Bebauungsplan Stadt Chemnitz Öffentliche Auslegung

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 16/12 „Bahnhofsareal Altendorf“ Teil B: Grünzug Pleißenbach

  • Status Beendet
  • Zeitraum 09.08.2021 bis 08.10.2021
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
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Planzeichnung

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität hat in seiner Sitzung am 06.07.2021 Folgendes beschlossen:

  • Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 16/12 „Bahnhofsareal Altendorf“ Teil B: Grünzug Pleißenbach bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), sowie die Begründung mit Umweltbericht, werden in der Fassung vom 30. April 2021 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
  • Die Verwaltung wird beauftragt, zu Beginn der öffentlichen Auslegung eine Bürgerinformationsveranstaltung zu den Planungen, insbesondere zur Renaturierung des Pleißenbaches und zur geplanten Entwicklung des Grünzuges durchzuführen.
  • Die Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 16/12 „Bahnhofsareal Altendorf“ Teil B: Grünzug Pleißenbach beträgt mindestens 8 Wochen.    Die Verwaltung stellt sicher, dass die Erhaltung bestehender Gehölze stets Vorrang vor einer Fällung verbunden mit Neupflanzungen als Ausgleichsmaßnahme hat.

Der Termin der Bürgerinformationsveranstaltung wird zu einem späteren Zeitpunkt im Amtsblatt der Stadt Chemnitz bekannt gemacht.

Der Planentwurf mit Begründung einschließlich Umweltbericht sowie folgende wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen:

  • Planungsverband Region Chemnitz vom 26.04.2017
  • Festlegung von „Gebieten mit besonderer Bedeutung für Fledermäuse“ im Entwurf des Regionalplanes Region Chemnitz
  • Hinweis auf mögliche artenschutzrechtliche Konflikte, die im Rahmen der vorliegenden artenschutzrechtlichen Prüfung des Rahmenplanes konkretisiert wurden
  • der Begründung des Bebauungsplanes ist zur Entwurfsfassung ein Umweltbericht beizufügen
  • Entsorgungsbetrieb der Stadt Chemnitz vom 26.04.2017
  • Nähe des Plangebietes zum Pleißenbach – Konsequenzen für die Einleitung von Regen- und Schmutzwasser
  • Naturschutzbund Deutschland, Landesverband Sachsen e. V. vom 23.05.2017
  • hinsichtlich des Artenschutzes sind die CEF-Maßnahmen nicht weitreichend genug
  • für Brutvögel und Fledermausarten weitere Nisthilfen notwendig
  • Staatsbetrieb Sachsenforst vom 24.05.2017
  • im Geltungsbereich befindliche Flurstücke, für die Waldeigenschaft anzunehmen ist
  • abschließende Bewertung erfolgt mit dem Entwurf des Bebauungsplanes
  • Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 29.05.2017
  • Darstellung der geologischen und hydrogeologischen Situation im Plangebiet wird empfohlen
  • keine Hinweise zu radiologisch relevanten Hinterlassenschaften
  • Umweltamt der Stadt Chemnitz (Untere Wasser- und Bodenschutzbehörde) vom 31.05.2017
  • bezüglich der Altlasten kann auf Grund fehlender Datenlage über eine erforderliche Kennzeichnung noch nicht entschieden werden
  • hinsichtlich des Bodens werden Aussagen zur durchwurzelbaren Bodenschicht getroffen
  • Hochwasserschutz: Vorentwurf entspricht bezüglich des Pleißenbaches wasserrechtlichen und wasserfachlichen Anforderungen; Regenwassermanagement ist in nächster Planungsphase zu beachten; Hinweis zu Grundwassermessstellen
  • Immissionsschutz: Bedeutung des Pleißenbaches als Kaltluftsammelgebiet und für den Transport eines klimatisch relevanten Volumenstroms bis zum Rand des Stadtzentrums
  • Landesarbeitsgemeinschaft der anerkannten Naturschutzvereinigungen Sachsen (LAG) vom 31.05.2017
  • „Konzept essbare Landschaft“ sollte umgesetzt werden
  • Verhältnis Grünfläche zu Baufeldern ist unausgewogen
  • Umweltbericht mit Aussagen zu den Auswirkungen des Bauvorhabens auf die Schutzgüter und zu Kompensierungsmaßnahmen fehlt
  • Fachbeitrag Artenschutz wird bestätigt
  • Gesundheitsamt der Stadt Chemnitz vom 01.06.2017
  • altlastenverdächtige Flächen sind zu untersuchen und zu bewerten – ggf. Sanierungskonzept erarbeiten
  • Beachtung des Verkehrsaufkommens der Paul-Jäkel-Straße in Bezug auf geplante Wohnungen und Gemeinschaftsanalgen
  • Beachtung der Belastungen der Außenluft für die zu erwartende Innenraumluftqualität
  • Einhaltung des erforderlichen Tageslichteinfalls für Aufenthaltsräume
  • Landesdirektion Sachsen vom 08.06.2017
  • Untersuchungs- und Handlungsbedarf/Gefährdungsabschätzung zur Altlastenproblematik
  • festgesetztes Überschwemmungsgebiet Pleißenbach beachtlich
  • Umweltamt der Stadt Chemnitz (Untere Naturschutzbehörde) vom 06.07.2017
  • fehlender abschließender Nachweis, dass artenschutzrechtliche Verbotstatbestände i. S. d. § 44 Abs. 1 BNatSchG nicht berührt sind
  • vorliegende artschutzrechtliche Prüfung auf Grundlage der „Rahmenplanung Altendorf“ ist im Zuge der verbindlichen Bauleitplanung zu konkretisieren
  • die naturschutzrechtliche Bewertung und Bilanzierung der Eingriffe ist zu führen und schriftlich darzulegen
  • Hinweise zu besonders geschützten Biotopen und zum besonderen Artenschutz im Geltungsbereich
  • Forderung zur Artenschutzprüfung auf Bebauungsplanebene
  • Umweltamt der Stadt Chemnitz (Untere Wasser- und Bodenschutzbehörde) vom 22.02.2021
  • Information über die im SALKA registrierten Altlastenverdachtsflächen/Altstandorte
  • Information über die zu den Standorten vorliegenden Untersuchungen
  • Angaben zum Bodenschutz
  • Schlussfolgerungen zum Umgang mit den Themen Altlasten und Bodenschutz im Bebauungsplan
  • Staatsbetrieb Sachsenforst vom 23.02.2021
  • Feststellung von Wald nach § 2 SächsWaldG infolge erneuter Zuarbeit durch untere Forstbehörde vom 03.02.2021
  • Konsequenzen daraus werden benannt
  • Hinweis auf erforderliche Waldumwandlungserklärung und Umwandlungsgeneh­migung
  • Umweltamt der Stadt Chemnitz (Untere Wasser- und Bodenschutzbehörde) vom 26.02.2021
  • Information zur Registrierung des sonstigen Geltungsbereiches als Altablagerung „Deponie/Weideweg“ im SALKA und Aktenübergabe
  • Verweis auf die zuständige Bodenschutzbehörde – Landesdirektion Sachsen (LDS)
  • Umweltamt der Stadt Chemnitz (Untere Wasser- und Bodenschutzbehörde) vom 04.03.2021
  • Information über die Stellungnahme der zuständigen Bodenschutzbehörde (LDS) zur Bewertung der geplanten Nutzungsänderung im sonstigen Geltungsbereich in Bezug auf die Altablagerung
  • Baugenehmigungsamt der Stadt Chemnitz vom 09.03.2021, 11.03.2021
  • Beurteilung des Geltungsbereiches nach § 34 und § 35 BauGB als Grundlage für die Einschätzung des Erfordernisses zur Anwendung der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung
  • Umweltamt der Stadt Chemnitz (Untere Naturschutzbehörde) vom 16.03.2021, 17.03.2021
  • Hinweise zum Vorschlag des Stadtplanungsamtes vom 12.03.2021 zu einer Ersatz­pflanzung für Eingriffe in einen Weißdornbestand
  • Umweltamt der Stadt Chemnitz (Untere Naturschutzbehörde) vom 14.04.2021
  • Hinweise zu Formulierungen in der Begründung zum Entwurf sowie im Umweltbericht zu den Themen Wasser- und Bodenschutz, Hochwasserschutz, Immissionsschutz
  • Klarstellung zum Hochwasserschutz per Mail vom 20.04.2021

werden nach § 3 Abs. 2 BauGB im Zeitraum          vom 09.08.2021 bis 08.10.2021

im Eingangsbereich des Neuen Technischen Rathauses, Friedensplatz 1 während der nachfolgend genannten Zeiten öffentlich ausgelegt:

montags bis mittwochs von 8.30 - 12.00 und 13.00 - 15.00 Uhr

donnerstags von 8.30 - 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr

freitags von 8.30 - 12.00 Uhr

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

Gutachten zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (Stand Oktober 2019)

  • Aktualisierung des Artenschutzgutachtens zur städtebaulichen Rahmenplanung Altendorf 2015
  • Feststellung von insgesamt 22 Brutvogelarten und 11 weitere Vogelarten (potenzielle oder sporadische Brutvögel) sowie von 7 Fledermausarten im Gesamt-Bebauungsplangebiet Nr. 16/12 „Bahnhofsareal Altendorf“
  • Tötung und Verletzung sind durch Bauzeitenregelung und artenschutzfachliche Baubegleitung vermeidbar
  • im Teilbereich B baubedingter, vorübergehender Verlust (durch Baufeldfreimachung)
    • eines Reviers der Gartengrasmücke (in Chemnitz unzureichender Erhaltungszustand) à dafür erfolgen externe Festsetzungen zum Artenschutz (Ersatzpflanzung im sonstigen Geltungsbereich Flurstück Nr. 195/1 der Gemarkung Rottluff - CEF)
    • eines Teilreviers des Gartenrotschwanzes (in Chemnitz unzureichender Erhaltungszustand) à dafür erfolgen Festsetzungen zum Artenschutz (Ersatzpflanzungen)
    • durch Ersatzneubau (Brücke am Stadtgut) Verlust eines Nistplatzes der Wasseramsel (Rote Liste, Anhang I) à dafür erfolgt eine Festsetzung zu Ersatzquartier für die Art
    • von (potenziellen) Fortpflanzungsstätten von in Sachsen häufigen Vogelarten und Fledermäusen à dafür erfolgen Festsetzungen zu Nisthilfen, Quartieren und Strauchpflanzungen

Schalltechnische Untersuchung (04. Dezember 2019)

  • Ergebnisse dienen als Basis zur Beurteilung schalltechnischer Belange für Bebauungsplan
  • schalltechnische Berechnungen: Verkehrslärm - bestehende Belastungen nur an der Paul-Jäkel-Straße; Gewerbelärm - kann von der südöstlich gelegenen gewerblichen Bebauung auf das Plangebiet einwirken, beides für den Grünzug unterhalb der gesetzlichen Schwellenwerte
  • keine textlichen oder planzeichnerischen Festsetzungen notwendig

Grünordnerischer Fachbeitrag (Stand März 2021)

  • Bestandsermittlung: Schutzgebiete und Schutzobjekte gemäß BNatSchG und SächsNatSchG, Standortanalyse (Naturräumliche Lage, Topografie), Bestands­situation der Schutzgüter (Boden, Altlasten, Wasserhaushalt, Klima, Luft, Biotopaus­stattung und Schutzbereiche, Landschafts- bzw. Stadtbild und Erholungsfunktion),
  • Eingriffsregelung: Auswirkungen der Planung auf Boden, Natur, Landschaft und Erholung; (Eingriffssituation: Darlegung der Entbehrlichkeit der Anwendung der Eingriffs-Ausgleichs-Regelung)
  • Maßnahmen zum Artenschutz (Durchführung von Vermeidungsmaßnahmen, Durchführung von Maßnahmen für Gebüsch- und Höhlenbrüter sowie die Wasseramsel; Rechtsfolgen des Artenschutzes für den Bebauungsplan)
  • Festsetzungen für die Regelung des Wasserabflusses, zu Schutz, Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft (einschließlich artenschutzrechtlicher Festsetzungen), Anpflanzungs- und Erhaltungsfestsetzungen, einschließlich der Begründung dieser Maßnahmen

Gutachten zu Altlastenverdacht/Altlasten und Stellungnahme Umweltamt (Stand Februar 2021)

  • im Geltungsbereich mehrere Altlastenverdachtsflächen/Altstandorte bzw. Teile davon mit Registrierung im Sächsischen Altlastenkataster (SALKA)
  • werden dort auf Grund der gegenwärtigen unsensiblen Nutzung und den konkreten Vor-Ort-Gegebenheiten unter „Belassen“ geführt - bei derzeitiger Nutzung bestehen keine Gefahren; bei Änderungen der Nutzungs- und /oder der Expositionsbedingungen Neubewertung erforderlich
  • Entwicklung zum Grünzug/Renaturierung Pleißenbach/Premiumradweg auf ehema­liger Gleistrasse stehen Altlastenverdachtsflächen/Altstandorte nicht entgegen, Voraussetzung: Durchführung altlasten- und bodenschutzrechtliche Maßnahmen in Abstimmung mit der zuständigen Bodenschutzbehörde (Umweltamt Stadt Chemnitz bzw. bei Grundstücken, die sich im Eigentum der Stadt Chemnitz befinden, Landesdirektion Sachsen)
  • Bodenschutzrecht: Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf Boden sowie Sicherung und Wiederherstellung der Bodenfunktionen einschließlich der Gefahrenabwehr sind zu verfolgen - Kennzeichnung der altlastenrelevanten Flurstücke nach § 9 Abs. 5 Nr. 3 BauGB ist erforderlich, um für nachfolgende Verfahren auf mögliche Gefährdungen durch Bodenbelastungen und die erforderliche Berücksichtigung hinzuweisen („Warnfunktion“)
  • vor Inkrafttreten des Bebauungsplanes wird verdachtsflächenbezogene Untersuchung nicht für sinnvoll erachtet; Untersuchungen sollten verdachtsflächen- und nutzungsbezogen vor der entsprechenden Verwirklichung der jeweiligen Maßnahme erfolgen - im Bebauungsplan sind nur die Festsetzungen zu treffen, die zur Behandlung der Bodenbelastung nach § 9 BauGB zulässig und geeignet sind
  • für künftige Nutzung der externen Ausgleichsfläche als Ersatzhabitat für die Gartengrasmücke sind keine Nutzungs- und Schutzgutkonflikte zu erwarten; Kennzeichnung im Bebauungsplan soll erfolgen

Aus dem Umweltbericht (Stand 22.03.2021)

  • Umweltschutzziele aus einschlägigen Fachgesetzen, Fachplanungen, Fachgutachten und deren Bedeutung für den Bebauungsplan
  • Beschreibung und Bewertung des derzeitigen Umweltzustandes und der Umweltauswirkungen für Schutzgut Mensch, Schutzgut Tiere und Pflanzen, Schutzgut Boden, Schutzgut Wasser, Schutzgut Klima/Luft, Schutzgut Landschaft, Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
  • Prognose zur Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung und bei Nichtdurchführung der Planung
  • Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen
  • anderweitige Planungsmöglichkeiten
  • Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen Verfahren bei der Umweltprüfung
  • Beschreibung der Maßnahmen zur Überwachung der eheblichen Umweltauswirkungen

Zusammenfassung

  • zu erwartende Umweltauswirkungen im Sinne des § 2 Absatz 4 BauGB sind im vorliegenden Fall: baubedingt auftretende Belastung der Umgebung während der Arbeiten zur Renaturierung des Pleißenbachs und der Herstellung der öffentlichen Grünanlage
  • nach Abschluss steht Bevölkerung städtischer Freiraum für die wohnungsnahe Erholungsnutzung und der Umwelt ein renaturierter Bereich mit Funktionen für die Schutzgüter Boden, Wasser, Klima/Luft sowie Flora/Fauna zur Verfügung
  • bei Berücksichtigung und nach Umsetzung der festgesetzten Maßnahmen sind keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen vom Bebauungsplan Nr. 16/12 „Bahnhofsareal Altendorf“ Teil B: Grünzug Pleißenbach zu erwarten

Während dieser Auslegungsfrist können von der Öffentlichkeit Stellungnahmen zum Bebauungsplan schriftlich im Stadtplanungsamt oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Damit der Infektionsschutz gewährleistet wird, ist vor einem persönlichen Kontakt immer eine Terminvereinbarung per Telefon (0371 488-6101) oder E-Mail (stadtplanungsamt@stadt-chemnitz.de) erforderlich.

Anregungen können auch schriftlich im Stadtplanungsamt eingereicht werden.

Postanschrift:

Stadt Chemnitz

Stadtplanungsamt

09106 Chemnitz

E-Mail:

stadtplanungsamt@stadt-chemnitz.de

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Planunterlagen sind gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB im oben genannten Zeitraum im Internet unter www.chemnitz.de/oeffentliche_auslegungen sowie unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar.

Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Chemnitz, den 23.07.2021

gez. Börries Butenop

Amtsleiter Stadtplanungsamt

Kontaktperson

Stadt Chemnitz

Stadtplanungsamt

Frau Stanko-Schreyer

Friedensplatz 1

09111 Chemnitz

Telefon 1: (0371) 488-6165

Telefon 2: (0371) 488-6101

E-Mail: stadtplanungsamt@stadt-chemnitz.de

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Umweltbezogene Stellungnahmen
  • Grünordnerischer Fachbeitrag
  • Schalltechnische Untersuchung
  • Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
  • Altlasten
  • Erläuterung Voruntersuchung Radweg
  • Vorplanung Grünzug

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