • Festsetzung des Allgemeinen Wohngebietes aus Sicht des Schallschutzes umsetzbar

Grünordnerischer Fachbeitrag (Stand 27.07.2023)

  • Ergebnisse als Grundlage grünordnerischer Festsetzungen im Bebauungsplan
  • Bestandsermittlung: Schutzgebiete und Schutzobjekte gemäß BNatSchG, Eingriffsregelung (verbale Beschreibung für Bestand und Planung, Bilanz von Eingriff und Ausgleich), Bestandssituation der Schutzgüter (Boden, Wasserhaushalt, Klima, Luft, Tiere-Pflanzen-Biodiversität, Landschaft, Menschen), landschatspflegerische Zielvorstellungen, grünordnerisches Konzept
  • Beschreibung der Planung: Versiegelung, Umgang mit Niederschlagswasser, Umgang mit Altlasten, Abfällen, Arten- und Biotopschutz (Vermeidungsmaßnahmen, Ersatzmaßnahmen, sonstige Kompensationsmaßnahmen)
  • grünordnerische Festsetzungen einschließlich Begründung: Flächen mit Bindungen für das Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen, Flächen und Bindungen für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen, äußere Gestaltung baulicher Anlagen
  • Hinweise: Archäologischer Denkmalschutz, Boden, Biotop- und Artenschutz

Baugrundvorgutachten (17.04.2020)

  • orientierende Voruntersuchung, die im Rahmen der Baugrundhauptuntersuchung zu prüfen und anzupassen ist
  • Untersuchungsumfang: Felduntersuchungen, bodenmechanische Laboruntersuchungen
  • Baugrund: geologische Situation, Erdbebenzone, Beschreibung der Baugrundschichten (Auffüllungen, Auelehme, Flussablagerungen, zersetztes Festgestein), vorläufige charakteristische bodenmechanische Kennwerte
  • Grundwasser: hydrologische Standortsituation, gemessene Grundwasserstände
  • Gründungsvorschläge
  • Hinweise zur Bauausführung: Baugrube, Gründungspolster und Gründungssohlen, Wasserhaltung, Frostsicherheit, Arbeitsraumverfüllung, Wiederverwendbarkeit der Aushubmaterialien, Stahlkorrosivität und Betonaggressivität, Versickerung
  • Fazit:
  • geo- und hydraulische Verhältnisse erfordern Überwachung der Aushub- und Gründungsarbeiten
  • Abnahme der Gründungssohle durch qualifiziertes geotechnisches Ingenieur­büro notwendig

Gefährdungsbeurteilung (05.11.2020)

  • Gutachten in Vorbereitung der Umsetzung zur Untersuchung von Bodenverunreinigungen
  • Standortbeschreibung: Lage, Historie
  • Bodenuntersuchungen: Altuntersuchungen, Untersuchung Auffüllungshorizont, Analytik
  • Untersuchungsergebnisse: Feldarbeiten (westlicher Bereich Teilfläche B, zentraler Bereich Teilfläche B, östlicher Bereich Teilfläche B), Ergebnisse der chemischen Untersuchungen (1.-3. Untersuchungskampagne), Fazit der Untersuchungen, Gefahrenbewertung (Tanklager: Wirkungspfade Boden-Mensch und Boden-Grundwasser, Flächen außerhalb der Tanklager: Wirkungspfade Boden-Mensch und Boden-Grundwasser)
  • geplante Maßnahmen: Sanierung Tanklager, Bodenaufbereitung
  • Fazit:
  • Untersuchungsgebiet großflächig aufgefüllt - Mächtigkeit beträgt in weitem Bereich 4 m
  • zur Auffüllung Sande, Kiese, Bauschutt verschiedener Korngröße und umgelagertes Bodenmaterial verwendet, auch diverse Abfälle verkippt
  • zur Verfüllung verwendeter Bauschutt nicht aufbereitet/gebrochen (Kantenlängen zum Teil bei 2 m)
  • unterhalb der Verfüllungen stehen schluffige Materialien an, oberirdische Tanklager sind nicht mehr existent
  • kontaminierte Auffüllungsmassen in den Tanklagern stellen Gefährdung für die menschliche Gesundheit dar
  • entsprechende Gefahrenabwehrmaßnahmen wurden empfohlen
  • Sanierungsmaßnahmen zur Gefahrenabwehr sind geplant

Gefährdungsbeurteilung (14.12.2021)

  • Gutachten zur Beurteilung möglicher Verunreinigungen des Bodens und des Grundwassers sowie erforderliche Maßnahmen zur Bodensanierung und zur Baufeldertüchtigung für geplante höherwertige Nutzung
  • Gefährdungsabschätzung für Schutzgüter und menschliche Gesundheit nach BBodSchG
  • Standortbeschreibung: Lage, Historie
  • Ergebnisse vorangegangener Untersuchungen: Untersuchungen und Sanierung im Auftrag der …, durchgeführte Untersuchungen 2019 und 2020 (Untersuchungsergebnisse, Ergebnisse Feldarbeiten, chemische Untersuchungen)
  • durchgeführte Untersuchungen 2021: Keilrammbohrungen 2021 (Analytik Wirkungspfade Boden-Mensch, Boden-Grundwasser), Bau von Grundwassermessstellen (Bohrungen, Vermessung, Stichtagsmessung), Probeentnahme, Analytik
  • Ergebnisse: Geologie und Hydrogeologie, Bodenuntersuchungen (Wirkungspfade Boden-Mensch, Boden-Grundwasser, Feststellung des Kontaminationspotentials), Grundwasseruntersuchung
  • Gefährdungsabschätzung: Schadstoffeigenschaften (polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, Mineralölkohlenwasserstoffe), Schutzgutexposition (Vorbemerkungen, Schutzgüter Boden, Grundwasser, menschliche Gesundheit), Schutzgutgefährdung (Wirkungspfade Boden-Boden, Boden-Grundwasser, Boden-Mensch), Ableitungen Handlungsbedarf (aktuell, gewerbliche Nutzung, Umnutzung zur Wohnanlage)
  • Fazit:
  • Handlungsbedarf zur Abwehr akuter Gefahren am Standort besteht nicht
  • Umnutzung Wohnanlage: zur Beseitigung der Gefahren für das Schutzgut menschliche Gesundheit und für Schutzgut Trinkwasser sind kontaminierte Bodenmassen des Auffüllbereichs zu entnehmen und entsprechend abfallrechtlicher Bestimmungen zu entsorgen (Aushubbereiche und Aushubtiefen sind ausgewiesen)
  • im Untergrund vorhandene Erdtanks sind auszubauen
  • der das Grundwasser schützende Horizont des Auelehms ist in seiner Funktion zu erhalten
  • entstehende Baugruben sind mit technisch geeignetem, sauberen Bodenmaterial aufzufüllen
  • im Ergebnis der Maßnahmen gefahrloses Bauen im Untergrund bei Errichtung der künftigen Wohnanlage möglich

Sanierungsplanung nach BBodSchG (27.10.2022)

  • Gutachten als spezifisches Sanierungsszenario für den Rückbau der Tanklager mit begleitender Bodensanierung
  • Vorbemerkungen: Lage, Historie, geologisch/hydrologische Verhältnisse (Geologie, Hydrogeologie), Beschreibung der Tanklager, Darstellung der Belastungssituation (Grundwasser, Boden), Abgrenzung der kontaminierten Bereiche/Mengen, zusammenfassende Gefährdungsbewertung, Sanierungsziele
  • Entwurfs- und Genehmigungsplanung: Maßnahmenumfang/Sanierungsvorschlag, Inanspruchnahme von Flächen, technischer Ablauf der Sanierungsarbeiten (Bauvorbereitung/Randbedingungen, Beweissicherung, Baustelleneinrichtung, Rück­bau/Baufeldfreimachung, Aushubarbeiten, Rückverfüllung, Probenahme und Analytik), Abfallmangement/Entsorgung, Arbeitsschutz- und Sicherheitskonzept, Qualitäts­manage­ment, Kontroll- und Überwachungserfordernisse, Nachsorgekonzept und Dokumentation
  • Darstellung der Zulassungserfordernisse
  • Zeitplan und Projektmanagement: Bauzeitplan, vorgesehenes Projektmanagement
  • Fachbauleitung
  • Kostenberechnung nach DIN 276
  • Haftung und Versicherung

Aus dem Umweltbericht (Stand 01.08.2023)

  • gesonderter Teil der Begründung zum Bebauungsplan zur Ermittlung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen
  • Umweltschutzziele aus einschlägigen Fachgesetzen, Fachplanungen und deren Bedeutung für den Bebauungsplan (Fachgesetze, Fachplanungen)
  • Beschreibung und Bewertung des derzeitigen Umweltzustandes und der Umweltauswirkungen: Bestandsaufnahme und Bewertung (Allgemeine Charakterisierung des Plangebietes, Schutzgüter Mensch, Tiere und Pflanzen, Biotope, Biodiversität, Boden, Wasser, Klima/Luft, Landschaft, Kultur- und sonstige Sachgüter, Wechselwirkungen, Bewertung der Planung, Zusammenfassung der zu erwartenden Umweltaus­wirkungen)
  • Prognose zur Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung und bei Nichtdurchführung der Planung
  • geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter (allgemeine umweltbezogene Zielvorstellungen, Schutzgüter Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima/Luft, Landschaft, Kultur- und sonstige Sachgüter)
  • anderweitige Planungsmöglichkeiten: (Standort, Planinhalt)
  • zusätzliche Angaben: Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen Verfahren bei der Umweltprüfung (Beschreibung der Maßnahmen zur Überwachung der eheblichen Umweltauswirkungen)
  • wesentliches Fazit:
  • durch Gebietsentwicklung können artenschutzrechtliche Verbote verletzt werden - Vermeidungs- und Ersatzmaßnahmen werden vorgesehen
  • aus artenschutzrechtlicher Sicht erfolgt Integration einer externen Kompensationsfläche ins Verfahren
  • Ausgleich und Ersatz für im Gebiet erforderliche Eingriffe können im Geltungsbereich realisiert werden
  • die durch die Planung bedingten Entsiegelungen, festgesetzten grünordnerischen Maßnahmen (Erhalt, Bepflanzungen) und Altlastensanierungen führen in der ökologischen Gesamtpunktbewertung zu Wertpunkteüberschuss - Versiegelungsgrad wird im Vergleich von Bestand zu Planung reduziert
  • dem wichtigen gesellschaftlichen Ziel des verminderten Flächenverbrauchs durch Siedlungsentwicklung und Straßenbau wird durch die vorgesehene Revitalisierung eines mindergenutzten Stadtquartiers in besonderem Maße Rechnung getragen
  • bei Berücksichtigung und nach Umsetzung der festgesetzten Maßnahmen sind für die Schutzgüter Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima/Luft, Landschaft, Kultur- und Sachgüter keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten

Während dieser Auslegungsfrist können von der Öffentlichkeit Stellungnahmen zum Bebauungsplan abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an stadtplanungsamt-beteiligung@stadt-chemnitz.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch schriftlich im Stadtplanungsamt oder mündlich zur Niederschrift im Zimmer B511 abgegeben werden. Bitte vereinbaren Sie vor einem persönlichen Kontakt einen Termin im Stadtplanungsamt per Telefon (0371 488-6101) oder E-Mail (stadtplanungsamt-beteiligung@stadt-chemnitz.de).

Kontakt:

Postanschrift:

Stadt Chemnitz
Stadtplanungsamt
09106 Chemnitz

E-Mail:

stadtplanungsamt-beteiligung@stadt-chemnitz.de

Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Chemnitz, den 19.12.2023

gez. Börries Butenop
Amtsleiter Stadtplanungsamt

Kontaktperson

Stadt Chemnitz
Stadtplanungsamt

Frau Stanko-Schreyer

Friedensplatz 1
09111 Chemnitz

Telefon 1: (0371) 488-6165
Telefon 2: (0371) 488-6101

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