Bebauungsplan Stadt Chemnitz Öffentliche Auslegung

Aufstellungsbeschluss und öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 21/15 Wohngebiet an der Max-Planck-Straße

  • Status Beendet
  • Zeitraum 15.11.2021 bis 17.12.2021
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Auf Grund des § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch wird bekannt gemacht, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität in seiner Sitzung am 09.09.2021 Folgendes beschlossen hat:

  1. An der Max-Planck-Straße im Stadtgebiet Nord, Stadtteil Borna-Heinersdorf auf den Flurstücken 315/2, 313/w (teilweise) und 315/9 (teilweise) der Gemarkung Borna soll die Entwicklung eines hochwertigen Wohnstandorts erfolgen. Beabsichtigt ist die bauplanungsrechtliche Vorbereitung von zulässigen Wohnnutzungen, d. h. Villen bzw. größere Einfamilienhäuser, auf Außenbereichsflächen, die an im Zusammenhang bebaute Ortsteile entlang der Friedrich-Schlöffel-Straße und Max-Planck-Straße anschließen.

       Der räumliche Geltungsbereich wird durch die Planzeichnung bestimmt.

       Das Plangebiet besitzt eine Größe von ca. 3,7 ha.

  1. In Anwendung des § 13b BauGB soll der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB (vereinfachtes Verfahren) aufgestellt werden.

       Dementsprechend wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.

       Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 und § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.

  1. Die weitere Einordnung einer Wegeverbindung zum Crimmitschauer Wald in westliche Richtung wird im Entwurf ergänzt.
  1. Der ergänzte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 21/15 Wohngebiet an der Max-Planck-Straße bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B) sowie die Begründung werden in der Fassung vom 17.06.2021 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Es wird in entsprechender Anwendung des § 3 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 BauGB davon abgesehen, dass die Öffentlichkeit sich gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann. Der Öffentlichkeit wurde diese Möglichkeit bereits auf einer anderen (planerischen) Grundlage im Rahmen des Planverfahrens vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 19/01 „Wohngebiet an der Max-Planck-Straße“ (Öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 5/2019 am 01.02.2019) eingeräumt.

Der Planentwurf mit Begründung sowie die wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahme des Umweltamtes der Stadt Chemnitz vom 21.05.2018 werden nach § 3 Abs. 2 BauGB im Zeitraum

vom 15.11.2021 bis 17.12.2021

im Neuen Technisches Rathaus, Friedensplatz 1, im Öffentlichen Auslegungsraum A014, links neben dem Haupteingang während der nachfolgend genannten Zeiten öffentlich ausgelegt:

montags bis mittwochs von 08.30 - 15.00 Uhr

donnerstags von 08.30 - 18.00 Uhr

freitags von 08.30 - 12.00 Uhr

Während dieser Auslegungsfrist können von der Öffentlichkeit Stellungnahmen zum Bebauungsplan schriftlich im Stadtplanungsamt oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Damit der Infektionsschutz gewährleistet wird, ist vor einem persönlichen Kontakt immer eine Terminvereinbarung per Telefon (0371 488-6101) oder E-Mail (stadtplanungsamt@stadt-chemnitz.de) erforderlich.

Anregungen können auch schriftlich im Stadtplanungsamt eingereicht werden.

Postanschrift:

Stadt Chemnitz
Stadtplanungsamt
09106 Chemnitz

E-Mail:

stadtplanungsamt@stadt-chemnitz.de

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Planunterlagen sind gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB im oben genannten Zeitraum im Internet unter www.chemnitz.de/oeffentliche_auslegungen sowie unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar.

Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Chemnitz, den 29.10.2021

gez. i. V. Hamann

Börries Butenop

Amtsleiter Stadtplanungsamt

Kontaktperson

Stadt Chemnitz

Stadtplanungsamt

Herr Karge

Friedensplatz 1

09111 Chemnitz

Telefon 1: (0371) 488-6142

Telefon 2: (0371) 488-6101

E-Mail: stadtplanungsamt@stadt-chemnitz.de

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Umweltbezogene Stellungnahme
  • Grünordnungsplan
  • Baugrunduntersuchung
  • Schalltechnische Untersuchung
  • Spezieller artenschutzrechtliche Prüfung
  • Erschließungsplanung

Informationen

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