Bebauungsplan Stadt Chemnitz Öffentliche Auslegung

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 19/11 Adelsberg-Südabrundung

  • Status Beendet
  • Zeitraum 03.01.2022 bis 11.02.2022
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Auf Grund des § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird bekannt gemacht, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität in seiner Sitzung am 30.11.2021 Folgendes beschlossen hat:

  1. Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 19/11 Adelsberg-Südabrundung, Beschluss-Nr. B-149/2019 des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 21.05.2019, geändert durch Beschluss-Nr. B245/2020 des Ausschusses für Stadtentwicklung und Mobilität vom 19.01.2021, wird so geändert, dass der Geltungsbereich nunmehr die in der Planzeichnung umgrenzten Flächen der Flurstücke 786/25 (teilweise) und 786/44 und der Gemarkung Adelsberg beinhaltet.
  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. Nr. 19/11 Adelsberg-Südabrundung, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B) sowie die Begründung und der Umweltbericht werden in der Fassung vom 23.09.2021 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Der Planentwurf mit Begründung einschließlich Umweltbericht sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen

  • der Landesdirektion Sachsen vom 08.07.2020,
  • des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 10.07.2020,
  • des Planungsverbands Region Chemnitz vom 16.07.2020,
  • der Bürgerplattform Südost vom 08.07.2020,
  • des Umweltamtes der Stadt Chemnitz vom 10.07.2020 und
  • des Grünflächenamtes der Stadt Chemnitz vom 10.07.2020

werden nach § 3 Abs. 2 BauGB im Zeitraum

vom 03.01.2021 bis 11.02.2021

im Neuen Technisches Rathaus, Friedensplatz 1, im Öffentlichen Auslegungsraum A014, links neben dem Haupteingang während der nachfolgend genannten Zeiten öffentlich ausgelegt:

montags bis mittwochs von 8.30 - 15.00 Uhr

donnerstags von 8.30 - 18.00 Uhr

freitags von 8.30 - 12.00 Uhr

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (Stand 08. September 2021)

Der Investor plant die Entwicklung von Siedlungswohnungsbau auf einer Fläche von rd. 2,65 ha auf dem Flurstück 786/44 der Gemarkung Adelsberg im Südosten von Chemnitz. Im Zuge des Straßenbaus und der Baufeldfreimachung kommt es in Teilen des Plangebietes zu Fällarbeiten.

Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen sind die artenschutzrechtlichen Verbote (Verbote des§ 44 BNatSchG im Sinne des § 44 (5) BNatSchG) und Ausnahmen (Ausnahme gemäß § 45 Abs. (7) BNatSchG bzw. Befreiung nach § 67 (2) BNatSchG) zu berücksichtigen, was die Notwendigkeit einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) bedeutet. Dabei wurden die Auswirkungen des Vorhabens, insbesondere auf die Artengruppe Fledermäuse und Brutvögel dargestellt und bewertet.

Insgesamt kommt der Fachbeitrag zu dem Ergebnis, dass unter Anwendung der festgesetzten Verminderungs- und Vermeidungsmaßnahmen gegen keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände verstoßen wird.

Grünordnungsplan (Stand 23. September 2021)

Mit der Projektrealisierung wird das bisher als Weide genutzte Grünland am südöstlichen Stadtrand von Chemnitz in ein allgemeines Wohngebiet umgewandelt. Das neu entstehende Wohngebiet rundet den bestehenden Siedlungskörper angemessen ab.

Die verbindliche Bauleitplanung begegnet den übergeordneten Planungen (insbesondere Landschaftsplan) und Gesetzen mit entsprechenden Festsetzungen, um wichtige Funktionen der Freifläche (klimarelevante Funktionen, Bodenfunktionen) weitestgehend zu erhalten. Durch entsprechende Maßnahmen können auch Konflikte des Artenschutzes vermieden werden. Städtebaulich fügen sich die Planungsziele gut in die Umgebung ein. Der Medienanschluss ist gesichert. Mit der Überbauung durch die privaten Straßen sowie Gebäude und Nebenanlagen erfährt der Standort eine höhere Versiegelung im Vergleich zur Ausgangslage. Ausweisungen von Grünflächen und Pflanzgebote tragen zu einem hohen Durchgrünungsgrad im Plangebiet bei. Gestaltungsvorgaben regeln eine städtebaulich angemessene Integration des neuen Wohnstandortes in die benachbarte Bebauung.

Wichtige grünordnerische Maßnahmen zum Schutz und zur Optimierung der Belange des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege gemäß § 1 BauGB sind:

  • Festsetzung des Maßes der baulichen Nutzung (GRZ), der (offenen) Bauweise und der von Bebauung frei zu haltenden Flächen (außerhalb von Baufenstern),
  • Festsetzung der Teilversiegelung bzw. unversiegelten Bauweise von Zufahrten, Stellplätzen und Wegen
  • Festsetzungen zur Pflanzenauswahl,
  • Festsetzungen zur artenschutzgerechten Bauweise und Verwendung von Materialien (Leuchtmittel im Außenbereich, Gliederung von großen Glasflächen)
  • Ausschluss von festen, fossilen Brennstoffen zur Raumheizung,
  • Einbau von schallgedämmten Bauteilen und Errichtung einer Schallschutzwand
  • Pflanzgebot für Bäume und Sträucher,
  • Pflanzbindung wertvoller Gehölze
  • Gestaltung der Grundstücke und Einfriedungen.

Schalltechnische Untersuchung (Stand 03. Juli 2021)

Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind im Bereich der Walter-Janka-

Straße Überschreitungen der Orientierungswerte der DIN 18005. Der Grenzwert für Verkehrslärm für den Beurteilungszeitraum Tag wird unterschritten. Nachts wird der Grenzwert im Wesentlichen eingehalten.

Es sind keine verlärmten genutzten Freiflächen zu erwarten.

Für die Gebäude im Lärmpegelbereich III sollte im geplanten jeweiligen Baugenehmigungsverfahren der Nachweis der Außenbauteile geführt werden.

Im Bereich der östlichen Baufelder sind durch die Hundeschule „familiaris" Überschreitungen

der Orientierungswerte bzw. Richtwerte sowie der maximal zulässigen Schalldruckpegel zu erwarten. Durch eine Carportanlage kann werden, dass die Orientierungswerte bzw. gewährleistet Richtwerte sowie der maximal zulässige Schalldruckpegel gewährleistet wird.

Aus schallgutachterlicher Sicht ergeben sich städtebaulich betrachtet keine Verhältnisse, welche die mit dem Bebauungsplan Nr. 19/11 „Adelsberg-Südabrundung" verfolgten Planungsziele substantiell in Frage stellen oder nicht im Planvollzug einer Konfliktlösung zugeführt werden könnten.

Umweltbericht (Stand 23. September 2021)

Das Plangebiet ist durch intensiv bewirtschaftetes Grünland gekennzeichnet, welches zurzeit als Viehweide genutzt wird. Entlang der östlichen Plangebietsgrenze erstreckt sich eine kleine mit Sträuchern bewachsene Böschung. Weitere Strauchflächen und eine Baumgruppe finden sich im westlichen Plangebietsteil an oder nahe der Grenze. Entlang der östlichen und südlichen Geltungsbereichsgrenze stehen mehrere Einzelbäume.

Eine im Süden befindliche Fichtenaufforstung wurde im Winter 2020 gefällt und soll durch die Pflanzung von 150 mittelkronigen Bäumen ersetzt werden. Die Bäume werden entlang der südlichen Plangebietsgrenze, straßenbegleitend zur Walter-Janka-Straße sowie an den Grundstücksgrenzen angeordnet. Ein zwischen 10 und 20 m breiter Grünstreifen im Süden schirmt das Baugebiet zur offenen Landschaft hin ab.

Der Bau einer Carportanlage mit integrierter Schallschutzwand an der östlichen Geltungsbereichsgrenze reduziert die von der benachbarten Hundeschule ausgehende Lärmbelästigung im Plangebiet.

Der Geltungsbereich wurde auf Vorkommen und potentielle Quartiere der Tierartengruppen Fledermäuse und Brutvögel untersucht. Die Begehungen des Gebiets fanden in der Vegetationsperiode 2020 statt.

Durch die im Artenschutzfachbeitrag formulierten Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen sowie die geplanten (gestalterischen) Festsetzungen im Untersuchungsgebiet entstehen – bis auf das Schutzgut Boden, Geologie und Fläche - keine erheblichen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft. Die Eingriffs- Ausgleichsbilanz kommt zu dem Schluss, dass die Eingriffe nicht vollständig innerhalb des Gebietes kompensiert werden können. Daher wird dem Bebauungsplan eine externe Ausgleichsfläche per städtebaulichem Vertrag zugeordnet (Feldhecke in Oberrabenstein).

Zusammenfassung

Das Plangebiet befindet sich am Stadtrand im Übergang zur freien Landschaft und war mit Ausnahme eines Funkmastes (entfernt) und eines landwirtschaftlich genutzten Unterstandes in den 90er Jahren nie bebaut oder versiegelt.

Ziel der Planung ist nun die Schaffung von Baurecht durch eine verbindliche Bauleitplanung zur Vorbereitung einer Realisierung von Einfamilienhäusern und wenigen Mehrfamilienhäusern als Allgemeines Wohngebiet nach § 4 BauNVO.

Im Rahmen eines Parzellierungsvorschlages wurde das Plangebiet in 22 Parzellen aufgeteilt. Unter Einhaltung von einheitlichen Bebauungsstrukturen sind 21 der 22 Parzellen mit Größen zwischen 670 und 1.550 m² geplant. Hinzu kommt eine größere Parzelle von 2.831 m² Fläche. Da es sich hierbei lediglich um einen Vorschlag handelt und geringfügige Abweichungen im Zuge der finalen Parzellierung nicht ausgeschlossen werden sollen, ist das Planungsziel auf die Errichtung von maximal 25 Parzellen näher zu definieren.

Die Planung umfasst die Herstellung dreier privater Stichstraßen mit Anbindung an die Walter-Janka-Straße. Um diese Erschließungsstraßen werden Wohngebäude angeordnet und teils durch Grünstrukturen so zueinander gegliedert, dass mehrere Wohn-Campus mit eigener Identifikation entstehen. Ein Gehweg entlang der Walter-Janka-Straße sowie fußläufige Verbindungen zwischen den Stichstraßen und hinaus in die offene Landschaft machen das Gebiet für Fußgänger und Erholungssuchende sicher und attraktiv.

Städtebaulich orientiert sich die Bebauung an den vorhandenen Gebäuden als Abrundung der Zschopauer Straße 401 und Walter-Janka-Straße 24. Mit der Bebauung zwischen den Bestandsgebäuden wird der Siedlungskörper angemessen arrondiert und die Wohnbebauungen westlich und die Hundeschule östlich miteinander verbunden.

Auf einem ähnlich breiten Streifen wie der des Fichtenbestandes soll auf privaten Grünflächen entlang der südöstlichen Plangebietsgrenze etwa die Hälfte der Ersatzpflanzungen durchgeführt werden. Die übrigen Bäume werden an Grundstücks- und Flurstücksgrenzen sowie als straßenbegleitende Baumreihe an der Walter-Janka-Straße angeordnet.

Während dieser Auslegungsfrist können von der Öffentlichkeit Stellungnahmen zum Bebauungsplan schriftlich im Stadtplanungsamt oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Damit der Infektionsschutz gewährleistet wird, ist vor einem persönlichen Kontakt immer eine Terminvereinbarung per Telefon (0371 488-6101) oder E-Mail (stadtplanungsamt@stadt-chemnitz.de) erforderlich.

Anregungen können auch schriftlich im Stadtplanungsamt eingereicht werden.

Postanschrift:

Stadt Chemnitz
Stadtplanungsamt
09106 Chemnitz

E-Mail:

stadtplanungsamt@stadt-chemnitz.de

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Planunterlagen sind gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB im oben genannten Zeitraum im Internet unter www.chemnitz.de/oeffentliche_auslegungen sowie unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar.

Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Chemnitz, den 15.12.2021

gez. Börries Butenop
Amtsleiter Stadtplanungsamt

Kontaktperson

Stadt Chemnitz
Stadtplanungsamt
Herr Karge
Friedensplatz 1
09111 Chemnitz

Telefon 1: (0371) 488-6142
Telefon 2: (0371) 488-6101

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Die Stellungnahme und die personenbezogenen Daten werden aus rechtlichen Gründen dauerhaft gespeichert.

Die Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Dazu können Sie sich schriftlich, telefonisch oder per E-Mail an das Stadtplanungsamt wenden. Gegebenenfalls müssen Sie Ihre Identität nachweisen. Die bisherige Verarbeitung bleibt jedoch hiervon unberührt.

Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).

Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, können Sie deren Berichtigung verlangen (Art. 16 DSGVO).

Sie können die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).

Unter den Voraussetzungen des Art. 20 DSGVO haben Sie ein Recht auf Datenübertragbarkeit. Wenn Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüfen wir, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Begründung mit Umweltbericht
  • Umweltbezogene Stellungnahmen
  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
  • Grünordnungsplan
  • Schalltechnische Untersuchung

Informationen

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